Beschädigtes Gepäck, Frist verpasst, Airline will nicht zahlen

Beschädigtes Gepäck, Frist verpasst, Airline will nicht zahlen

Hallo liebe Vielflieger!

Ich habe die 21 Tage Frist (Montrealer Abkommen) für beschädigtes Gepäck verpasst. Daher will „United Airlines“ einen auf der Flugreise stark beschädigten Hartschalenkoffer nicht zahlen.

Nach zwei Long Distance und einem US Flügen kam ich nach 30 Stunden aus der südlichen Hemisphäre völlig erschöpft und übermüdet am Brüsseler Airport an.

Sah dort meinen zerstörten Koffer. Ging direkt zum zuständigen Flughafenschalter. Ließ den Schaden dort aufnehmen.

Bekam die mündliche Info, dass ich den Schaden bei der Airline melden solle; dazu eine Karte mit der Schadensnummer, soweit, so gut, erstmal.

Viel zu tun, Familie, Weihnachten, Neujahr. Zwischenzeitlich suchte ich erfolglos den deutschen United Internetauftritt.

Nach einigen Wochen rief ich die Airline an, und zwar am Frankfurter Flughafen. Erst Deutsch, dann wurde ich auf Englisch umgestellt.

Dort teilte man mir mit, dass ich meinen Anruf der Schadensmeldung innerhalb von 21 Tagen nach dem Schadensereignis hätte machen müssen. Jetzt zahle die Airline nicht. Siehe Montrealer Konventionen, 21 Tage Meldefrist von beschädigten Gepäck.

„I understand.“

Habe das dann schriftlich im Formular der United noch mal getan, natürlich erfolglos.

Aber Moment mal!

Wie kann ich mich an eine Frist halten, die von niemandem mit mir kommuniziert wurde?

Darüber muss es doch Regelungen geben.

Und so eine Frist müsste mir schriftlich mitgeteilt werden.

Denn selbst wenn man es mir am Flughafen gehört hätte, „21 days, Sir!“, dann wäre ich dafür viel zu k.o. gewesen - nach einer über 30 Stunden Reise vom anderen Ende der Welt - um mir so etwas zu merken! (Und ein native English speaker bin ich auch nicht.)

Was kan und sollte ich als nächstes tun, um meinen Wunsch nach Ersatz des beschädigten Koffers „against all odds“ durchzusetzen?

Ich freue mich auf positiv-hilfreiche Kommentare!

Gibt es hierüber eine Dokumentation?
Also einen PIR (=Property Irregularity Report)?
Wenn ja, dann ist doch alles gut, Schaden wurde sofort nach der Ankunft gemeldet und aufgenommen und das Gerede von irgendwelchen Fristen, die Du angeblich verpasst hast wäre dann eigentlich gegenstandslos.
Wenn nicht: Dann befürchte ich: Pech gehabt (ich habe aber nicht geprüft, ob das im Montrealer Abkommen so steht, sondern diese Annahme von Dir so übernommen)

Ich wage hier auch mal mich aus dem Fenster zu lehnen, und denke, dass Unwissenheit hier nicht vor Schaden schützt. Ich denke nicht, dass es eine explizite Erfordernis für die Airlines gibt, Dir mitzuteilen, dass Du genau 21 Tage Zeit hast, den Schaden zu melden. Es gibt vielleicht eine Erfordernis, Dir mitzuteilen, was Du im Schadensfall machen kannst und wohin Du Dich zu wenden hast, aber wie schnell das passieren muss, schiebe ich per se zum Thema “Fußnote” und “Pflicht zur Selbstinformation”. Und… ich denke irgendwo steht bestimmt was dazu auf der United-Webseite oder irgendwelchen Aushängen/Flyer an der Gepäckeldestelle, was ja dann de facto die Informationserfordernis erfüllt.

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Zur Vollständigkeit, der Passus auf den man sich hier bezieht ist Artikel 31.
“(2) Im Fall einer Beschädigung muss der Empfänger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck jedenfalls binnen sieben und bei Gütern binnen vierzehn Tagen nach der Annahme, dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.”

Es sind eigentlich sogar 7 Tage, eine Verspätung (der Gepäckherausgabe) lag ja nicht vor. Meine Vorredner haben ja schon gesagt, dass deine Chancen verschwindend gering sind, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du die Frist eingehalten hast. (Da du dich auf das entsprechende Abkommen berufst, ist die Argumentation legitim, dass man auch die Fristen beachtet, die dort angegeben sind.)
Du sagts aber du hast eine Schadensnummer bekommen.
Ich würde unter Angabe dieser Schadensnummer, falls noch nicht geschehen, United aber nochmals schildern, dass du den Claim schon am Flughafen gemacht hast und deiner Meinung nach damit sämtliche Fristen eingehalten hast.

