Motiviert von Peers heutigem Newsletter-Beitrag, habe ich mich endlich aufgerafft, den ohnehin geplanten und unerfreulichen Erfahrungsbericht zum Thema „AirHelp Plus“ heute zu schreiben und hier zu teilen:
Aufgrund des sehr positiven Berichtes über AirHelp auf Travel-Dealz vor gut einem Jahr hatte ich mich damals auch für die Plus-Mitgliedschaft entschieden. Damals ging es mit den Einschränkungen bereits los. Bei mir waren schon nur noch maximal sieben Reisen zu einem Beitrag von 47,49 Euro (inkl. kleinem Rabatt) versichert. Auch damals mußte man schon abwägen, ob man Hin- und Rückflüge gesondert einträgt oder als eine Reise betrachtet. Da die AirHelp-Entschädigung von 100 Euro für Verspätung/Annullierung und 150 Euro für Gepäckverspätung/-verlust nur einmal pro Reise gezahlt wurden, war die Überlegung schon interessant. Alles das war aber aus meiner Sicht für den vergleichsweise geringen Jahresbeitrag hinnehmbar, zumal auch die Einforderung der Fluggastentschädigung von AirHelp provisionsfrei übernommen werden sollte. So weit, so gut.
Im Juli 2024 wurde dann das erste Segment meiner Reise TLL-IST-BKK annulliert, als wir bereits geraume Zeit am Gate des Talliner Flughafens gewartet hatten.
Im Hotel in Tallins Zentrum loggte ich mich in meinen AirHelp-Plus-Account ein, um zu sehen, was ich nun machen kann und muß. Ich staunte nicht schlecht, als die gesamte Reise dort plötzlich einen Tag nach vorn verschoben war. Sofort wandte ich mich per Mail an AirHelp und beanstandete den Fehler. Meine Aussagen träfen nicht zu, erhielt ich zur Antwort, denn die Reise würde in meinem Account korrekt angezeigt. Tatsächlich war die Reise nach meiner Beanstandung wieder korrekt dargestellt. Glücklicherweise hatte ich zuvor Screenshots von den falschen Daten angefertigt. Auf meine Mail mit den Screenshots bekam ich nie wieder eine Antwort.
Das einzig Positive, was ich über AirHelp Plus sagen kann ist, daß mir der Lounge-Gutschein sofort nach Flugannullierung zuging und die 100 Euro wenige Tage später. Da ich eh im Hotel schlafen mußte und außerdem Business-Class geflogen bin, brauchte ich den Voucher zwar nicht, aber er kam jedenfalls.
Nun ging das Elend aber erst richtig los, das sich über Monate hinzog und noch nicht ganz zu Ende ist!
Ich habe in meinem Account wegen der Annullierung einen „Fall“ eröffnet, damit AirHelp meine Fluggastentschädigung von TK einfordern kann. Dieser Fall erschien gleich doppelt, was bis heute trotz zig-facher Kritik nicht behoben wurde.
Es begann immerhin sofort Aktionismus bei AirHelp und reger Mailverkehr. Dokumente wurden (z.T.) mehrfach angefordert; insbesondere die Abtretungsvereinbarung schien dort sehr wichtig zu sein. Unterdessen wurde ich bei Laune gehalten und mir wurde suggeriert, daß mir die 600-Euro-Entschädigung klar zustünde. Man würde nun alles Erforderliche unternehmen und sei sowieso in den meisten Fällen erfolgreich - spätestens per Klage…
Man habe TK sogar schon angeschrieben und habe die Erfahrung, daß in den meisten Fällen schon in diesem Stadium gezahlt werde…
Kurz nachdem die von mir geforderte Abtretungsvereinbarung in dort zufriedenstellender Ausführung eingegangen war, änderte sich plötzlich alles.
TK habe die Forderung leider abgelehnt, erfuhr ich nun per Mail. Und traurigerweise wird es dieses Mal wohl nichts mit der Entschädigung, dafür beim nächsten Mal aber ganz sicher! Man sei zwar nach wie vor der Meinung, daß mir die Entschädigung zustünde, aber man habe nach gründlicher juristischer Prüfung entschieden, die Forderung nicht weiterzuverfolgen, da man vor Türkischen Gerichten wenig Aussicht auf Erfolg sähe und das Risiko nicht eingehen wolle!
Parallel dazu las ich aber in meinem AirHelp-Account eine ganz andere Story: Dort hieß es, daß mir gar keine Entschädigung zustünde, weil die Ursache für die Annullierung außerhalb des Einflußbereiches von TK gelegen haben soll! Welche angeblichen Umstände das gewesen sein sollen, bleibt das Geheimnis von AirHelp.
Ja aber welche Version soll ich mir nun aussuchen?
