Hi zusammen,
ich versuche gerade zu verstehen, wie sich das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.10.2025 – X ZR 110/24) in der Praxis bei Lufthansa auswirkt, vor allem beim Thema „Segmente verfallen lassen“.
So wie ich das verstanden habe, wurde diese typische Klausel gekippt, mit der Lufthansa bisher Nachzahlungen verlangt hat, wenn man einzelne Teilstrecken nicht nutzt. Also das bekannte Szenario: ein Segment nicht geflogen und plötzlich wird der ganze Tarif neu berechnet. Der BGH hat wohl klargestellt, dass so eine pauschale Nachforderung zumindest dann unzulässig ist, wenn man ursprünglich vorhatte, die Reise wie gebucht anzutreten und sich die Pläne erst später ändern.
Was mir aber nicht klar ist: Was bedeutet das konkret für die Praxis? Gerade beim ersten Flugsegment, also wenn man den Zubringer einfach nicht nimmt. Verfällt dann weiterhin der Rest des Tickets wie bisher oder müsste man den verbleibenden Flug inzwischen eigentlich noch nutzen dürfen?
Ich habe dazu auch bei Lufthansa angerufen. Dort wurde mir am Telefon gesagt, dass das Ganze angeblich nur für bezahlte Tickets gelten soll und nicht für Prämienflüge. Das hat mich ehrlich gesagt überrascht, weil die ABB ja auch für Meilentickets gelten und das Urteil sich gegen eine Vertragsklausel richtet, nicht gegen die Zahlungsart.
Deshalb bin ich mir gerade unsicher, ob Lufthansa das einfach sehr eng auslegt oder ob es tatsächlich eine rechtliche Unterscheidung zwischen bezahlten Tickets und Meilentickets gibt.
"3.3.4 Für Beförderungen von Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder deren Abflug- oder Ankunftsort ausweislich der Buchung in Deutschland liegt, gilt folgendes:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festenFlugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen odernicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonstenunveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geändertenStreckenführung gem. Artikel 3.3.3 nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen Gründen, die erst nach der Buchung zutage treten und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen, daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Sie sind dann dazu verpflichtet, uns diese Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und nachzuweisen, dass Sie zum Buchungszeitpunkt die Absicht hatten, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten und die Nutzung von Teilstrecken auf Umständen beruht, die erst nach der Buchung zutage getreten sind und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern odersinnvoll erscheinen lassen […].“
Mich würde interessieren, ob hier jemand schon praktische Erfahrungen gemacht hat. Hat jemand seit dem Urteil bewusst ein Segment verfallen lassen, insbesondere den ersten Flug, und konnte den Rest trotzdem nutzen? Gab es Probleme beim Check-in oder Boarding? Und gibt es vielleicht konkrete Erfahrungen speziell mit Meilentickets?