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Das Problem wird sein, dass da steht man muss es dem „Luftfrachtführer“ Anzeigen, das ist doch die Airline, nicht der Flughafen? United wird sich also abputzen und sagen bei ihnen gab es keine Meldung.

ja ich sagte ja auch, ich halte die Chancen für verschwindend gering, aber ich würde das trotzdem mal versuchen

Er wird seine unmittelbare Schadensmeldung schon nicht beim Flughafen, sondern beim Handling Agent der Airline gemacht haben.
Wie gesagt, darüber muss es aber einen Nachweis geben.

Am Brüsseler Flughafen Charleroi gibt es einen Extraschalter für Gepäckverluste und Gepäckbeschädigungen. Dort habe ich eine offizielle Schadensmeldung gemacht, es wurden Fotos der Beschädigung gemacht und so weiter.

und das hast du United übermittelt und die sagen trotzdem juckt uns nicht?

Und darüber hast Du auch einen Nachweis?

Ich bekam am Schalter für zerstörtes oder vermisstes Gepäck des Brüsseler Flughafens einen schriftlichen Nachweis.

Soweit hatte alles seine Richtigkeit.

Nichts desto trotz hätte ich mich innerhalb von 21 Tagen bei der Airline melden müssen.
Und genau diese Frist habe ich verpasst, weil ich nicht von ihrer Existenz gewusst habe.

Emirates hätten meine Eingabe wahrscheinlich trotzdem angenommen, Lufthansa und United definitiv nicht.

Ist es jetzt klarer?

Wie jetzt die LH in die Geschichte gerät ist mir zwar unklar und ob Emirates da anders handeln würde ist auch rein spekulativ und auch Wumpe, da du nunmal mit United zu tun hast.

Unsere Frage zielte aber auch darauf ab, ob du der United diese Dokumente übermittelt hast und sie trotzdem auf den 21 Tagen beharren?

Das ist zumindest mir immer noch unklar.

Hallo, wenn Du den schriftlichen Nachweis noch hast würde ich eine Kopie an die zuständige Airline (Ticket - ist das United?) schicken mit einem kurzen Brief und der Bitte um Erstattung des Schadens.

Parallel würde ich eine Meldung an die Versicherung machen (Hausrat oder Reiseversicherung ging) bzw. schonmal die Rechtschutzversicherung anrufen und um eine Ersteinschätzung bitten. Kostenlos gibt es noch die Schlichtungsstelle Luftverkehr.

Also kurz: Schreib Sie alle mal an und warte was passiert.

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In order to facilitate an impartial and uniform settlement of baggage claims, we follow standardized industry guidelines for applications in situations such as this. The Montreal Convention established the limits of liability for international travel. It states that, the customer must give preliminary notification to the carrier forthwith, which we consider to be the verbal information given when a PIR is entered into the baggage computer system ( BRU13013D).

The article further states that after that preliminary notification is given, written notification to the carrier and claim form must then be made within 21 days for damaged property.

You reported your baggage incident in time, however, we received your claim form until 01/23/2026, which is outside the established timeframe by the contractual requirements (21 days), and therefore, we will not be able to make any restitution of your claim.

Some of the loss may be covered by your travel, household, or personal insurance policy. You may want to contact your insurance agent to check on your coverage.

We realize that this is not the decision you anticipated we hope you can understand and appreciate our position in the matter.”

Liebes Forum, vielen Dank für die wohlgemeinten Spekulationen!

Ja, bei einer Schlichtungsstelle könnt ich’s versuchen. Gibt es da nur eine, oder welche wäre dafür zuständig?

Und: ich hatte gehofft, dass schonmal jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall von “unbekannte” oder “nicht kommunizierte Frist verpasst” gemacht hätte. Aber eine solche Erfahrung, oder eine valide rechtliche Sicht auf diese Situation hat anscheinend niemand. Auch gut, Es war ein Versuch wert, merci! :blush:

Herr K.: Ihren unfreundlichen Ton oben finde ich völlig unangemessen: “We are all together in this”, schon vergessen?

Ich hatte in meinem Leben zwei schriftliche Beschwerden an Airlines geschickt. Eine wegen einer Bagatelle an Emirates (Kurzstreckenflug), und eine wirklich begründete Mehrfachbeschwerde an Lufthansa (Long Distance).Von Emirates kam umgehend eine Entschuldigung und ein Upgrade auf Business Class(!) für die nächste Reise. Lufthansa hingegen hatte mich mit einem unfreundlichen Brief abgefertigt, das ist schon ein paar Jahre her, aber unvergessen!

