Zum 1. Juli 2026 wurde ja bekanntlich die Luftverkehrabgabe gesenkt, je nach Zielland zwischen 2,50€ und 11,40€. Die Luftverkehrabgabe fällt bei Abflug an, nicht bei Buchung, sie wird von den Airlines nur der Einfachheit vorab erhoben.
Ich habe einige Tickets vor der Änderung gebucht, deren Abflug nach den 1. Juli fiel. Die meisten Airlines schreiben diese Luftverkehrabgabe ja explizit während der Buchung aus, sie landet auch auf Abrechnungsbelegen und sind explizit nicht Teil des Tarifpreises oder Zuschlags. Wenn ich etwa auf der Lufthansa-Webseite ein Passenger Receipt für ein solches Ticket runterlade, ist dort ganz klar der alte Steuersatz angegeben, obwohl eben nur der neue Steuersatz anfiel.
Da die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abgabe in der ursprünglichen Höhe nicht mehr besteht, sollte die Airline meiner Meinung nach, entsprechend § 812 BGB zur Herausgabe der zu viel erhobenen Steuern verpflichtet sein.
Hat schon jemand versucht diese Steuern zurück zu verlangen? Ich nehme an, die meisten wollen sich den Aufwand nicht machen und die Airlines setzen darauf, dass niemand nachfragt und sie so einfach mal eben ein Paar Millionen mitnehmen können. Ich habe auch kein geeignetes Formular auf der Lufthansa-Webseite gefunden. Vielleicht ein Fall für die Verbraucherzentrale?
Bei sowas ziehe ich eine Grenze: belastet eine Fluglinie steigende staatliche Abgaben mir als Kunden nicht nach (wäre vertraglich zulässig…), so finde ich es unredlich nun wegen ein paar Euro einen Terz zu machen, weil ich mehr bezahlt habe, da ich schon vor der Steuersenkung gebucht habe. Allgemeines Lebensrisiko.
Aber zu deiner Frage: 812 BGB müsste ziehen, außer in den AGB der Fluglinie steht etwas halbwegs Fundiertes, dass der richterlichen Prüfung standhält. Bei Verbraucherkunden eher unwahrscheinlich, denn wir sind laut EU Definition schützenswert da dumm.
1 „Gefällt mir“
Ryanair hat ja zum Beispiel bei der letzten Erhöhung nachberechnet (siehe Ticketsteuer: Ryanair fordert Nachzahlungen ). Bei Umbuchung hat auch die Lufthansa-Gruppe Steuern nachberechnet - sie haben nur bei Bestandsbuchungen ohne weiteren Anlass darauf verzichtet, weil der Aufwand für sie aufgrund komplexer Tarife und vieler Verkaufswege deutlich größer wäre. Auf Tarifen mit kostenloser Umbuchung kann man u.U. auch in diesem Fall eine Steuererstattung erreichen, indem man den Flug nach dem 1. Juli doppelt umbucht (natürlich nur wenn die ursprüngliche Buchungsklasse noch verfügbar ist).
Zudem sind es ja gerade die Airlines die dauernd erzählen, die Tickets wären wegen dieser Abgabe so teuer, aber wenn die Abgabe sinkt soll davon nichts beim Kunden ankommen?
1 „Gefällt mir“