Erfahrung mit Oneway-Flügen aus Asien nach Deutschland

Guten Abend allerseits,

ich bin am Überlegen, einen Flug mit Emirates von Indonesien nach Berlin zu buchen, da es dort gerade recht günstige Angebote für Business-Class gibt. Allerdings werde ich beim Buchen darauf hingewiesen, dass ich einen Start außerhalb von Europa wähle und damit die deutschen und europäischen Fluggastrechte nicht greifen würden. Seht Ihr das als Problem an? Oder hatte schon mal jemand so etwas gemacht (vermutlich schon :slight_smile: ) und dann ein Problem mit diesem Flug und kann mir sagen, welche Rechte man dann hat? Also kostenloses Umbuchen, wenn der Flug ausfällt oder verschoben wird? Oder gar das Geld zurück, wenn man mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen muss?

Freue mich auf Feedback,

Beste Grüße

Joachim

Habe ebenfalls einen First Class Flug mit Emirates von Jakarta nach München gebucht. Ich mache mir hier keine Sorgen, da Emirates mich immer fair behandelt hat. Hatte im April einen BC Flug von Dubai nach MUC, dieser wurde von Emirates aus bekannten Gründen storniert und es wurde mir eine kostenlose Umbuchung angeboten. Ich habe aber die Stornierung angenommen und bekam das Geld zügig zurück gebucht. Das Einzige, was ich bei Emirates kritisieren würde, ist deren Vielfliegerprogramm (habe Gold Status). Ansonsten für mich eine faire Airline.

Mit oneway hat das nichts zu tun, da auch bei einem roundtrip Ticket die EU Fluggastrechte nicht greifen, wenn der Abflug außerhalb der EU mit einer nicht EU-Airline stattfindet.
Ich sehe hier das Problem des außergewöhnlichen Umstands der Luftraumschließung, was ja nicht sooo abwegig ist. Hier könnte EK argumentieren, dass sie das nicht zu verantworten haben und eine Umbuchung nur auf eigene EK Flüge gestatten und ggfs. etwaig anfallende zusätzliche Übernachtungs- und Aufenthaltskosten nicht übernehmen.
Ob es da irgendwo Fluggastrechte im Abflugland oder in Dubai gibt, die u.U. anwendbar wären, weiß ich nicht. Aber genau wie bei uns wird die Airline im Zweifel nichts freiwillig zahlen und dann wird es ein Problem der Durchsetzung vor einem ausländischen Gericht, weshalb man dafür in Deutschland auch eigentlich keinen Anwalt findet.

Also ungewöhnlich ist die Gemengelage nicht, aber man sollte hoffen, dass es nicht zu größeren Unannehmlichkeiten kommt und sich darauf einstellen, dass in aller Regel nicht auf Fremdmetall umgebucht wird.

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Okay, vielen Dank Euch Beiden für die Antwort, dann werde ich mal optimistisch buchen.