Einreise China 144 Stunden Regelung - Wie streng?

Hallo Thorsten, es gibt nach meiner Erfahrung von vor vier Wochen auf der Strecke MUC-PVG mit Air China noch ein anderes Problem, auf welches Du Dich vorbereiten solltest. Man wollte mir das Boarding in MUC verweigern, da ich als Rückflug PVG-ZRH hatte (also vollkommen korrekt, von Land A nach Land B, also PVG und zurück nach Land C, also in die Schweiz). Die gute „Dame“ hatte wirklich keine Ahnung von der Regelung und meinte trocken zu mir „Sie müssen weiter zurückfliegen als nur in die Schweiz, das geht nicht…“ Das Boarding war im vollen Gang und man wollte mich nicht an Bord lassen…erst ein zugerufener Chinese der Airline hat sich meine Buchung angeschaut und das OK gegeben…ich haber der Dame zum Abschied dann eine Schulung empfohlen, was gar nicht gut bei Ihr ankam !!!

Zu Deiner ursprünglichen Frage: die nehmen das sehr ernst, also wirst Du wohl kaum erst losfliegen können in Stuttgart.

Viel Erfolg,

Juergen

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Hallo, weiß jemand, ob die 144 Stunden Regelung wieder aufgenommen wurde?

Auch aktuelle Quellen wie z.B. 权威解读:144小时过境免签证政策_the_and_in
nehmen keinen Bezug auf Corona.

Hintergrund ist, dass ich spontan einen Trip mit meinen Finnair Punkten und dem 2 for 1 benefit (Umwandlung von 4 Shorthaul Vouchern) buchen möchte. Im optimalen Fall buche ich dafür einen Return. Dafür muss der Startflughafen = Endflughafen sein. Ein destination open jaw ist möglich. Hin funktioniert Singapur an meinen Daten gut, zurück aber leider nur Shanghai, weil der Weiterflug nach Düsseldorf problematisch ist. SIN-HEL-FRA oder nach HAM würde gehen, aber das ist umständlich für mich und ich benötige dann 2x das 2 for 1 benefit.
Hoffe das ist verständlich so :blush:

Mich würde eher den Preis dieses Errorfares interessieren und wo du das gefunden hast?

Frage: Was ist diese 144 Stunden Regelung.
Im April fliege ich nach Hong Kong, gilt das dort auch?

Diese Regelung gibt es seit einiger Zeit (2016?) für manche Städte oder auch Provinzen in der VR-China. Fliegt man z.B. von DE nach Peking und anschließend von dort weiter in ein Drittland kann man sich ein solches 144 Stunden Transitticket besorgen. Nach meinem Wissensstand darf man dann aber innerhalb dieses Zeitraums die Stadt oder teilweise die Provinz nicht verlassen ohne ein gültiges Visum zu besitzen. Auch sind Reisen zwischen Städten mit einem solchen Programm nicht erlaubt. Kann aber sein, dass sich da mittlerweile auch schon etwas dran geändert hat.

Für Hongkong brauchst du generell kein Visum als Deutscher da gibt es einfach einen Papierschnipsel und du kannst einreisen. Für die evtl. Weiterreise in den Norden und über die Grenze zur VRC benötigt man dann aber natürlich wieder ein Visum.

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Genauso war das immer. Stadt durfte man nicht verlassen, wurde auch kontrolliert, denn an den Ausfahrtstraßen gab es immer Kontrollen. Ich hab leider auch nix gefunden, ob dies noch gültig ist. Sorry

Ich bin Schweizer, hoffe das gilt auch für uns (ist eben nicht überall der Fall, z.B. für Vietnam benötigt DE, FR, IT kein Visum die CH jedoch schon)
Ein COVID Test benötigt es glaub noch und einen Impfnachweis?

Die Regelung galt damals für sehr sehr viele. Hauptbedingung war halt, dass es ein Transit von A nach China und weiter nach B ging und nicht zurück nach A.
Nötig sind 48h alter PCR Test und Impfe. Beim Auswärtigen Amt steht, dass es wieder ein Transitprogramm gibt, aber da wird die 144h Regelung nicht erwähnt.

