Da ich krank war, konnte ich einen Eurowings-Flug nicht antreten. Soweit so gut wurden wir fast alle Steuern und Gebühren erstattet. Allerdings nicht der „Umweltkostenzuschlag“ in Höhe von 12 EUR. Diese Rückerstattung wurde verweigert mit der Begründung: " Die restlichen 12,00 EUR (Umweltkostenzuschlag) sind leider nicht erstattungsfähig, da diese Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Beförderung erhoben wird."
Wie sind Eure Erfahrungen mit der Erstattung des Umweltkostenzuschlages, wenn man den Flug nicht angetreten hat?
Die Begründung ist abstrus. Warum sollte ein Umweltkostenzuschlag erhoben werden auf eine Beförderung, die gar nicht stattfindet?
Andererseits ist es bei anderen Airlines auch Gang und Gäbe, dass bestimmte Zuschläge, wie z.B. Treibstoffzuschlag oder „internationaler Zuschlag“ (auch bekannt als YQ) nicht erstattet werden.
Schlimme Unsitte, ist aber wohl nicht zu ändern.
Das ist relativ einfach zu erklären. Der Umweltkostenzuschlag bei der LHG (also auch Eurowings) ist einer dieser Fantasiezuschläge der Airline. Als Begründung wird hier die zusätzliche finanzielle Belastung infolge EU-rechtlicher Vorschriften herangezogen, die den Airlines in der EU vorschreiben nachhaltigen Treibstoff zu nutzen.
Die dadurch höheren Kosten (ob real oder nur argumentativ existierend sei dahingestellt) werden somit an den Kunden einfach weitergegeben. Die Bezeichnung suggeriert natürlich, dass es sich auf dem ersten Blick dabei um eine staatliche Abgabe handelt. Ist es aber nicht.
Rein rechtlich steht Dir damit auch keine Erstattung zu, da nur staatliche Abgaben und Gebühren (Steuern, Flughafensicherheit, etc) erstattet werden müssen, die eben nicht abgeführt werden, wenn Du gar nicht fliegst.
Dieser „Zuschlag“ ist somit nichts weiter als Teil des Ticketpreises, wenn auch nicht so genannt. Und wird halt nur erstattet, wenn Du ein entsprechend stornierbares Ticket hast.
Wobei man das drauf anlegen könnte und diese „Gebühren“ auch zurück erstattet bekommen sollte.
Denn dadurch dass die Airline sie eben nicht als Ticketpreis ausweist, kann sie dies auch nicht als solchen einbehalten- nur meine Meinung.
Aber für 12€ wird wohl keiner austesten wollen, was denn ein Gericht dazu sagen würde…