Cabin Class Downgrade by Turkish Airlines - Hilfe!

Hi!

Ich habe ein riesen Problem mit Turkish Airlines. Vor fünf Tagen habe ich günstige Business Class Flüge für meine vierköpfige Familie gebucht. Wir haben für Hin- und Rückflug von Luxemburg über Istanbul nach Male und zurück insgesamt EUR 8.759,76 bezahlt. Buchung direkt über die Website.

Gestern hatte ich kurzerhand nachgeschaut inwiefern ich den Hinflug auch zwei Tage vorverlegen kann. Das war laut Website möglich für einen Aufpreis in Höhe von EUR 1.196,48. Soweit so gut.

Als ich die Zahlung mit der American Express freigegeben hatte, kam dann der Schock mit der neuen Buchungsbestätigung. Bei den Hinflügen stand nur nur noch Economy Class!!! Dies wurde im Buchungsprozess nicht abgefragt / dargelegt. Zu keinem Moment wollte ich für mehr Geld als vorher von BC auf Eco downgraden. Das ist ja verrückt.

Ich habe sofort keine 10min später bei TK angerufen. Sie sagten, nichts zu machen, ich soll über die Feedbackseite mein Anliegen kommunizieren. Das habe ich dann auch gemacht und heute kam schon die Absage, dass sie nichts ändern können wenn einmal ein Ticket erstellt wurde.

Leider habe ich bei der Flugzeitenänderunge keine Screenshots gemacht.

Verstehe nicht, dass die so wenig flexibel sind für einen Flug, der fast in einem Jahr stattfindet. Ich hatte denen sogar drei Optionen vorgeschlagen:

  1. die neuen Flugzeiten einfach auf BC ändern wie eigentlich auch gewünscht
  2. ansonsten den ursprünglichen Stand wiederherstellen mit alten Flugzeiten in der BC und unter Erstattunge des Aufpreises
  3. die gesamte Buchung stornieren und Rückgewähr sämtliche Zahlungen

Nichts davon wollen sie machen.

Ich hatte den Fall bei American Express geschildert. Sie sagen, sie würden das mit der Airline ausfechten. Allerdings finde ich zu solchen Fällen beim Googeln wenig positive Resonanzen.

Ansonsten wollte ich eigentlich die Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz einschalten, die allerdings nicht zuständig ist da keine deutsche Airline und auch kein deutscher Flughafen beteiligt ist (was ja auch nachvollziehbar ist).

Hat jemand einen Rat für mich? Versuchen das bei Amex durchzufechten?

Ansonsten habe ich bei Turkish Airlines Buchungen mit einigen Vorlauf bisher IMMER erlebt, dass es im Laufe der Monate zu Flugzeitenänderungen kam. Dann müsste man auch problemlose aus dem Vertrag heraus kommen, wenn das wieder passiert. Ist natürlich ungewiss. Und ob sie dann auch zwei separat voneinander erfolgte Zahlungen erstatten, ist wiederum eine andere Frage.

Ich hoffe wirklich, jemand hat noch einen Tip für uns.

Viele Grüße
Oliver

Was für einen Anwalt schaltet man da ein bei ausländischer Airline und Abflug Luxemburg?

Ist das nicht so, dass man bei einer Buchung innerhalb von 24 Stunden immer ohne Begründung stornieren kann? Das wäre hier ja auch der Fall. du hast den Fehler innerhalb von 24 Stunden gemeldet.

Nee, das ist leider nicht so. Die meisten Airlines bieten dies einfach aus Kulanz so an. Anspruch hat man darauf leider nicht.

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Ein Anwalt wird sich dafür nicht rechnen.

Dann beiße ich in den sauren Apfel und fliege eine Strecke ECO, sollte das Chargebackverfahren nicht erfolgreich sein und TK auch die Flugzeiten nicht verlegen, was mir eine Stornierung ermöglichen würde.

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Das macht dich direkt sympathisch, daran könnten sich manche ein Beispiel nehmen, die für 300 € Verspätungsentschädigung am liebsten vor den EuGH ziehen würden…
Leider habe ich aber sonst auch keine besseren Nachrichten für dich, denn es gibt bei Online-Buchungen von Reisen/ Flügen kein Widerrufsrecht.
Sich an die Amex zu wenden war wohl vermutlich schon der richtige Schritt. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.

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Besteht bei (Um)Buchungen via Hotline ein formelles Widerrufsrecht?

ist meiner Meinung nach egal bei Reisen gilt der Widerruf nicht, ob Online oder Telefon ist aus meiner Sicht egal.

:scream:

…zumindest für die Airline, die sich freuen kann, weil sie einen Eco Flug für 2,5k p.P. an den Mann gebracht hat (zumindest auf 50% der Strecke). Mit dir würde ich auch gerne Geschäfte machen…

Ganz ehrlich, bei dem exorbitanten Streitwert würde ich ohne zu zögern noch ein paar Hundert Euro Einsatz drauflegen für zumindest 1-2 Anschreiben. Bei 4 Personen relativiert sich das ja schnell - und ob du jetzt 2,5k p.P. oder 2,7k p.P. zahlst, ist dann letztlich auch schon fast egal.

Die 24 Stunden Storno Regel ist eine Vorgabe des US-DOT und gilt nur in den USA (bei Buchung von mehr als 7 Tagen im Voraus). Entgegen der landläufigen Meinung gibt es dort tatsächlich auch manchmal Konsumentenschutz. Wie schon gesagt wird es andernorts - wenn dann ohne rechtliche Verpflichtung angeboten (mal abgesehen davon, dass wenn jemand damit werben sollte oder dies in seinen AGB hat, es dann natürlich auch honorieren muss).

