Entschädigungen bei Turkish

Wow! Erstmal danke für die vielen Tips.
Das TK da eine eigene Regelung hat war mir unbekannt. Da werde ich mal schauen was da so drin steht.
In der Tat wurde ich ja befördert, es geht also nur um eine Entschädigung wegen Verspätung bzw. anderer Zielort.

Nein steht dir NICHT zu !
EU264 greift AB der EU und Schweiz.
TLV liegt aber nicht in der EU.
Oder die vertragliche Beförderung ( hier TK ) müsste eine EU Airline sein ! Ist TK aber auch nicht, denn die Türkei liegt ja auch nicht in der EU.

Beispiele

Frankfurt - Bangkok - Frankfurt mit Lufthansa und Thai
Mit Thai ist nur der Hinflug abgedeckt ( da ab EU ) der Rückflug nicht, da Bangkok nicht in der EU liegt und TG keine Gesellschaft der EU ist.
Mit Lufthansa wären beide Strecken abgedeckt, da LH eine EU Gesellschaft ist.

Okay, dass die EU Verordnung nicht greift, ist unstrittig.
Zwischenzeitlich habe ich mir mal angeschaut was Turkish von Haus aus anbietet (unabhängig der EU Verordnung, die ja hier leider nicht greift).
Findet man hier: https://cdn.turkishairlines.com/m/4365a15e0f5af528/original/FR_67_0329_EN-PDF.pdf
(Nochmal danke an @Gourmet1 für den Tip).
Darin wird Bezug genommen auf die "Regulation
on Air Passenger Rights“ promulgated by the Directorate General of Civil
Aviation. (Zu finden hier: https://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf).
Dort steht unter Artikel 7 bzw. 8 im Prinzip das Gleiche wie in der EU Verordnung.
Da denke ich schon, dass mir da 400 € zustehen.
Insofern werde ich das trotzdem versuchen, mich allerdings auf diese Regelung und nicht auf die EU Verordnung beziehen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

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Bleib beharrlich!
Irgendwann zahlen Sie!
Viel Glück!

Aber auf jeden Fall!

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Moment. Das hatte ich auch gefunden, aber: Artikel 7 (Verspätungen) verweist nicht auf Artikel 8, sondern lediglich auf Artikel 9 und 10.

Artikel 8 (Entschädigung) findet demnach nur bei Flugausfall Anwendung, nicht bei Verspätung wie in deinem Fall. Und gestrichen wurde hier ja nichts, du hast lediglich den Anschluss verpasst.

Ich sehe daher auch mit Blick auf die türkischen Fluggastrechte keinen Anspruch auf Entschädigung. Nur eine Mahlzeit sollte demnach drin sein.

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Mist, du hast recht… naja, ich habe es jetzt ja schon angestoßen, schauen wir mal was die dazu sagen

Ergebnisse?

Sorry, das bin ich noch schuldig.
Am Ende gab es eine freundliche Entschuldigung und den Hinweis, dass es nichts gibt…
@Peer lag also völlig richtig

Versuche es mal mit airhelp.com

Sparst dir den ganzen Aufwand mit Anwalt etc.
Die erledigen die Arbeit für dich. Du gibst denen einen Provision ab und das wars.

Die machen halt auch nur dann etwas, wenn es Chancen auf Erfolg gibt. Und in der Regel kümmern die sich ohnehin nur um die europäischen Fluggastrechte, nicht die türkischen.

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