Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dies die richtige Kategorie für das Thema ist, aber die anderen scheinen mir nicht besser zu passen.
Vielleicht weiß jemand zufällig was passiert, bzw. wie man sich verhält, wenn man bereits im Ausland ist, während das deutsche Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Sei es weil jemand Kontaktperson war und nur zweimal vor zu langer Zeit geimpft wurde, oder kleine ungeimpfte Kinder betroffen sind. Hat eine solche (deutsche) Anordnung bei Aufenthalt im Ausland überhaupt eine bindende Wirkung? Gelten dann die Regularien des Aufenthaltsorts oder diejenigen aus D, insbesondere zum Zeitraum und Beendigungs Optionen mittels Test?
Ohne jetzt konkret hiervon betroffen zu sein, stelle ich mir doch vor, dass der ein oder andere in nächster Zeit in eine solche Konstellation geraten könnte und sich dann mit dieser Frage beschäftigen muss. Insbesondere, da sich die Bearbeitungszeiten und somit auch die Quarantäne Anordnungen aufgrund der Situation zeitlich verzögern dürften, ist dies gar nicht so unwahrscheinlich wenn man öfters im Ausland ist.
Lt. RKI und dt. Quarantäneanordnung steht bei uns „Ausländische Staatsbürger sollten sich unverzüglich bei Ihrer Botschaft melden und einen PCR Test machen“ - ich gehe davon aus, dass dies auch umgedreht gelten wird. So oder so man ist Kontaktperson und sollte sich testen lassen und bis dahin isolieren. Ob man nun im In- oder Ausland ist. Die Information an die Botschaft oder das Konsulat ist dahingehend wichtig, um Kontaktpersonen während des Fluges oder der Reise selbst ausfindig zu machen und warnen zu können.
2 „Gefällt mir“
Das klingt so weit plausibel.
Die Frage wird dann wohl sein, wie man eine Kontaktperson definiert, Qarantänepflicht- u. dauer festlegt. Da gibt es ja erhebliche Unterschiede je nach Impfstatus und Kontaktstatus von Land zu Land. Naheliegend wäre natürlich die Bestimmungen vom Aufenthaltsland als Maßgabe zu sehen, auch wenn die Situation in Deutschland entstanden ist und zwischenzeitlich eine Quarantäne Anordnung von einem D- Gesundheitsamt kam.
Übrigens ist Dein Azoren Bericht der Wahnsinn. Ein Vergnügen zu lesen!
1 „Gefällt mir“
Danke für das Lob.
Ja, ich denke mal, man bekommt ja die Aufforderung zur Quarantäne aus Deutschland, nach den deutschen Richtlinien. Dann meldet man sich beim Konsulat oder der Botschaft und die informieren mich dann, was direkt vor Ort zu machen ist. In Ländern mit niedrigeren Anforderungen als Deutschland wird man Glück haben, in asiatischen Ländern wird es sicherlich strenger zugehen.
1 „Gefällt mir“