Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt mit damit verbundener Frage, ob uns wirklich keine Entschädigung zusteht:
Flug gebucht direkt bei Air Canada.
Hin: DUS-FRA-Halifax (keine Probleme)
Zurück: Montreal YUL-CPH-DUS
Teilstrecke 1 Air Canada aufgrund Zolldurchsuchung der Maschine verspäteter Abflug, somit den Anschlussflug in CPH mit SAS verpasst und auf späteren SAS Flug nach DUS umgebucht worden. Ankunft in Düsseldorf mehr als 6 Stunden später.
Air Canada lehnt die Entschädigung ab, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Vorfall handelte. Flight Right verweist zudem auf keine Aussicht auf Erfolg, da der Abflughafen außerhalb der EU war und die Airline Air Canada nicht in der EU registriert ist.
Meiner Meinung nach alles schlüssig, also keine Entschädigung. Es ist uns auch kein Schaden entstanden. Ich will mich hier aber nochmal vergewissern
Flightright hat absolut Recht, alles andere ist im Prinzip nicht relevant.
Du bist raus, weil bei Flügen mit Abflugort außerhalb der EU nur EU-Airlines der Regulierung unterliegen (wobei u.U. noch Codeshareflüge dazu zählen könnten, sofern verkauft durch eine EU-Airline).
Siehe Regulation 261/2004, Artikel 3, Absatz 1, wo festlegt ist, wann die Regelung greift; (a) bezieht sich auf Flüge mit Start innerhalb der EU und gilt für alle Airlines, (b) bezieht sich auf Flüge, die außerhalb der EU starten, „Community carrier“ ist hierbei eine in der EU ansässige Airline
Article 3. 1. This Regulation shall apply:
(a) to passengers departing from an airport located in the territory of a Member State to which the Treaty applies;
(b) to passengers departing from an airport located in a third country to an airport situated in the territory of a Member State to which the Treaty applies, unless they received benefits or compensation and were given assistance in that third country, if the operating air carrier of the flight concerned is a Community carrier.