Boarding verweigert obwohl ich von der Fluggesellschaft eingecheckt wurde

Hallo,
vielleicht hat jemand eine Idee.
Folgende Situation, Ich hatte vor Monaten bereits die Streche MUC - RIX - LPX - RIX - MUC gebucht bei Airbaltic gebucht. Musste dann aber noch zwischenzeitlich nach St. Petersburg und bin dann halt geflogen MUC - RIX - LPX - (RIX - LED - RIX) Neues Ticket in Riga wurde mit dann am Gate das Boarding erst verweigert.
Die Streche RIX - LED - RIX hatte ich wegen beruflichen Gründen dazwischen geschoben.
Bein Checkin in St. Petersburg habe ich auch am Gate gesagt das ich ein Weiterflug nach München habe für den haben die mich selbstverständlich auch eingecheckt und ich hatte den mitgeteilt das ich das Segment nicht von Liepaja nach RIga fliegen kann. Da ich hier bin.
Sprich wo ich in der Luft bin wurde mir dann der Weiterflug obwohl ich eingecheckt bin ohne weiteres gestrichen und am Gate konnte ich dann nicht boarden, man hat mich dann zum Ticketschalter von AirBaltic geschickt und mir dann scheißen frech mitgeteilt boarding wurde verweigert da das erste Segment nicht geflogen wurde, und das ich eingecheckt wurde war halt ein Fehler des Airbaltic Mitarbeiters.
Ich könnte ne neues Ticket kaufen.
Frage ist wie sieht das rechtlich aus, darf die Fluggesellschaft einfach sowas machen ? Zu mindestens trifft ihr eine gewisse Mitschuld.
Zu einen kann man für das nachfolgende Segment bei Airbaltic auch einchecken ohne für das vorherige eingecheckt zu haben. Das müsste aus meiner Sicht dann technisch garn nicht erst möglich sein, ohne den Haken zu setzen das man für das erste Segment nicht eingecheckt wurde.
Da hätte bereits der Hinweis kommen müssen " Sie müssen fürs erste Segment einchecken, anders können sie nicht das nachfolgende Segment einchecken.
Der Mitarbeiter an Flughafen hätte das auch wissen müssen ! Und hätte mich nicht für RIX - MUC einchecken dürfen.
Ich habe mir nun ne neues Ticket bei LOT gekauft und fliege mit denen heute Nachmittag über Warschau dann halt München zurück.
Wie ist euere Meinung würde es sich lohnen dagegen rechtliche Schritte einzuleiten, ich habe in letzter Zeit eh sehr viel Ärger mit Airbaltic gehabt, das Flüge ausfallen und soweiter die Liste ist da schon ein bisschen länger.

Habe nun auch mal gegoogelt und das dazu gefunden, das sollte da auch meinen Fall nun zutreffen.

Jetzige Rechtslage :
Der Gläubiger (Passagier) ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (Airline) zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht. ’ (Leitsatz aus BGH-Urteil v. 29. April 2010, Az.: Xa ZR 5/09).
Dieses Urteil besagt lediglich, daß das Ticket nicht seine Gültigkeit verlieren darf, wenn es nicht komplett in der Reihenfolge abgeflogen wird. Es beschneidet jedoch nicht das Recht der Airlines, nachträglich in solchen Fällen umzutarifieren!

Hallo Torsten,

ich würde nicht sagen, dass Air Balic eine Mitschuld trifft, nur weil dich der Mitarbeiter für ein Segment eingecheckt hat. In den Beförderungsbedingungen ist meistens ganz klar geregelt, dass du alle Segmente in der Reihenfolge abfliegen musst und du sonst dein Anspruch auf Beförderung verlierst. Bzw. Air Balic deinen Flugpreis anhand der neuen Route neu berechnen darf. Den Beförderungsbedingungen hast du bei der Buchung ja zugestimmt.

Hast du denn mal am Ticketschalter gefragt was eine Umbuchung gekostet hätte? Vielleicht wäre eine Umbuchung auch erst vor Nichtanritt des Segements LPX-RIX möglich gewesen. Theoretisch könnte Air Baltic dir auch noch nachträglich die Differenz, wenn es eine gibt, zwischen Oneway und Return in Rechnung stellen. Häufig ist ein Hin- und Rückflug ja teurer als ein Oneway-Flug.

Ich würde den Fall unter Lehrgeld abhaken. Ansonsten konraktierst du am besten mal einen auf Reiserecht spezialisieren Anwalt.

