Teilstrecke mit LH Flugnummer durch Deutsche Bahn durchgeführt und so stark verspätet, dass Anschluss versäumt

Anschlussflug in Frankfurt verpasst, da der ICE von Bremen nach Frankfurt mutmasslich ausfliel. Der Zug war mit LH Ticket gebucht und bezahlt, mit LH Flugnummer.
Ist für Entschädigung LH (das vermute ich) oder die Bahn zuständig?

Ich schrieb oben „mutmasslich“. Das Problem war, dass bei geplanter Abfahrt der Zug per Display und per Lautsprecheransage im Bahnhof Bremen als Ausfall angekündigt wurde. Grund: Oberleitungsstörung. Daraufhin nahmen wir, in Rücksprache mit DB-Personal, einen Alternativzug via Hannover, der dann aber so viel Verspätung hatte, dass wir den Anschlussflug in Frankfurt verpassten.

Der gebuchte Zug wurde von der Bahn aus der App genommen, fuhr jedoch später dann doch noch! Zum Abfahrtszeitpunkt konnten wir das nicht wissen. Nachweis für die irreführende Info der Bahn habe ich rückwirkend natürlich nicht erhalten können; ich habe nur einen Screenshot der App, in der dieser Zug fehlt.

LH weigert sich, Entschädigung zu zahlen, da im System der Zug mit geringer Verspätung wieder erschien - denn letztlich fuhr er ja doch. Wir wurden zwar kostenfrei nach Bilbao (statt Zielort Oviedo) umgebucht, mussten den notwendigen Mietwagen aber selbst bezahlen und kamen 6 Stunden später als geplant in Oviedo an.

Es ist vermutlich chancenlos, hier etwas zu erreichen? Obwohl uns keinerlei Schuld trifft.

Die Fluggastrechte werden hier wohl nicht anwendbar sein. Es kommt zwar schon vor, dass die Lufthansa bezahlt hat, aber laut Verordnung gilt EU261 nur für „Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.“

Etwaige Ansprüche ergeben sich daher wohl nur aus dem Beförderungsvertrag. Den Mietwagen müsste die LH meines Erachtens erstatten. Ohne Beweis bzgl. deiner Ersatzfahrt dürfte es aber kompliziert werden, das durchzusetzen.

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Ein weiteres negatives Beispiel die Finger von Rail and Fly zu lassen.
Erbärmlich zugleich auch die DB, passt aber zu unseren maroden Infrastruktur:(

@ChinaEurope Flieg das nächste via AMS mit KLM zwar teurer aber dann sparst du dir dieses Elend.

Diese EU261 ist absolut Schei***. Hier ist doch ein sehr gutes Beispiel, dass ein Kunde Entschädigung haben soll und muss und ausgerechnet da, gilt diese Verordnung nicht. Dafür nutzen andere die EU261, um Kohle zu kassieren und machen alles teurer. Der Kunde, der eine Entschädigung verdient wie hier @ChinaEurope guckt in die Röhre. Pervers ist das.

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Absolut…wie in diesem Fall steht man da wie ein Depp. Aber auch armselig von DB und LH.
Änderungen sind nicht zu erwarten…

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Ich fahre mit dem Zug (DB) nirgendwohin, wo ich einen Termin wahrnehmen muss. Entweder gibt es ein Direktflug oder ich nehme das Auto.

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Heute mit der Bahn 10 Stunden bis nach Hause gebraucht, statt geplanter 7.
Geplant war auch ohne Umstieg, am Ende waren es drei!
Die Bahn ist aktuell hoffnungslos überfordert.
Noch mehr als sonst.
Während der EM werde ich die Bahn im Fernverkehr meiden!
Vor bzw zu einem Flug werde ich auf keinen Fall mit der Bahn fahren in nächster Zeit.

Doch!
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52023PC0752

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Danke für den Link!

Mein Bezug war die Marode Bahn und Flug Infrastruktur und D und da sind Änderungen Lippen und Wahlkampfbekenntnisse mehr nicht.

Ob eine weitere EU Klausel Hilfreich ist wird sich zeigen, auf jeden Fall wird der Paragraphenurwald dadurch nicht weniger. Und für die meisten Betroffenen wird es dadurch ebenso nicht einfacher.

Wenngleich der hier beschriebene Fall von @ChinaEurope hoffentlich dann so nicht mehr vorkommt.
Ein absolutes Nogo…lösbar nur mit „unangenehmer kundenorientierter Konkurrenz“

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