¡Right on!

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So gesehen, ganz ehrlich: Du hast es verschleppt und die Airline hat recht.
Rules are rules.

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geht wohl an mich, sollte nicht unfreundlich sein und war es eigentlich auch nicht, aber so hat jeder seine persönliche Empfindung. Also, fall dir mein Ton zu scharf war, dafür meine aufrichtige Entschuldigung.

Tatsächlich hatte ich mich gefragt, ob du das nun bei der United abgegeben hast oder nicht, das war für mich irgendwie halt nicht klar und ich habe wirklich auch nicht verstanden, was nun Emirates (als Positivbeispiel) und die LH (als Negativbeispiel) hier ins Spiel kamen.
Auch das ist natürlich subjektiv und es freut mich, dass du mit Emirates zufrieden warst und es tut mir leid, dass du mit LH eine schlechte Erfahrung gemacht hast, aber daraus zu pauschalisieren, finde ich persönlich etwas schwierig.

Zurück zum Thema. Deinem Post entnehme ich, dass United also sehr wohl deinen Claim kannte und auch als fristgerecht anerkennt, gleichzeitig aber behauptet es hätte darüber hinaus zusätzlich der Carrier zu informieren sei und diese Frist dafür (21 Tage) überschritten wurde.

Meiner Ansicht nach geht aus dem Abkommen nicht hervor, dass der Carrier zusätzlich zum PIR informiert werden muss, aber ich kenne dazu jetzt auch keine einschlägigen Urteile.
Das Problem was ich hier sehe, ist, dass eine Klage wohl in den USA eingereicht werden müsste. Das macht vermutlich für einen beschädigten Koffer wenig Sinn.
Ich fürchte auch, dass die Schlichtungsstelle hier nicht weit kommen wird, aber ein Versuch ist es wert.

Hierzu gibt es hier einen Link zu einem Online-Formular und die Telefonnumer:

BfJ - Schlichtungsstelle Luftverkehr

Alternativ hast du wie einer der Vorredner schon sagte eine Hausrat- oder sonstige private Versicherung, die hier aufkommen würde?

Viel Glück und Erfolg!

Hallo Senior Kallewirsch,

danke für die klärenden Worte.
Jetzt geht es mir schon wieder gut mit dir.

Ich habe keine Versicherung, die dafür aufkommen würde.

Das Ganze nochmal von vorn:

Am Brüsseler Flughafen gibt es - noch innerhalb des Sicherheitsbereiches - einen allgemeinen Gepäckschalter, an dem alle Fliegenden den Schaden oder Verlust ihres Gepäcks anzeigen und schriftlich feststellen lassen können. Dort liess ich den Schaden begutachten und schriftlich feststellen, bekam eine entsprechende Bescheinigung, ein Aktenzeichen und die Aufforderung, mich bei der Airline zu melden.

United vertritt nun die Meinung, dass laut des Montreal Abkommens die Airline innerhalb von 21 Tagen benachrichtigt werden müsse.

Das stand leider nicht auf der Schadenmeldung. Da stand gar nichts. Dort bekam ich ein Aktenzeichen für meinen „Fall“.Eine 21-tägige Frist wurde mir weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt.

Ob sich die Montrealer Konventionen auf die Meldung des Schadens am Flughafen oder bei der Airline beziehen, das ist auch mir nicht ganz klar.

Danke für den Link. Ich hoffe, dort bekomme ich mehr Klarheit.

Nochmal kurz zur Lufthansa:
Ich fühlte mich richtig schlecht behandelt, vom Kundendienst mit meinem Anliegen gar nicht ernst genommen. Natürlich kann man so etwas nicht verallgemeinern. Aber meine individuelle Beziehung zu diesem Unternehmen ist seitdem gestört.
Und ich hatte ein solch unprofessionelles, mein Bedürfnis als Kunde nicht ernst nehmendes Verhalten nicht von diesem Unternehmen - irgendwie auch Aushängeschild Deutschlands - niemals erwartet.

VlG

Wie seht ihr die Lage, wenn das Gepäck verspätet mit einem Kurier ins Hotel gebracht worden ist und ich erst dort nach meiner Rückkehr den Schaden entdeckt habe?

Am Flughafen meinte die Airline, dass es nicht ihr Problem wäre.

Die 21 Tage sind eh schon rum. Geht aber auch nur um ein kleines Loch im Rucksack. Trotzdem ärgert es mich.

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So wie ich das Abkommen verstehe beginnt die Frist erst mit Erlangen der Kenntnis über die Beschädigung