Wir fliegen zusammen in den Urlaub und sie muss beruflich von dort weiter fliegen und ich zurück in die Heimat. Wir sind auf einen Buchungscode gebucht. Würdet ihr den Rückflug für sie einfach verfallen lassen? Bzw gäbe es für mich dann Probleme beim Check in oder an Bord? Oder sollen wir versuchen die Buchung zu splitten, um ihren Rückflug wenn möglich noch zu stornieren? Flug ist mit Tap in C.
Einfach am Check-In angeben, dass deine Frau erkrankt ist und jetzt nicht mit dir zurück fliegen kann. Wenn du es nicht angibst, dass Sie nicht fliegt, dann kann es sein, dass es am Boarding piept und sie es dann am Gate händisch überprüfen müssen. Hatte ich einmal in LHR, wo meine Frau dort geblieben ist (war aber ein Transfer Flug). Gab außer dem piepen aber kein Problem.
Wenn ihr Ticket stornierbar ist, dann kannst du auch anrufen und ihr Ticket stornieren lassen. Sei aber vorsichtig, dass sie auch wirklich nur ihr Ticket und nicht beide Tickets stornieren.
Oder im Nachgang eventuell wenigsten Gebühren zurückholen.
Wenn es für das angeflogene Ticket für +1 eh nix zurück gibt, würde ich da auch nichts machen. Wenn nur eine Person zurück fliegt, fliegt halt nur eine Person zurück.
Theoretisch müsste es Steuern und Gebühren zurück geben, allerdings findet ebenso theoretisch eine Neuberechnung des Flugpreises auf oneway Basis statt.
Keine Ahnung, ob man da besser die Finger von lässt…
mein Tip: totschweigen, nichts tun - nicht einchecken, zu niemand was sagen - basta!
Ja, ganz korrekte Zeitgenossen (Beamte im Justizdienst?) würden hier die Frau aus dem PNR nehmen, stornieren und one-way neu buchen (und vermutlich den 3-fachen Preise bezahlen).
Wenn der OP nicht mehr schlafen kann, sollte er sich so verhalten wie die Airlines ihre Kunden in der „Regeln“ verpflichten. Die Airlines selber halten sich an keine Regeln und machen was sie wollen. Genau das ist das Problem in dieser Diskussion!
Man soll für die Nicht-Nutzung einer Leistung extra bezahlen? Das ist ja wie wenn ich im Restaurant ein Menü bestelle und dann den Nachtisch ablehne, weil nichts mehr reinpasst. Dann geht der Ober wieder und macht eine Neuberechnung des Preises und zwar teuerer, weil die Menü Komponente einzeln bestellt ja mehr kosten als im Menü.
Ihr solltet euch schämen solchen Blödsinn unterstützen zu wollen bzw. auch nur im Ansatz daran zu denken, wie relevant irgendwelche Regeln sind die bei der Buchung irgendwo versteckt waren.
LH hat im Urteil von Dr. Boese erwirkt klar aufgezeigt bekommen, wie man eine Nachberechnung juristisch korrekt aufbauen müsste: es müsste bei der Buchung eindeutig und klar in Euros beziffert werden, was ein Wegfalls des Rückflugs ausmachte, man müsste dieser Regelung ausdrücklich zustimmen.
Ansonsten gilt: es gibt zum Glück genügend Airlines die one-way Tarife haben, wo ein Verfallen des Rückflugs null Auswirkung auf den Preis hat (ausser dass man halt ggf. auch nichts zurück bekommt)