BGH-Urteil zu Lufthansa + neue ABB – kann man jetzt Segmente skippen? Auch bei Meilen?

Hi zusammen,

ich versuche gerade zu verstehen, wie sich das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.10.2025 – X ZR 110/24) in der Praxis bei Lufthansa auswirkt, vor allem beim Thema „Segmente verfallen lassen“.

So wie ich das verstanden habe, wurde diese typische Klausel gekippt, mit der Lufthansa bisher Nachzahlungen verlangt hat, wenn man einzelne Teilstrecken nicht nutzt. Also das bekannte Szenario: ein Segment nicht geflogen und plötzlich wird der ganze Tarif neu berechnet. Der BGH hat wohl klargestellt, dass so eine pauschale Nachforderung zumindest dann unzulässig ist, wenn man ursprünglich vorhatte, die Reise wie gebucht anzutreten und sich die Pläne erst später ändern.

Was mir aber nicht klar ist: Was bedeutet das konkret für die Praxis? Gerade beim ersten Flugsegment, also wenn man den Zubringer einfach nicht nimmt. Verfällt dann weiterhin der Rest des Tickets wie bisher oder müsste man den verbleibenden Flug inzwischen eigentlich noch nutzen dürfen?

Ich habe dazu auch bei Lufthansa angerufen. Dort wurde mir am Telefon gesagt, dass das Ganze angeblich nur für bezahlte Tickets gelten soll und nicht für Prämienflüge. Das hat mich ehrlich gesagt überrascht, weil die ABB ja auch für Meilentickets gelten und das Urteil sich gegen eine Vertragsklausel richtet, nicht gegen die Zahlungsart.

Deshalb bin ich mir gerade unsicher, ob Lufthansa das einfach sehr eng auslegt oder ob es tatsächlich eine rechtliche Unterscheidung zwischen bezahlten Tickets und Meilentickets gibt.

"3.3.4 Für Beförderungen von Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder deren Abflug- oder Ankunftsort ausweislich der Buchung in Deutschland liegt, gilt folgendes:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festenFlugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen odernicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonstenunveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geändertenStreckenführung gem. Artikel 3.3.3 nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen Gründen, die erst nach der Buchung zutage treten und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen, daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Sie sind dann dazu verpflichtet, uns diese Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und nachzuweisen, dass Sie zum Buchungszeitpunkt die Absicht hatten, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten und die Nutzung von Teilstrecken auf Umständen beruht, die erst nach der Buchung zutage getreten sind und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern odersinnvoll erscheinen lassen […].“

Mich würde interessieren, ob hier jemand schon praktische Erfahrungen gemacht hat. Hat jemand seit dem Urteil bewusst ein Segment verfallen lassen, insbesondere den ersten Flug, und konnte den Rest trotzdem nutzen? Gab es Probleme beim Check-in oder Boarding? Und gibt es vielleicht konkrete Erfahrungen speziell mit Meilentickets?

Ganz genau. Es geht bei den Änderungen um Segmente am Ende einer Reise. Hier hatte die LH gerne mal „nachberechnet“.
Das wurde gekippt. Jetzt versuchen sie da andere Winkelzüge, die aber rechtlich nicht haltbar sind meiner Meinung nach.
Insofern hat sich eigentlich gar nichts geändert. Vom letzten Segment nach vorne kann man verfallen lassen, denn sobald ein Segment nicht angetreten wird, kann man die weiteren, darauf folgenden Flugsegmente nicht mehr antreten.
Es ist also nach wie vor nicht möglich einen günstigen Flug mit Start irgendwo zu buchen und aber erst in FRA oder MUC die Reise faktisch anzutreten.

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Hast Du das denn mal erlebt? Wird hier im Forum immer mal wieder zur Diskussion gestellt, aber einen konkreten Fall kenne ich nicht. Bei den beiden gekürzten Strecken bei uns kam Nix nach.

