Teilstornierung Flug (weniger Personen kommen mit) - Buchung via Reisebüro

Hallo liebe Aviation Gemeinde,

ich habe gerade einen Spezialfall, den ich noch nicht hatte und evtl. wisst Ihr zufällig was die Regeln sind.

Also ich habe einen Roundtrip via OTA mytr!p gebucht (genau das eine mal wo man es macht gibt es eine Änderung^^, aber 24h Stopover war nicht anders buchbar), nun können 2 Personen nicht mitkommen. Klar, Ticket nicht umbuchbar und somit verfällt der Ticketpreis. Steuern und Gebühren kann man aber zurückholen (was 90% der Kosten ausmacht). Nun habe ich das bei mytrip angefragt und via Telefon wurde mir die Umbuchung zugesagt, aber es kostet 40€ pro Passagier Gebühr. Was ich ziemlich übertrieben finden und frage mich, ob das wirklich zulässig ist. Oder die es einfach versuchen…

Danke & Grüße

Soweit ich weiß, könne Agenturen ihre Gebühren selber festlegen. Schön wäre, wenn diese irgendwo einsehbar sind und nicht einfach plötzlich vom Himmel fallen.
Bei Buchungsabschluss wirst Du sicher deren Buchungsbedingungen irgendwo akzeptiert haben.
Ticketpreis besteht zu 90% aus Steuern und Gebühren? Dann war es wohl eher ein günstiges Ticket. Bedenke aber auch, dass die YQ/Treibstoffzuschläge ohnehin nicht erstattet werden. Wenn dann auch noch eine Bearbeitungsgebühr seitens der OTA dazukommt, würde ich das wahrscheinlich einfach auf sich beruhen lassen und unter „Erfahrung“ verbuchen.

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Ja, pro Person 153€ sind Steuern & Gebühren. Nur 10€ war der Ticketpreis :smiley:

Lohnt sich trotzdem, danke für das schnelle Feedback!

Gruß

Ich würde die Steuern NACH der Reise zurückfordern, und zwar direkt bei der Airline.

Das hat zwei Vorteile:

  1. Schlecht geschulte Agents können das Ticket der fliegenden Personen nicht aus Versehen auch stornieren.
  2. Die Airline ist für die Beförderung euer Vertragspartner. Somit ist die Rückerstattung auch durch die Airline geschuldet. Die Servicegebühr des OTA fällt somit nicht an.

Ich habe das ganze bereits häufig durchgemacht und war damit immer gut aufgestellt. Sollte eine Airline nicht zahlen wollen, kann man sie ja auch noch mit Hilfe von RA Böse oder Portalen wie Ersatzpilot dazu zwingen.

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Stehst du eigentlich noch nicht auf den Passagier Black List der Airlines? Wer dich mitnimmt hat die Klage förmlich schon am Hals bevor es losgeht :stuck_out_tongue_winking_eye:

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:rofl::joy::rofl:
Ich finde er macht das gut
:rofl::joy::rofl:

Ich bin überrascht, dass das so klappen soll. I.d.R. erstatten Airlines (wenn überhaupt….) an denjenigen der bezahlt hat und das dann auch über dieselbe Zahlungsart.
Es ist schon schwierig genug, trotz entsprechender Rechtsprechung, in solchen Fällen bei Flugplanänderungen oder Stornierungen überhaupt Unterstützung direkt von der Airline zu bekommen („bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro“), aber Erstattungen, obwohl ich selber nie etwas an die Airline gezahlt habe, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Während Corona konnte ich das genau beobachten. In keinem Fall wurde mir die Erstattung direkt von der Airline zugewiesen, wenn die Buchung über eine Agentur ging. Sowas läuft eigentlich über IATA BSP.
Vielleicht hast Du ja tatsächlich einen entsprechenden Namen in der Branche und sie haben Angst vor Dir, aber normalerweise geht so etwas nicht…

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Doch, das geht. Sieht man ja alleine dadurch schon, dass Dienstleister wie Ersatz-Pilot darauf ein Geschäftsmodell aufgebaut haben. Würden die Airlines das Geld nicht an den Reisenden (oder in diesem Fall sogar an Dritte) auszahlen, würden sie das natürlich nicht machen.

Etwas offtopic, aber: Keine Sorge, mit mir macht jede Airline einen guten Gewinn. Ich fliege regelmäßig für 2000+€ in Eco über den Atlantik. Zudem gibt’s einen Kontrahierungszwang per Gesetz.

Ich finde das Argument aber auch etwas komisch. Wenn eine Airline von mir noch Geld bekommt, wird sie die Forderung auch irgendwann (evtl. gerichtlich) eintreiben. Warum sollten das nur große Unternehmen dürfen, aber nicht Verbraucher?

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Vollkommen richtig. :grinning:

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Das Geschäftsmodell dieses Dienstleisters (und vieler anderer), beruht in erster Linie auf dem Durchsetzen standardisierter und gesetzlich verankerter Entschädigungsansprüche, die aufgrund von operativen Unregelmäßigkeiten entstehen.
Diese Ansprüche bestehen immer gegenüber dem Passagier, egal wer das Ticket bezahlt hat (wichtig für Dienstreisende), da dieser ja schließlich der Leidtragende ist und das Ungemach erlitten hat.