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Du nimmst die Dinge oft sehr persönlich, das ist schade, war gar nicht gegen dich oder deinen Post gemünzt, hatte tatsächlich nicht im Geringsten etwas mit dir und deinem Post zu tun, sondern bezog sich auf die allgemein zu beobachtende Gier nach Entschädigungen.

Kann man machen, aber in dem Fall hat er nur eine Chance: Kulanz, da ist aus meiner Sicht die rechtslage eindeutig.

Und mit dir dann vermutlich sehr gerne die Anwälte :slight_smile:

Sind wir doch mal ehrlich, er hat bei der Buchung nicht aufgepasst, Punkt.
Viellicht hat TK das auch schwer gemacht, es richtig zu sehen, aber das ist doch unerheblich.
Zudem hat er die richtige Selbstreflexion das auch anzuerkennen und ich wünsche ihm wirklich, dass man ihm entgegen kommt.

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Nach deutschem Recht (und sehr wahrscheinlich auch luxemburgischen) gibt es eine Anfechtung der Willenserklärung wegen eines Irrtums.

In Deutschland wäre das § 119 BGB. Diese Regelung sieht fast jedes europäische Rechtssystem vor.

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Rechtlich wäre hier also sehr wohl etwas zu holen, nämlich die Wiederherstellung der Buchung zum vorherigen Stand.

Edit: Nach kurzer Nachforschung habe ich einen evtl. passenden Satz im lux. Code Civil gefunden:

Section VII.-De l’action en nullité ou en rescision des conventions
Art. 1304.

Mein französisch ist schlecht, kann auch daneben liegen.

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Das hat nichts mit dem Fragesteller zu tun, dazu kann ich leider nichts beitragen.
Was mich aber jetzt interessieren würde, wer hat denn schon mal einen Anwalt beauftragt bei Flugstreitigkeiten, ich habe null Ahnung was sowas kostet.
Ab wann lohnt sich das, wie hoch war der Streitwert und was hat der Anwalt letztendlich verlangt?

das ist in der Theorie ja ganz nett, aber ein Irrtum i.S.§119 liegt hier nicht vor. Es wird schon irgendwo gestanden haben, dass er jetzt Eco bucht…

Für Deutschland habe ich das sicher bereits 15+ Male getan. Das sind meistens wiederkehrende Fälle, die ich gut einschätzen kann (zum Beispiels die Stornierung von Ryanair-Flügen und die Erstattung der Steuern und Gebühren).

In allen Fällen hat es mich bisher 0€ gekostet, da die Airlines unterlagen.

Für LUX kann ich leider keine Erfahrungen anbieten.

Eine weitere Möglichkeit wäre noch die Beschwerde bei der türkischen Aufsichtsbehörde. Die hat mir im Falle TK auch immer gut weitergeholfen. Ob die aber auch Kundenbeschwerden abseits der SHY-Fluggastrechte machen, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Das ist egal ob das dort stand oder nicht. Entscheidend ist, ob der Erklärende die Erklärung so abgeben wollte oder nicht.

Siehe AG: Deutsche Bahn muss Referendarin 4,60 Euro erstatten

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Interessant und für mich auch ein Novum: Ich hätte nie gedacht, dass ich je Sympathien für die deutsche Bahn empfinde. Bei diesem Fall schon.

Auch eine sehr gute Frage:
Grundsätzlich mal, übernimmt deine Rechtschutz, oder gewinnst du am Ende, kostet es wenig bis nichts. Daher muss man sich immer gut überlegen, ob man diesen Weg gehen will, denn wenn man verliert macht es wenig Freude.
Es gibt eine Gebührenordnung BRAGO- hier könnte man sagen, das ist das Minimum das darf man bis zum Faktor 1,3 ausschöpfen. Darüber hinaus nur, wenn man es besonders aufwändig hatte.
Für das Erstgespräch mit Verbrauchern (meine ich) liegt die Grenze bei 190 €, für weitere Beratungsgespräche bei 250 € also alles netto versteht sich.
In Zivilsachen richtet es sich nach dem Streitwert.
Kommt es zum Prozess wird es natürlich teurer.
Grob rechnen kann man- glaube ich- so 25% des Streitwertes für den eigenen Anwalt.
Im Falle einer Niederlage dazu die Kosten der Gegenseite und die Prozesskosten.
Das kann dann in Summe schon auch die Hälfte des Streitwertes werden, wenn man verliert, man sollte sich also sicher sein, zu gewinnen.
Ab wann es sich lohnt ist auch relativ.
Einigt man sich aussergerichtlich kommt man vielleicht mit 1-2 Schreiben und der Beratung mit <500 € hin.
Das ist ja der Witz mit EU261, sobald ich zum Anwalt gehe und der mir 190 € abnimmt für das Erstgespräch, bleibt mir von meinen 300 € Entschädigung nicht mal die Hälfte.

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Habe jetzt mal mit einem Anwalt gesprochen und ohne Rechtsschutzt sagt er selbst, wäre das ein Fall von gutem Geld, welches man schlechtem Geld hinterher schmeißt.

Ich versuche es mit dem Chargeback durch American Express und hoffe ansonsten auf eine Flugzeitenänderung, die mir ein Exit aus diesem Vertrag ermöglicht.

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Ich drücke dir die Daumen. Shit happens!!

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Danke. Ich denke, es wird eine Lösung geben.

Allerdings brauche ich dann ja immer noch einen neuen Flug.