Hatte die LH vor Jahren immer mal wieder gemacht. Ein Urteil ich glaube kurz vor Corona hatte LH jedoch in die Knie gezwungen, d.h. eigentlich hat sie kurz vor einem Präzedenzfall den Schwanz eingekniffen, als man sah, dass der Kunde gewinnen würde und es dann nie wieder versucht.

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Am eigenen Leib zum Glück nie, aber davon gelesen

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Möglich ist es schon. Der Wortlaut wurde zwar verschärft, ist aber immer noch „großzügiger“ als vor dem Urteil im Herbst 2025

Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen Gründen, die erst nach der Buchung zutage treten und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen

Es macht das Ganze zumindest deutlich einfacher, wenn man bspw. einen Zubringer nach OSL gebucht hatte, der aber storniert wurde. Oder wenn sich wirklich die Reisepläne ändern, und man einen Zubringer nicht mehr sinnvoll untergekommt. Muss halt nachweisbar sein.

Das habe ich auch andernorts gelesen, ich meine es war im Vielfliegertreff. Bei Prämienflügen würde ich aktuell tatsächlich davon absehen. Ich sehe es zwar prinzipiell wie du. Aber ohne Klage wird es die Lufthasnsa nicht einsehen, und das ist m.E. den Stress nicht wert, nur um sich einen Zubringer zu sparen.

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In den Beförderungsbedingungen steht aber nichts von cash only, oder? Ob das Ticket mit Meilen oder Cash gekauft wurde sollte keine Rolle spielen, denn M&M tritt in dem Fall als Reisebüro auf. Die Beförderung (für die diese Bedinugnen gelten) findet dann nach wie vor mit LH statt.

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Cash oder Meilen ist rechtlich egal. Lufthansa wird bei Meilentickets aber lieber Entschädigung + Ersatzflug zahlen. So ist meine praktische Erfahrung.

Bei Cash-Tickets reicht aktuell ein Anruf auf der Hotline. Jegliche Segmente werden wunschgemäß entfernt. Damit haben Leute aus meinem Umfeld bisher null Probleme gehabt.

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So sollte es eigentlich sein, ja. Ist halt die Frage, wie viel Lust man auf den Ärger hat, wenn die Lufthansa ein Ticket nicht freiwillig anfasst.

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Was meinst du damit? Ist das für die Lufthansa nicht Kontrakproduktiv Entschädigung + Zusatzflug zu zahlen? Beispiel: ich buche Oslo → Frankfurt → Seoul und die weigern mich aus Frankfurt mitzunehmen. Müssten die mich letztendlich nicht eh auf einen anderen Flug mitnehmen sowie entschädigen? Warum dann nicht gleich so? :sweat_smile:

Klar kostet das die Lufthansa viel mehr Geld.

Mich haben sie letztens jedoch in FRA stehen lassen und dürfen nun 800€ + selbst gebuchte Ersatzflüge zahlen. Für den Mitreisenden ebenfalls.

Grund war, dass mein Zug zum eigentlichen Abreiseort ausgefallen war. Daher bin ich direkt nach FRA gefahren, anstatt den Zubringer zu nutzen.

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War das eine Zug zum Flug Verbindung?

Alles andere wie ich den Flughafen erreiche liegt doch in der Eigenverantwortung oder nicht?

Das ist doch genau das, was dieses Urteil wieder legen soll.
Es geht ja darum, dass sich die Pläne nach der Buchung geändert haben und somit das erste Leg nicht angetreten werden kann. In diesem Fall haben sich die Pläne zwar sehr spontan geändert, es gibt ja aber somit einen guten Grund, dass @HejBjarne nicht beim ursprünglichen Abflugort aufgetaucht ist.

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Innerhalb D mit dem Zug ok, mehr Standard wie Ausnahme leider.

Wenn ich ab OSL absichtlich buche da es oft deutlich preiswerter ist (mach ich selber öfter) und dann in FRA etc. Auftauche muss der Grund dafür aber auch mehr als deutlich nachvollziehbar sein ohne eine lange Nase beim CheckIn zu bekommen.

