Reisebüro bucht Hinflug um / Airline streicht Rückflug wg. No-Show u.a

Guten Abend,

Dass mit den entstandenen Zusatzkosten müsst Ihr mit dem Reiseanbieter klären (habt Ihr die Kostenerstattungszusage nochmal schriftlich bekommen?). Theoretisch sind solche Kosten dann schon in der Entschädigung mit drin. Der Ansprechpartner ist meiner Meinung nach TAP. Da dann aber ordentlich die Forderung (mit Frist) formulieren, da die (zu mindest bei Mir) immer(!) keinen Finger gerührt haben. Falls es keine Antwort gibt, kann man weitere Optionen prüfen. Für die Verpflegung muss TAP definitiv aufkommen, da werdet Ihr ja bestimmt noch alle Quittungen (ansonsten CC Abrechungen) haben.

Der Rückflug ist da deutlich interessanter. Vielleicht kann da jemand mit mehr Erfahrung im Pauschalreisegeschäft einr Einschätzung abgeben. Für mich sieht es aber nicht nach EU261 aus.

Liebe Grüße