Entschädigung für Zusatz-Parkgebühren bei Flugannullierung

Bekomme ich von der Fluggesellschaft die Zusatz-Parkgebühren am Abflughafen erstattet, wenn der Flug von Condor (wegen Schlechtwetter) annuliert wurde?

Was heißt denn „Zusatz“?
Musstest Du länger parken, weil Du erst später zurückgekommen bist oder ist der Abflug ausgefallen?
Bitte mit etwas mehr Kontext!

Der Condor-Flug DE 1647 sollte am 16.05.25 stattfinden und wurde wegen Schlechtwetter annuliert. Da Condor keinen Ersatzflug anbieten konnte, sollten wir uns selbst um einen Ersatzflug kümmern. Der Ersatzflug mit Eurowings konnte erst am 18.05.25 stattfinden. Dadurch sind am Abflughafen Stuttgart zusätzliche Parkgebühren entstanden, die Condor verweigert die Zahlung dieser zusätzlichen Parkgebühren.

Und was ist mit den anderen Kosten wie zwei zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung auf Kreta? Wurde das übernommen?

Es sind von Condor alle anderen Kosten übernommen worden, d.h. Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und die Mehrkosten für den Ersatzflug mit Eurowings, Condor will nur die Zusatz-Parkgebühren am Flughafen Stuttgart nicht übernehmen.

Damit wäre die Frage, ob Du das schon versucht hast bei DE einzureichen auch beantwortet, denn meiner laienhaften Meinung nach, wäre da nur auf Kulanz was machbar gewesen.
Wie Du zum Flughafen kommst, ist Deine Sache und fällt wahrscheinlich in die Kategorie „Folgekosten“, die meistens abgelehnt werden. Andere hatten vielleicht eine Bahnfahrt die neu gekauft werden musste, oder gar einen separaten Anschlussflug.
Ich finde die Ablehnung zwar kleinlich und nicht gut, befürchte aber, dass sie rechtens ist und man da nichts machen kann.
Abgesehen davon, dass sie ja schon zum Ausdruck gebracht haben, dass sie das nicht zahlen wollen und ich bei diesem Streitwert eine juristische Auseinandersetzung mit Anwalt unverhältnismäßig finde.

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Hallo lieber Mike, vielen Dank für die schnelle Antwort, die ich so zur Kenntnis genommen habe. Ich finde mich damit ab, die Zusatzparkkosten von € 58,00 selbst übernehmen zu müssen und sehe es auch so, dass eine juristische Auseinandersetzung nicht verhältnismässig ist.

Reiseversicherung vorhanden? Die Übernehmen oft Kosten die von der Airline nicht erstattet werden.

Ist die Ausgleichsleistung nicht genau für solche Sachen da?

→ Zeitverlust + restliches Übel was quasi drumrum kostet.

Die Leistung von der Airline beginnt am Flughafen, nicht bei deiner Haustür. Es ist also dein „Problem“ wie du zum Flughafen kommst. Bei Reiseversicherung hingegen beginnt die Versicherung beim ersten Verkehrsmittel bzw. für die ganze Reise, wobei privates Auto oft andere Bedingungen hat als ÖPNV

Da rieche ich die Entschädigung. Auch obwohl es “Wetter” war.

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Sehe ich auch so. Anspruch auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung ist ja auch bei schlechtem Wetter gegeben. Dem muss Condor auch bei „Wetter“ entsprechen.
Da kann sich Condor nicht hinstellen und sagen: „Kümmert euch mal selber“
Es steht sogar explizit in der Verordnung: „ Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet
werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.“

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