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Hatte OSL MUC PEK MUC OSL gebucht und auch die Zubringerflüge MUC OSL MUC in C Flex. Preis war 1699 Euro für PEK Flug in C Flex. Leider ist 3 Tage vor Abreise meine Katze verstorben und ich wollte eine Einäscherung haben und die war nur an dem Tag möglich wo der Flug MUC OSL staffinden sollte. Habe angerufen und danach eine email geschrieben, dass ich aufgrund der emotionalen Belastung nicht nach Osl reisen kann und somit den Flug am nächsten Tag von OSL nach PEK über MUC nicht antreten kann und gebeten in MUC einzusteigen. Er kam Nachberechnung Angebot und bei nochmaligen Nachfragen und Verweis auf ihre eigenen AGB bei nicht vorhersehbaren Umständen wurde das Ticket MUC PEK OSL ausgestellt. Die Flüge nach OSL konnte ich auch kostenfrei stornieren.

AM Check in der nächste Schock angeblich müssten noch 1876,23 Euro pro Person nachbezahlt werden ! Ich zeigte den Verlauf und auch, dass hier erwähnt würde, dass auf Kulanz die Strecke geändert wird ohne Aufpreis also Kostenneutral. Eine Stunde trotz HON Status wurde telefoniert diskutiert und am Ende vorgeschlagen die Kosten zu begleichen und später einzufordern . Gott seid Dank kam zufällig Elke vorbei (supervisor bei LH die kennt mich) und die hat den CheckIn Agent gefragt wo sein Problem ist ! Die Kosten waren zwar da aber im internen Feld stand, OSI LH WAIVE CHECK-IN FEE FOR PNR ******* UPON ARRIVAL. Und 1 Stunde später war es geschehen

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Schade. 600 € und motiviertere Crew entgehen lassen.

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Was Anwälte nur nicht verstehen wollen, dass nicht jeder Lust darauf hat, in Vorleistung zu treten und bei potentiell langwierigen Verfahren ein Magengeschwür zu bekommen (für Normalos, die nicht zig laufende Verfahren auf dem Tisch haben, ist so etwas durchaus belastend), bei dem man letztlich mangels Unerfahrenheit (weil man so etwas nicht tagtäglich macht) bei falsch ausgeführten Schritten am Ende noch als der Dumme dasteht (nicht jeder hat Ihre Nummer auf Schnellwahl, um direkt vom Check-in Schalter aus für eine spontane Erstberatung anzurufen).

Da ist man als jemand vom Fach deutlich im Vorteil, emotional, psychisch und insbesondere vom Know-how und den Abläufen.

Andere bevorzugen hingegen den Seelenfrieden und eine einvernehmliche Lösung, und wollen kein Damoklesschwert während der gesamten Reise über sich hängen haben und sich diese dadurch vermiesen. Nicht jeder ist charakterlich abgebrüht genug, um sowas durchzuziehen (oder das zu wollen), und ich sehe das übrigens durchaus auch als positive Eigenschaft.

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Wir müssten leider zu eine Hochzeit und die wollte ich nicht wegen 600 Euro pro Person verstreichen lassen. :joy:

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Ich hoffe, dass abgebrüht nicht auf mich bezogen war. Meine Katze ist verstorben und die Unterlagen vom Tierarzt und Rosengarten (Tierbestattung) wurden eingereicht. Manche denken was für ein Weichei aber 18 Jahre sind eben nicht von heute auf morgen gegessen. Selbst im Flieger von MUC nach PEK hatte ich emotionale Momente.

Nein, für deine Situation habe ich durchaus Verständnis, und das ist von allen sonst sehr fiktiven Gründen, warum man ein Segment verfallen lassen musste, definitiv ein nachvollziehbarer.

Abgebrüht war darauf bezogen, immer direkt das Maximum an Entschädigung von einer Airline einfordern zu wollen, anstatt eine einvernehmliche Lösung zu probieren, die für beide Seiten halbwegs passt..

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