Umbuchung bei Annullierung

Ich hatte mal wieder ein Flug auf Meilen bei „Premium Carrier“ Eurowings gebucht nach CUN. Dies erfolgte ca. 10 Monate vor Abflug nun teilt wir Eurowings mit (6 Monate vor Abflug), dass ich einen Tag eher fliegen muss, da der Flugplan sich geändert hat. Alternativen gibt es am selben Tag mit identischem Routing mit Condor oder über ZRH; AMS, CDG.
Mit ist klar, dass Eurowings nicht auf andere Airlines umbuchen möchte.
Gibt es Rechtsprechungen, welche klären ob eine Fluggesellschaft auch auf andere Flüge anderer Airlines oder Allianzen umbuchen muss, um den „Schaden“ des Fluggastes möglichst gering zu halten.

Viele Grüße
Peter

Bei 6 Monaten vorher nicht. Wäre es innerhalb 14 Tage vor Antritt gewesen dann schon. Muss man dann nur durch bekommen bzw. selbst buchen und dann gerichtlich durchsetzen. Dir bleibt, meines Wissens nach (bin aber kein Anwalt, also keine rechtssichere Beratung) stornieren oder akzeptieren.

Geld wegen Annulierung gibt es sicherlich nicht. Ich sehe aber hier die Situation das ich laut Vertrag einen Flug zu einem gewissen Zeitpunkt gebucht habe und hier auch zu einem ähnlichen Zeitpunkt fliegen möchte. Da ich einen Vertrag mit der Gesellschaft habe gehe ich davon aus dass dieser eingehalten werden muss. Ich wäre hier an ggf. bereits vorhandenen Urteilen interessiert.

Die Rechtslage ist hier eigentlich ziemlich klar. Eurowings Discover schuldet (auf Wunsch des Reisenden):

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

Quelle

Wenn ich es richtig sehe, geht der Condor-Flug 2h später als die EW-Discover-Verbindung. Daher kannst du m.E. eine Umbuchung darauf fordern.

Deutlich einfacher wäre für dich aber eine Umbuchung auf Edelweiss über Zürich. Dafür sollte ein Anruf bei der Lufthansa genügen - vorausgesetzt, LH hat das Ticket ausgestellt. Falls der Mitarbeiter sich weigert: HUACA (auflegen, neu anrufen).

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Blödsinn. Peer hat es hier über meinem Post richtig beschrieben.