Easyjet storniert Flüge nicht, obwohl feststeht, dass sie nicht stattfinden

Ähnliche Probleme mit der LH wurden ja bereits diskutiert. In unserem Fall haben wir am 17.11. einen Flug von BER nach LaPalma gebucht. Der Flug ist nich mehr buchbar und Direktflüge werden erst ab März 2021 wieder angeboten. Es gibt auch auf diversen anderen Seiten Aussagen, dass dieses Jahr keine Direktflüge mehr stattfinden. Das wusste ich aber noch nicht, als ich gestern bei der Hotline angerufen habe. Dort wurde mir gesagt, dass für diesen Flug noch nicht bestätigt wurde, ob er stattfindet oder nicht und deshalb vorerst der Flug nicht gebucht werden kann. Ich würde spätestens 4 Wochen vorher informiert. Ist ja schon frech, dass man erst so kurzfristig storniert. Hat jemand Erfahrung, ob man wirklich 4 Wochen vorher Bescheid bekommt oder dauert das doch länger. Würde gern kurzfristig was anderes buchen, aber ich will ja nicht unbedingt noch mehr Corona-Außenstände🙄

Das mit einen Monat vorher kommt etwa hin. Ein paar Datenpunkte von mir:

Flug am 25. Oktober: storniert am 17. September
Flug am 27. Oktober: storniert am 17. September
Flug am 29. Oktober: storniert am 18. September
Flug am 3. November: storniert am 11. Oktober
Flug am 10. November: storniert am 9. Oktober

Aber bevor du teuer etwas Neues buchst, kannst du Easyjet nach Erhalt des Stornos natürlich zur Ersatzbeförderung aufrufen. Gemäß Fluggastrechten sind sie dann verpflichtet, dich auch auf andere Airlines umzubuchen.

Da es keine Direktverbindungen gibt, kommt das für uns nicht in Betracht. Wir würden dann wohl spontan das Ziel ändern und wieder gaaaanz lange auf die Erstattung warten. Aber lieben Dank für die Info.

Okay, das verstehe ich. Wenn das Ticket günstig war, kannst du nach einem Storno sonst auch ohne Aufpreis auf eine beliebige andere Direktverbindung umbuchen. Finde ich ganz praktisch, da kurzfristige Tickets ja sonst gern mal 200€ kosten.

Zur Dauer der Erstattung bei Easyjet kann ich leider nichts sagen.

Im März hat es 3 Monate gedauert.

Soweit ich weiß, würde es theoretisch reichen, wenn 14 Tage vorher von der Airline storniert wird, um die Ausgleichszahlungen nach der Flugastrechteverordnung zu verhindern…

Vielleicht haben die ja noch die Hoffnung, dass die Ausweisung als Risikogebiet aufgehoben wird…

Das stimmt natürlich. Aber auf Ersatzbeförderung hat man ja schon ein Recht. Ausgleichszahlungen gibt es dann natürlich nicht.