Rail&Fly - Gültigkeit in Bus, U- und Straßenbahn? Widersprüchliche Aussagen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu Rail & Fly, die mir nicht mal die Hotlines beantworten können.

Hintergrund:

Gebuchte Pauschalreise von Dertour mit Rail&Fly inkludiert. Abflughafen Hamburg mit Eurowings. Wohnort ist Nähe Frankfurt am Main.
Abflug mittags, daher Anreise am frühen Morgen am Vortag, und ein wenig Hamburg anschauen (Ticket is ja schon am Vortag gültig).
So - wie ist es nun mit dem Nahverkehr
a) in Frankfurt (RMV) am Vortag und
b) in Hamburg (HVV) am Anreisetag nach Hamburg (HH Hbf → HH Hotel )
c) in Hamburg am Abflugtag (HH Hotel → HH Flughafen).

Was sagt Rail&Fly auf der Webpage (Original Zitat):

„Teilnehmende Verkehrsverbünde
Die Rail&Fly-Fahrkarten berechtigen zusätzlich die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (u.a. Bus, U-Bahn, Straßenbahn) innerhalb der folgenden Verkehrsverbünde, sofern Start- und Zielbahnhof innerhalb des jeweiligen Verbundgebietes liegen:“
RMV und HVV sind hier mit aufgeführt.

Auch in den FAQs steht, dass man U- und Straßenbahn nutzen kann.

"3. Mit welchen Zügen kann ich fahren?
Die Rail&Fly-Fahrkarten berechtigen Sie zur Fahrt:

Im Fernverkehr u.a. mit dem ICE, ECE, TGV, railjet express, railjet, IC und EC
Im Nahverkehr u.a. mit dem IRE, RE, RB, IRE oder S-Bahn
In ausgewählten NE-Bahnen
Darüber hinaus berechtigt die Rail&Fly-Fahrkarte zur Nutzung der Transferpartner der DB zwischen Bahnhof und Flughafen
Bei Fahrten innerhalb eines teilnehmenden Verkehrsverbundes (siehe Geltungsbereich ) können Sie auch alle anderen Verbundverkehrsmittel (z. B. Bus, Straßenbahn) nutzen."

Buche ich nun die Ticket (bzw wandele den Gutschein in ein DB-Flexticket um) steht wiederum mehrfach und in rot, dass das Ticket nur für eine Teilstrecke gilt - nämlich nicht für den RMV-Teil. Für Hamburg steht nix da, da die Bahn hier nicht weiß, dass ich in HH stoppe (was ausdrücklich erlaubt ist!) und nicht nur die SBahn nutzen will.

Was ist denn nun richtig?

Weder Hotline Eurowings noch Bahn hatten kompetente Ansprechpartner an der Hotline …