Rückerstattungen von Fare oder Fare-Bestandteilen hingegen, sind wie der Name schon suggeriert, ausschließlich an denjenigen möglich, der für den Abschluss des Beförderungsvertrag die Zahlung geleistet hat. Bei IATA Airlines werden diese Rückerstattungen automatisiert über BSP („Billing and Settlement Plan“) in Form von sog. ACMs („Agent Credit Memos“) abgewickelt. Selbst wenn es keinen „Agent“ gibt, tritt an dessen Stelle dann das örtliche Airline Büro (bspw. Lufthansa Frankfurt), das sich dann über die ursprüngliche Zahlungsmethode um die Weiterleitung an den Passagier kümmert. Sonst obliegt dies eben dem „Agent“. Ob dieser dafür Gebühren einbehalten darf oder nicht, hängt auch davon ab, ob es hier um eine „involuntary“ Störung ging oder nicht.

Wenn ich vorher meine Rechte an einen solchen Dienstleister abgetreten habe, kann es mir aber auch egal sein, wer wem etwas zahlt und wie der Dienstleister an sein Geld kommt, da ich direkt vom Dienstleister entschädigt werde, der für seine Dienstleistung eine mehr oder weniger satte Provision einbehalten hat. Der wird dann schon selber sehen, wie er mit oder ohne Agent an sein Geld kommt, aber ich habe damit nichts mehr zu tun.

Im vorliegenden Fall wollte der OP ja gerade zusätzliche Gebühren vermeiden, sodass ich nicht denke, dass ein Abtritt auf Provision infrage kommt. Außerdem handelt es sich hier um eine ganz andere Ausgangssituation, da die gewünschte (Teil-) Stornierung komplett „voluntary“ erfolgt.

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Vollkommen richtig - sehe ich auch so.

Passt schon :slight_smile: …man sollte es nur nicht überreizen meine Meinung.

Hauptproblem ist die Überregulierung der EU, was es für Verbraucher eher schwieriger macht. Ein System wie in den USA mit mehr Wettbewerb unterstützt auch eine höhere Kundenzufriedenheit. (Von Spirit und Co. Mal abgesehen)
Aber das ist bei uns weiter weg wie der Traum der grünen Traumtänzer den Flugverkehr am besten komplett zu degradieren. :frowning:

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Der Hauptzweck von Ersatz-Pilot ist eben nicht EU261, sondern die Geltendmachung von Steuern und Gebühren bei selbst gewählter Nicht-Inanspruchnahme des Fluges. Denen ist dann auch egal, ob da ein Agent drinhängen mag oder nicht, denn: Airline=Vertragspartner=Schuldner.

Funktioniert super, auch bei Ryanair und co.

Und wenn man an Dienstleister wie Ersatz-Pilot nichts abgeben will, tritt man den Anspruch halt an einen Freund ab und der fordert ihn bei der Airline an. Funktioniert auch, selbst getestet mit Lufthansa und KLM.

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Korrekt, ist von mir selbst angefragt. Bei einer Flugannulierung und Buchung über OTA habe ich letztes Jahr direkt bei Lufthansa die Entschädigung angefragt und auch so direkt ausgezahlt bekommen.

In diesem Fall wollte die Airline mir das Ticket nicht direkt per Hotline ändern. Eventuell bekommt man das dann am Check In Schalter hin… habe ich aber nicht probiert :wink:

es ist egal was du für „möglich“ hälst -

juristisch ist das ganze ein Werkvertrag, wobei du über eine Vermittler (OTA) eine Leistung beauftragt hast, für die der Vermittler einen Betrag X von dir kassiert hat. Theoretisch kann der Vermittler von dir 250€ verlangt haben, dem Leistungerbringer aber nur 150€ bezahlt haben (Hotel Veranstalter Tarife) oder andersrum.

Dein Werkvertrag/Dienstleistujngsvertrag besteht mit dem Erbringer des Werks = Airline und der muss die nicht angefallen Steuern und Gebühren erstatten.

der Schuldner nicht der an den bezahlt wurde, sondern, der die Leistung hätte erbringen müssen - also die Airline

Selbstverständlich ist die Airline der Schuldner und selbstverständlich müssen nicht angefallenene Steuern und Gebühren erstattet werden. Bei unserer Diskussion ging es lediglich um die Frage wohin der Geldfluss im Falle einer Erstattung geht und ob man da beispielsweise eine anfangs beauftragte OTA dann raushalten kann oder nicht. Meine Erfahrung bislang war, dass dies nicht geht, weil die Airline normalerweise die Erstattung dorthin zurück leitet, wo die ursprüngliche Zahlung hergekommen ist. Es gab aber auch Diskussionsbeiträge, die etwas anderes berichtet haben, was ich sehr interessant fand.
Ich stimme dem, was Du sagst zu, hatte diesen Sachverhalt aber auch vorher in der Diskussion nie in Abrede gestellt.

wie gesagt, es kommt nicht drauf an, wie die Gelder geflossen sind.

Es kommt IMHO nicht mal drauf an, wieviel wirklich geflossen ist.

Es kommt lediglich drauf an, wer Schuldner und Gläubiger ist (und natürlich ob der Gläubiger ein Recht auf Erstattung von einer nicht genutzten Dienstleistung hat.