Hallo Johannes,
es ist eine Roundtrip gewesen… sprich MUC RIX LPX gleichen weg wieder zurück. Ob du bei Airbaltic nun 2 one Way Flüge buchst oder einen Roundtrip der Preis ist bis auf ein paar Euro fast identisch. Auch ob du von Liepaja abfliegst oder von Riga da tut sich selten mehr als 20 € meist ist der Abflug von Liepaja ein paar Euro teuer. Was sich halt aber ändert sind die Steuern im Ticket…
Was ich vorhin oben rein kopiert habe hatte ich bereits bei 123Recht.de gefunden… in der Signatur war es ne Rechtsanwalt für Reiserecht der es geschrieben hatte.
Was der absolute Hammer bei Airbaltic wieder ist, das für Österreich eine Flugpreisnachberechtigung gemacht wird und in allen anderen Ländern verliert das Ticket die Gültigkeit.
Das war mir auch nicht bekannt das die Österreicher da was anderes haben… oder Airbaltic hat da schon mal einen auf den Sack bekommen da es dort anders ist.
Ich werde auf jeden Fall den Rechtsweg einschlagen nach den BGH Urteil kann mir recht wenig dabei passieren.
https://www.juraforum.de/forum/t/ersten-gabelflug-nicht-antreten.547887/
da war es auch ganz gut erklärt, ist vielleicht für andere auch interessant.
Gruss
Torsten

Was steht denn dazu in den von Dir akzeptierten Beförderungsbedingungen?

Halte uns bitte auf dem Laufenden. Würde hier sicher auch noch andere interessieren, wie so ein Fall tatsächlich ausgeht.

Übrigens: Nur weil etwas in den Beförderungsbedingungen steht, die man mit einem Ticketkauf zwangsweise zu akzeptieren hat, heißt es nicht, dass damit alles automatisch rechtlich in Ordnung ist. Es gibt ja auch haufenweise unwirksame AGB in der weiten Welt.

Das man das erste Segment antrenten muss, ist aber völlig normal und wird von sehr vielen Airlines auch so durchgesetzt.

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Es war ja nicht das erste Segment des Fluges sondern das Dritte ! von einen Roundtrip Ticket von 4 Segmenten.
Mit den Abflug bzw. von München nach Riga am 22.11 ist der Beförderungsvertrag ja auch von AirBaltic angenommen und auch bereits teilweise durchgeführt worden, die steigen während der Erfüllung es laufenden Beförderungsvertrages aus, ohne Vorwarnung und streichen den kompletten Anspruch daraus, der auch bereits bezahlt wurde… des weiteren behalten sie dann auch noch die Fremdleistungen (Sicherheitsabgabe als auch Steuer) die sie nicht mehr weiterleiten muss an den Airport und den Staatshaushalt ein… weil die Kosten ja nicht entstehen da nicht geflogen.
Ich habe mich in den letzten Tagen da ein bisschen weiter eingelesen und auch den AGB´s die die haben, da ist vieles nach deutschen Recht nicht vereinbar.

Das sieht BT leider anders, Nach Ansicht von BT hast Du mit dem Ticket 2 Flüge gekauft, die aus jeweils 2 Segmenten bestehen: Hinflug und Rückflug. Wenn Du Segment 3 nicht antrittst ist Segment 4 Pfutsch. Würde übrigens LH genauso machen.

Ich kaufe öfter bei BT Transfer-Tickets, bei denen ich das 2. Segment verfallen lasse. Böse Leute sagen dass solche Kunden sogar blackgelistet werden bei BT. Kann ich mir aber nicht vorstellen (ich bin halt jedes Mal krank geworden, war kein böser Wille).

Ich denke Lufthansa würde es so nicht machen mit ihren Senator Kunden, im schlimmsten Fall würde das Ticket halt neu berechnet und man wird vor Abflug dann halt noch zur Kasse gebeten.
Nicht des so trotz, ich habe eine Rückschlüsse nun daraus gezogen nächsten Jahr werde ich wieder Lufthansa/LOT und Finnair nehmen und mich da dann ich den Vielfligerprogrammen hocharbeiten, Finnair hatte mir ne Statuschallenge angeboten, Mitte März habe ich dann dort auch den oneworld Gold erreicht… die Umstiegszeiten sind halt doof… aber da muss man nun halt durch.
Ich habe das ganze nun an einen Anwalt abgegeben, da auch noch Geld für 6 Flug Ausfälle auch noch offen sind und bei einige Flüge wo es AirBaltic auch nicht schafft die Steuern mehr zurück zu bezahlen lohnt es sich dann doch irgendwann zu klagen die Summe ist dann einfach hoch genug um vors Gericht zu ziehen, da ich auch Schwein sein werde versucht man dann auch gleich die AGB´s von AirBaltic der Deutschen Rechtsprechung anpassen zu lassen, und man lässt sich auf keinen Vergleich ein…

Lufthansa zieht ja sogar vor Gericht wenn man nur das letzte Segment entfallen lässt :joy:

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und verliert.

Ja aber das ist das letztes Segment eines Fluges gewesen der Fall wurde ja auch ausdrücklich diskutiert, aber bei mir ist es nicht as erste als auch nicht das letzte Segment eines Fluges sondern eins dazwischen das 3 Segment.

Es war das erste vom Rückflug.
Aber selbst mittendrin darfst Du nicht entfallen lassen.