Stornierungsentschädigung mit alternativem umgebuchtem Endziel? (Dringend)

Weiß jemand, ob Sie noch Anspruch auf EU-Annullierungsentschädigung haben, wenn Sie bei der Umbuchung den Zielflughafen ändern?

Ich habe morgen eine ausgehende KLM-Buchung, die gerade storniert wurde (FRA-AMS & AMS-BRS). Die einzigen Umbuchungsoptionen bei KLM sind für Samstag und der einzige Ersatz morgen bei einer anderen Fluggesellschaft (FRA-BRS direkt bei Lufthansa) ist am frühen Morgen / passt nicht in meinen Zeitplan.

Ich frage mich, ob ich den Zielflughafen von BRS auf LHR ändern kann und trotzdem Anspruch auf Annullierungsentschädigung habe? Die EU-Website ist beklagenswert unzureichend, um diese Art von Umständen zu erklären.

Ein Flug nach LHR wäre für mich bei der Ankunft unpraktisch (im Vergleich zu BRS), aber ich würde es zumindest morgen Abend schaffen, meine Familie zu sehen und dort ein richtiges Wochenende zu verbringen.

Jede Hilfe wäre sehr willkommen, da dies sehr zeitkritisch ist!

Die Airline hat dich an deinen Zielflughafen in der Buchung zu befördern… Und wenn du nun nach LHR fliegen sollst entspricht das nicht dein Zielflughafen… Sprich eigentlich müssten sie dir in den Fall sogar ne Taxi oder die Bahnfahrte bezahlen… Und wenn du es auch damit schaffst deinen Zielflughafen zu erreichen…steht dir auch noch die Fluggastentschädigung in Höhe von 250€ zu.
Falls du jemanden bei der Airline im Kundensupport erreichst würde ich wirklich versuchen mich auf den Lufthansaflug zum direkten Zielflughafen umbuchen zu lassen wenn das mit weniger Stress verbunden ist.

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Artikel 8 (3) der entsprechenden Verordnung 261/2004 besagt:

"Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen
entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort."

Das hast Du ja wohl bestimmt auch schon gefunden. Was man hier reinlesen kann, ist das die Airline den entsprechenden Vorschlag machen müsste, damit Du die Entschädigungsansprüche stellen kannst und Dich auf KLM-Kosten von LHR nach BRS bringen lassen kannst. Wenn Du das nun selbst als Alterative vorschlägst, wird Der Anspruch wohl nicht geltend gemacht werden können.
Durchaus möglich, dass sich KLM auch querstellt Dich auf einen anderen Zielflughafen umzubuchen (wenn sie es nicht selbst vorschlagen!). Diesbezüglich gibt es aber die mehr oder weniger inoffizielle 200-Meilen-Regel. Ich weiß BA umbuchen in solchen Fällen durchaus kostenlos zulässt. LH macht das eigentlich auch. Insofern kannst Du durchaus mal anfragen. Allerdings wird es dann wohl wirklich Dein Problem sein wie Du nach BRS kommst, da es dann freiwillig von Dir ausgeht.

Nichtsdestotrotz vergiss nicht, dass die so oder die 250 Euro beanspruchen kannst, da Dir die Stornierung einen Tag vor Abflug reingeknallt wurde und Du erst einen Tag später reisen kannst mit der Umbuchung.

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Ein Wechsel des Zielflughafens scheint also in Ordnung zu sein, aber es ist unklar, ob die Bestimmungen bezüglich der Abflug- und Ankunftszeiten für das erste Routing (nach BRS) auch für das geänderte Routing (nach LHR) gelten würden. Zumindest muss ich bei der von mir gewählten Option nicht testen, ob dies zutrifft oder nicht.

Am Ende rief ich Air France an und sagte, ich sei bereit, morgen mit dem Abendflug mit British Airways nach LHR zu fliegen, um trotzdem am geplanten Ankunftsdatum ankommen zu können. Der Kundendienstmitarbeiter protestierte zuerst, aber als ich EU-Recht zitierte, sagte er, dass dies in Ordnung sei und dass ich immer noch Anspruch auf Entschädigung (250 €) hätte.

Ich fragte dann nach dem Verfahren zur Erstattung meiner Reisekosten und wies ihn darauf hin, dass ich von LHR in eine Stadt in der Nähe von BRS reisen müsse. Er erklärte, dass ich das Zugticket/den Transport selbst kaufen und dann einen Erstattungsantrag über die Air France-Website stellen müsste. Was also mündlich am Telefon bestätigt wurde, war die Änderung auf den BA-Flug, mein Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Annullierung und die Verpflichtung von Air France, meine Reisekosten danach zu erstatten.

Seltsamerweise beinhaltete das Ticket, das ich erhielt, den BA-Flug wie vereinbart, aber auch ein 2. Segment mit dem Zug zum Bahnhof Bristol. Für mich war das seltsam, da 1) der Kundendienstmitarbeiter nicht bestätigte, dass AF im Rahmen meiner überarbeiteten Buchung ein Zugticket bereitstellen würde, und 2) das Ticket nur bis zum Bahnhof Bristol ging, nicht zum Flughafen BRS.

Ich rief erneut an, um dies zu bestreiten, da das Zugticket 1 Stunde 45 Minuten nach meiner Flugankunft war - als ich vorhatte, den ersten verfügbaren Zug zu nehmen - und auch nicht an dem tatsächlichen Ort war, zu dem ich gehen musste. Der Kundendienstmitarbeiter sagte, ich solle einfach den Flug nehmen, das Zugsegment ignorieren, den Heimtransport selbst buchen und dann einen Erstattungsanspruch geltend machen. Er erklärte, dass er diesen zusätzlichen Zugabschnitt nicht stornieren könne. Es schien, als würde er mir sagen, ich solle dies mehr in der Hoffnung tun, als tatsächlich mit Gewissheit zu wissen, dass die Entschädigung & Zugerstattung ohne Probleme bearbeitet werden würde.

Die Sprache des obigen Absatzes (zumindest auf Englisch) lässt mich glauben, dass Sie den Zielflughafen ändern können, solange dies zuerst mit der Fluggesellschaft vereinbart wird und es nicht erforderlich ist, dann zum ursprünglichen Zielflughafen zu reisen (was dies bedeuten würde wenig logischer Sinn).

Ich glaube nicht, dass es ein Problem mit dem Entschädigungsanspruch für die Stornierung geben wird. Ich bin jedoch skeptisch, ob AF/KLM weitere Transportkosten erstatten wird, insbesondere weil sie bereits ein Ticket ausgestellt haben - obwohl dies aus meiner Sicht unbequem ist und ohne meine Zustimmung bestätigt wurde.

Was denkt ihr?