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Ich fliege auch im April nach Hong Kong.:joy:
5.-12. falls es passt für ein gemeinsames Getränk…
Das ist Sonderverwaltungszone und Visumsfrei.
Man kann meines Wissens nach die 144 h Regelung auch nutzen wenn man von Europa nach China und dann nach Hongkong fliegt.
Geht glaube ich auch über Macau

Hi @kallewirsch . das wäre cool, bin jedoch nur vom 31.03 bis 02.04 dort, da ich schon in HKG war. Wollte unbedingt einmal mit Emirates fliegen.
LG
Sidney

Das Transit Visum hat in der Vergangenheit immer auch für Schweizer funktioniert. Wenn es also wieder aktiv ist, würde ich davon ausgehen, dass du es auch als Schweizer nutzen kannst.

Ich hatte nur einmal etwas Schwierigkeiten, ein (damals 72 Stunden) Transit Visum zu erhalten. Dummerweise habe ich beim Grund für die Einreise in Peking erklärt, dass wir die Chinesische Mauer besuchen möchten. Bei einem gut siebenstündigen Aufenthalt zwischen zwei Flügen. Dass war das einzige Mal in meinem Leben, dass ich einen chinesischen Beamten herzhaft lachen hörte. Nach einigem hin und her hat er es uns dann aber trotzdem gewährt. Leider habe ich ihn nicht mehr getroffen, um ihm die tollen Beweisbilder zu zeigen.

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Ist keine Error Fare.

Habe es hier genauer erläutert.

Danke für den sehr wichtigen Hinweis. Das habe ich übersehen. Und ich war dabei meine chinesischen Kontakte zu fragen, die mir aber eben bis jetzt auch keinen Link zu einer offiziellen chinesischen Website schicken konnten.

Seit Anfang 2023 gelten neue Einreisevorschriften. Unter anderem sind auch visafreie Transitaufenthalte möglich.

Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen seit dem 8. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen.

Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Siehe China: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt

Ab 1. Dezember für erstmal 1 Jahr ist die Einreise für Deutsche + wenige andere Länder nach China visumfrei für Aufenthalte bis 15 Tage.

china.diplo.de

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Sehr begrüßenswert.
Würde mich freuen wenn mal jemand berichtet wie der Ablauf jetzt ist?
Gibt es irgendwelche Formulare und/oder Zettel oder online Anmeldungen bei der Einreise oder gibt’s wie z.B. in Thailand nur den Stempel?

Hallo Zusammen,
Würde mich auch interessieren, fliege am 21.12. von Bangkok nach Chengdu. Werde berichten!

lese mal hier

Moin, ich hab nochmal eine Frage. Dabei gehe ich davon aus, dass ich nicht deutscher, sondern Staatsbürger eines anderen EU-Landes bin, welches nicht zur visafreien Einreise nach China berechtigt ist.

Wenn ich mit LH direkt von München nach Shanghai fliege (Startland also Deutschland) und später mit LH (in einer Buchung) von Shanghai ÜBER München nach Wien fliege (Zielland also Österreich), darf ich das 144h Transitvisum dann nutzen? Oder gilt es nicht, weil der ex-China Flug ÜBER Deutschland und damit mein Startland geht?
Die Regel lautet ja, dass man ein bestätigtes Ticket in ein Drittland besitzt, und Österreich wäre in diesem Beispiel nach meiner Auffassung das Drittland.

Ich weiß, dass ich mir die Frage evtl. schon selber beantwortet habe, aber ich möchte gerne noch ein paar weitere Meinungen hören.

Österreich wäre in Deinem Fall kein Drittland.
Es kommt nicht auf die „Finaldestination“ Deiner Reise an sondern auf das Land wo der Flieger aus China landet.

Sehe ich auch so. Es geht nur um die letzte bzw. erste Verbindung nach/ex China.
Also (Zubringer)-Land A- China- Land B-(Zubringer), in deinem Fall wäre Land A schon Deutschland und es geht dann keine andere deutsche Destination für den Rückflug Ex China.
Dabei zählen übrigens sowohl macau als auch Hongkong als Drittland.