Verfallene Meilen durch KK retten

Mit Meilen, die eigentlich am 31.3.26. verfallen wären, habe ich im Januar 26 für November 26 einen Flug von MCT nach ZRH gebucht. Edelweiss hat den Flug vor geraumer Zeit gestrichen. Wenn ich nun storniere, verfallen die Meilen dann? Das fände ich unfair, weil es ja schließlich nicht meine Schuld ist, dass die Airline den Beförderungsvertrag nicht mehr einhalten kann. Wäre M&M solchen Argumenten zugänglich?

Wenn ich mir bis November eine goldene M&M-Kreditkarte zulege, würde das dann den Verfall der zurückgebuchten Meilen verhindern?

Danke für Eure Hilfe.

Mit der KK auf jeden Fall. Grundsätzlich sollten die erstatteten Meilen wieder die volle Lenenszeit haben (ob das aktuell noch immer so ist kann ich aber nicht garantieren).

Auf jeden Fall ist Vorsicht geboten. Bei freiwilligem Storno verlängert sich die Lebensdauer der Meilen jedenfalls nicht. Allenfalls bis zum nächsten Quartalsende.
Wie kommst Du darauf, dass die wieder gutgeschriebenen Meilen (wieder) die vollen drei Jahre gültig sind? Das ist nach meiner Kenntnis überhaupt nicht so.
Wenn man eine Miles and More Kreditkarte besitzt (und gegebenenfalls die Bedingungen erfüllt, wie mindestens ein meilenfähiger Umsatz im Monat) ist der Meilenverfall ausgesetzt. November als Timeline ist hier nicht relevant.
Wenn die Buchung storniert wird, verfallen Meilen, die älter als 3 Jahre sind zum nächsten Quartalsende. Da würde ich zusehen, dass ich bereits einen Monat vor diesem cutoff meine Kreditkarte, die den Meilenverfall aufhalten soll, in Betrieb habe.
Wie gesagt, wie eine Kulanzregelung aussehen würde/könnte, wenn die Wiedergutschrift aufgrund eines durch die Airline zu vertretenden Umstands erfolgt, weiß ich nicht sicher. Aber einfach mal so eine neue volle dreijährige Gültigkeit anzunehmen, halte ich für gewagt.

Ich dachte mich daran zu erinnern, dass das bei mir und einer Storno mal der Fall gewesen ist. Ist aber schon etliche her.

PS. Besteht keine Alternative zum stornieren in dem Fall? Ich hätte auf Beförderung gepocht.

Jo, das ist was anderes. Beförderungsanspruch besteht. Es gibt ja Möglichkeiten nach MCT. Da muss man sich halt auf die Diskussion mit MM einlassen, wie immer bei Umbuchungen in Revenue Klassen, bzw. auf Fremdmetall.

Ja genau. Ich bin mir auch oft unsicher ob meine Antworten korrekt sind. Im Zweifel schreib ich dann wie hier einen kleinen Disclaimer. Grundsätzlich war es aber bei mir so, dass ein (extra wegen Verfall gebuchter) stornierter Prämienflug die Meilen neu belebte. Das ist aber lange her und ob das manuell oder aus Kulanz gemacht wurde weiß ich nicht.

Interessant wäre die Frage [das bewusst zu machen wäre missbräuchlich und ich rate davon ab!] , was passiert wenn meine Meilen beispielsweise bis zum 1.11.26 ablaufen und ich davor einen Flex Flug für 100K Meilen buche und dann am 2.11.26 storniere. Die Rückerstatteten Meilen können ja unmöglich die originale Lebensdauer haben (dann gäbe es keine Erstattung) und das System müsste diese ja zwangsweise mit irgendeinem Ablaufdatum (am denkbarsten ist doch sicher volle Lebenszeit) versehen.

@App-ril für dich:

Wenn du wirklich fliegen willst bestehe auf die Beförderung. Wenn LH sich weigert, Stelle eine Frist und schalte dannach einen Experten ein. Da bekommst du vielleicht einen coolen (F oder C?) Flug mit QR oder EK bei heraus.

Sollte es dir hier nur um den Erhalt der Meilen gehen schätze ich die Wahrscheinlichkeit das alles gut läuft für Recht hoch ein. Die Kreditkarte schützt ohnehin nur Meilen die du noch hast. Sollte eine Erstattung mit originaler Lebensdauer eintreffen, würdest du ja 0 Meilen bekommen. Daher rate ich von dieser (auch aus vielen anderen Gründen) ab.

Das denke ich nicht. Auch wenn man bspw. die Kreditkarte kündigt und der Meilenverfall wieder einsetzt, hat man auf jeden Fall auch für die ältesten Meilen bis zum nächsten Quartalsende Gnadenfrist.
Also es würde schon eine Rückgutschrift geben, aber lange haltbar wären die Meilen dann nicht.
Ich denke aber dass das mit der Kreditkarte klappen würde, weil dann der Verfall ja wieder ausgesetzt wird.

Die sehe ich dann mit einer Gültigkeit bis 31.12.26
Edit: wobei… könnte auch bis Ende des NÄCHSTEN Quartals sein, also 31.03.27

In dem Fall dann die Empfehlung zur KK.

Das Datum passt mir leider nicht mehr, sonst wäre das ein glasklarer Fall für (Einklagen der) Ersatzbeförderung. Hier wäre ich aber mit Rückerstattung der Meilen voll zufrieden. Frage ist eben nur: Gibt es Sonder”Kulanz” in Form einer wieder vollen 36monatigen Gültigkeit, wenn Edelweiss storniert und nicht der Kunde?

Das bezweifle ich stark.
Wäre aber eine interessante Aufgabe für die weltbeste IT. Die Gültigkeit der Meilen müsste ja manuell angepasst werden…
Nachfragen kannst Du ja mal und dann berichten.

Hängt am Ticket irgendein Deutschland-Bezug dran? Oder geht es wirklich nur bis Zürich?

Es geht von MCT via ZRH nach MUC

Dann wende dich dringenst an einen kompetenten Anwalt mit kostenfreier Erstberatung. Ich kann @DrMatthiasBoese wärmstens empfehlen.

Wenn du falsch handelst sind hier tausende Euros potentiell futsch.

Okay, danke. Ändert es etwas an der Rechtslage, dass das Endziel nicht ZRH sondern MUC ist?

An der Rechtslage nicht unbedingt, aber an den Durchsetzungsmöglichkeiten. Ohne Deutschlandbezug kannst Du Deine Ansprüche nicht in Deutschland geltend machen, sondern in Deinem Fall in der Schweiz, was sehr teuer werden kann und kein deutscher Anwalt übernimmt.