Hallo,
meine Eltern wollten heute (Sonntag) ca. 17 Uhr mit Aer Lingus von Dublin nach Berlin fliegen (direkt). Nachdem das Gepäck eingecheckt war, wurde der Flug gecancelt. Es hat über 2 Stunden gedauert, bis sie ihr Gepäck wieder hatten. Aber der Hammer war, dass sie dann umgebucht wurden auf Dienstag 6:40 Uhr… anstatt Montag!
Hotel und Verpflegung haben sie bekommen.
Ich habe dann gesehen, dass Montag 10:15 auch ein Flug von Aer Lingus nach Hamburg geht, den haben sie jetzt bekommen.
Zugtickets nach Berlin natürlich nicht. Die würden sie jetzt selbst buchen. In Berlin steht noch das Auto, wo jetzt ein zusätzlicher Tag Parkgebühren anfällt.
Bei der Erstattung würde ich jetzt 250€ Entschädigung pro Person plus Bahntickets plus 1 Tag Parkgebühren einfordern, oder?
1½ Tage Verzögerung für den Flug nach Berlin muss man ja wohl hoffentlich nicht hinnehmen…
Dennis
Entweder Schadensersatz mit Einzelnachweis (Parkgebühren) oder pauschale Entschädigung aber nicht beides.
Das Zugticket wird natürlich schon auch noch geschuldet, ist ja Teil des Beförderungsvertrages.
Viel Glück, Aer Lingus ist etwas zäh im Umgang
Der Beförderungsvetrag geht von Dublin nach Berlin. Sie wurden deswegen ja auf einen Flug nach Berlin umgebucht. Wenn man freiwllig stattdessen einen anderen Flug nimmt (Hamburg), warum sollten die dann die Zugtickets erstatten?
Freiwillig? Aer Lingus hätte ja auf den nächsten Tag mit LH oder BA oder KLM oder AF oder sonstwen umbuchen können um die gesetzliche Pflicht zur nächstmöglichen Beförderung zu erfüllen. Wenn man dann zu knausrig ist und der Kunde freundlicherweise Hamburg akzeptiert ist das nicht freiwillig. Die zusätzliche Bahnfahrkarte ist drastisch billiger als die Umbuchung auf Fremdairlines.
Genau, ein Beförderungsvertrag hat ja nicht nur einen Zielort, sondern auch eine Zielzeit, um deren grobe Einhaltung sich die Airline auch bemühen sollte… da Airlines aber nie auf die Idee kommen, dass es auch andere Wegen als Flüge gibt, muss man sich da immer selbst helfen und in Vorkasse gehen.
Ich bin mir auch recht sicher, dass die 250€ nicht zur Erstattung eventueller Mehrkosten dient, sondern als Entschädigung für den ganzen Mehraufwand und die verlorene Zeit. Also ich werde auf jeden Fall Entschädigung plus Bahntickets plus Parkkosten einfordern.
Ob man sein Ziel am Ende per Bahn, Bus oder Flug erreicht, ist dem Kunden ja egal. Wenn Aer Lingus bis Berlin umgebucht hätte, wären ja auch keine Mehrkosten entstanden. Nur scheinbar sind die Flüge am heutigen Montag alle ausgebucht. Eine Stunde nach der Stornierung des Flugs am Sonntag wurden auch keine Tickets für Montag mehr verkauft.
Andere Leute wurden wohl sogar auf Dienstag Mittag mit Umstieg in London umgebucht, also da müssten sie ja zumindest von London nach Berlin auch auf eine andere Airline umgebucht haben. Warum erst am Dienstag, bleibt unklar.
Muss eine Airline tatsächlich einen Flug bei einer anderen Airline buchen? Es muss doch irgendwo geregelt sein, welche Verzögerung zumutbar ist.
Die können ja nicht wissen, dass Bahnfahren für den Kunden zumutbar ist. Also wenn man es gerade nicht eilig hat, würde ich den späteren Flug bevorzugen dafür ohne Umwegen.
Ist tatsächlich geregelt:
EC261(2004) Artikel 8 (1) b)
„b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder“
Da ist keine Einschränkungen auf die ursprüngliche Airline. Und frühestmöglich ist im Zweifelsfall der nächstmögliche Flug mit irgendwem. Da steht nicht man muss warten bis die Airline wieder mal Lust hat zu fliegen.
Umgekehrt hat man aber durchaus das Recht länger zu warten wenn es denn dann bequemer ist:
„c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.“
Später ist freiwillig, früher ist Pflicht.
Das ist halt nicht sehr klar Formuliert.
„unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“
Ob jetzt „vergleichbare Reisebedinung“ oder „frühestmöglichen Zeitpunkt“ überwiegt, bzw. was der „frühestmöglichen Zeitpunkt“ überhaupt ist, ist nicht geregelt, oder? Dann bleibt die Frage offen, wer entscheidet dann?
Für mich wäre ein Flug an ein anderes Ziel und dann Bahnfahrt keine „vergleichbare Reisebedinung“.
Das wurde sicher schon mal ausjudiziert.
Was ich so an Urteilen dazu verfolgt habe, hast Du als Kunden das Recht so Zeitnah wie möglich an den von der Airline verpflichtenden Beförderungsvertrag anzukommen. Dies schliesst Flüge mit anderen Airlines ein, wenn der ursprüngliche Anbieter keinen passenden Flug anbieten kann oder will.
@Dennis94
Die Entschödigung von €250 kommt immer on Top zu den sonstigen Kosten (Taxi, Hotel etc.), Es ist zum einen eine Entschädigung für Deine Umtriebe und zum anderen eine „Strafe“ für die Airline, damit dies von denen nicht als Dauerzustand ausgenutzt wird (Flüge überbuchen, unrealistische Anschlussflüge anbieten etc.), da der Kunde in der schwächeren Position ist:
Mmh, ich denke, man hat einer Änderung des Ziels nach HAM zugestimmt, denke daher nicht, dass das Bahnticket zu erstatten ist
So, falls es noch jemanden interessiert
Ihr hatte mich ja schon gewarnt, dass Aer Lingus zäh ist, aber sie haben meine bisherigen Erfahrungen mit anderen Airlines nochmal um Längen übertroffen. Der betroffene Flug war ja im Juni 2024 und auch der Claim wurde wenige Tage nach der Reise gemacht. Ich habe dann immer mal wieder (meist 1x pro Monat) bei Aer Lingus per Kontaktfornular erinnert. Als da ab Oktober nicht mal mehr eine Antwort a la „bitte hab Geduld, wir arbeiten dran“ kam, habe ich angefangen, den Kundenservice per WhatsApp zu erinnern. Da muss man auch immer erst den (dummen) Chatbot überwinden und dann drei Stunden auf einen Menschen warten, um dann irgendwann zu hören, dass das Claims-Team am Fall arbeiten würde. (Andere Passagiere vom selben Flug haben innerhalb weniger Wochen ihre Entschädigung erhalten!) Mehrfach mit Klage gedroht usw., hat einiges an Zeit gekostet. Da AerLingus nicht am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Reisen & Verkehr teilnimmt, haben wir auch schon im Dezember die Luftfahrtschlichtungsstelle beim Bundesjustizministerium eingeschaltet.
Nunmehr hat AerLingus es endlich eingesehen und Ende Februar 2025 geschrieben, dass sie die Entschädigung (2x250 EUR) plus den Kosten für den Zug von Hamburg nach Berlin (2x109 EUR) zahlen werden, nur die Extra-Parkgebühren in Berlin nicht.
Halleluja!