Ein ätzender Schriftwechsel folgte und ich hatte aufgrund der teilweise dümmlich anmutenden Antworten oft das Gefühl, es mit einer Low-Budget-AI zu tun zu haben! Meine Frage, wieso es denn nach gründlicher juristischer Prüfung zwei gegensätzliche Erklärungen gäbe, wurde ebensowenig beantwortet, wie die Frage nach der angeblichen Notwendigkeit einer Klage vor Türkischen Gerichten. Immerhin bestünde im konkreten Fall auch die Möglichkeit, vor einem in der EU ansässigen Gericht in Estland zu klagen.
Meine mehrfache Bitte, mir den Schriftwechsel mit TK zur Verfügung zu stellen, da ich vorhabe, mich selbst darum zu kümmern, wurde ignoriert! Nur inhaltsloses Gelaber bekam ich zu lesen!
In der Zwischenzeit war ich bereits wieder auf dem Heimflug, wo die nächste Annullierung stattfand, dieses Mal in Frankfurt bei der LH.
Sofort erhielt ich wieder eine Mail von AirHelp mit der Information, daß mein Flug annulliert worden sei. Echt? Das wäre mir ja ohne die Mail gar nicht aufgefallen! Immerhin sandte man mir den nächsten Lounge-Gutschein und teilt mir mit, daß man nun gleich und genau prüfen werde, ob mir eine Fluggastentschädigung (i.H.v. 250 Euro) zustünde und würde sich dann sofort wieder melden. Die Entschädigung stand mir natürlich zu, aber auf die Meldung von AirHelp warte ich bis heute!
Wieder zu Hause angekommen, habe ich mir erstmal die AGBs von AirHelp durchgelesen, was ich jedem, der da abschließen will oder es schon getan hat, nur empfehlen kann! Da staunte ich nicht schlecht, als ich las, daß sich meine Abtretung der Forderungen gegen TK nach der definitiven Erklärung von AirHelp, in der Sache nichts (mehr) zu unternehmen, gar nicht von allein erledigt hätte! Die bleibt - obwohl nunmehr ohne Grund - nämlich weiter bestehen, bis man schriftlich eine Rückübertragung geltend macht und die dann auch erfolgt! ‚Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!‘
Da ich mein Glück nun selbst versuchen wollte, verlangte ich meine Forderungsabtretung per Einschreiben/Rückschein und mit Fristsetzung von AirHelp zurück.
Nichts geschah!
Nach fruchtlosem Fristablauf folgte mein nächstes Einschreiben/Rückschein, wiederum mit Firstsetzung und Androhung juristischer Schritte.
Auch diese Frist hat AirHelp verstreichen lassen, also ging der Vorgang zum Rechtsanwalt. Der schrieb nun AirHelp seinerseits – nunmehr mit Kosten verbunden - an, um denen vor einer Klage die letzte Möglichkeit der Reaktion zu geben.
Plötzlich wurde man bei AirHelp munter! Im Antwortschreiben an meinen Anwalt wurde ein Link übermittelt, wo ich online ein Rückabtretungsformular ausfüllen und etliche Klauseln akzeptieren mußte. Das Ganze war digital von AirHelp vorab signiert und konnte ausgedruckt werden.
Aber auf die Begleichung des in Rechnung gestellten Anwaltshonorars hatte man bei AirHelp nun gar keine Lust. Es gäbe keine Rechtsgrundlage dafür, da man ja bisher von meiner Abtretungsrückforderung gar nichts wußte!!!
Man entblödete sich da nicht einmal zu behaupten, daß gleich zwei Einschreiben mit Rückschein angeblich gar nicht dort angekommen sein sollen. Die unterzeichneten Rückscheine liegen mir natürlich vor! Mal sehen, wie das Ganze weitergeht!
Das ist - zumindest in meinem Fall - die Realität über ein Unternehmen, das von sich u.a. behauptet, Forderungen für seine Mandanten/Mitglieder - im Zweifel auch per Klage - einzutreiben.
Die Entschädigung für den annullierten Lufthansa-Flug habe ich inzwischen selbst beantragt und auch erhalten.
Auch die Entschädigung von der TK habe ich - wenn auch mit einigem zeitlichen Aufwand, jedoch ohne eine Klage - inzwischen vollständig erstattet bekommen.
Einen „Service“ wie AirHelp brauche ich wirklich nicht und werde meine Mitgliedschaft dort keinesfalls verlängern. Nach den geschilderten und zuhauf aufgetretenen Ungereimtheiten ist mein Vertrauen zu diesem Unternehmen hinüber.
Was die Entschädigungen generell anbetrifft, habe ich inzwischen das Gefühl, daß man sich dort nur um die kümmert, die man risikoarm bzw. risikolos durchsetzen kann. Aber das kann man in aller Regel dann auch selbst!
Forderungen, deren Eintreibung mit Risiko und Aufwand verbunden ist, vermutlich insbesondere gegen Nicht-EU-Fluggesellschaften, wo Flüge obendrein nicht in Deutschland starten bzw. landen, werden dort nach meinem Eindruck trotz Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung – zum Nachteil der Mitglieder - schlichtweg ignoriert bzw. nicht durchgesetzt.
MarioR