Habe jetzt eine Antwort vom Kundendienst Airfrance bekommen:
„ es tut mir leid, dass Ihr Flug AF1018 von Paris Charles de Gaulle nach Frankfurt International am 09. März 2025 aus folgendem Grund annulliert wurde: ein Streik der Flughafenmitarbeiter in Frankfurt.
Diese Situation wird als außergewöhnlicher Umstand betrachtet und daher gilt die in der EG-Verordnung Nr. 261/2004 festgelegte Entschädigung nicht.
Wir sind unserer Verpflichtung nachgekommen, die durch diesen Umstand verursachten Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu begrenzen, indem wir einen Alternativflug angeboten haben.
Wie erklärt der DrBoese es denn was Du jetzt tun musst? Hast Du den Beitrag von HejBjarne und den Link zu dem er verweisen hat nicht gelesen?
Nehme Kontakt zu einem Anwalt auf und lasse den den Rest erledigen.
Wollte mal kurz einen Zwischenstand durchgeben, falls es jemand interessiert.
Für den Hinflug habe ich zweimal 300 € Entschädigung direkt von Air France bekommen.
Eigentlich wollte ich für den Hinflug ja gar nichts, weil das für mich okay war. Aber nachdem sie mir für den Rückflug gar nichts geben wollten, hab ich’s einfach mal direkt bei Air France eingereicht. Das wurde dann auch sofort positiv beschieden und zügig auf mein Konto überwiesen.
Der Flug fand tatsächlich statt, obwohl mir gesagt wurde er wäre annulliert!
Den Rückflug habe ich mal bei der Regulierungstelle Flugverkehr geschildert. Mal sehen, ob da noch was rauskommt.
Grüße und nochmals danke für die Tipps.