Erstattung von SWISS unzureichend - Heimreise durch SWISS wurde zur Odyssee

Swiss

Wir sind deutsche Staatsangehörige mit einzigem Wohnsitz in Namibia
Unsere oneway Heimflug Tickets von München über Zürich und Johannesburg nach Windhuk haben wir über das Online-Portal von SWISS gekauft mit VISA Kreditkarte 2 Tickets für 891 Euro.
Wir haben am 18.3.20 am Flughafen in München eingecheckt (haben alle 3 Bordkarten bis Windhoek, Namibia erhalten). In Zürich wurden uns der Weiterflug verweigert anschliessend wurden wir für 1 Nacht ohne Essen und Trinken im Transitbereich festgesetzt und am folgenden Tag nach München zurückgeflogen. Obwohl wir Permanent Residence für Namibia haben, wurde uns die Heimreise verweigert.

Beim Einchecken in München wurde von den SWISS Mitarbeitern ausführlich geprüft, ob wir die Voraussetzungen für den Flug nach Windhuk erfüllen (die Einreise nach Namibia war zu diesem Zeitpunkt bereits nur noch für Namibier bzw. Residents möglich). Dies wurde aufgrund unserer vorgelegten Permanent Resident Visa der Republik Namibia
geprüft und bestätigt.

Nach der Landung in Zürich wurde uns mitgeteilt, dass SWISS uns den Weiterflug nach Johannesburg verweigert, weil Südafrika während unseres Fluges nach Zürich den Transit für Fluggäste aus EU Ländern geschlossen habe.

Am nächsten Morgen wurde uns am Gate in Zürich zu dem Rückflug nach München die verlangte Bestätigung, dass uns der Weiterflug nach Johannesburg verweigert worden war, ebenfalls verweigert, ein kompetenter Mitarbeiter war nicht erreichbar.

Wir waren 4 Tage auf eigene Kosten in München und konnten letzendlich mit einem KLM Flug (der gestrandete Europäer aus Namibia rausholte) ab Amsterdam direkt nach Windhuk fliegen. Kosten nochmal 1000 Euro.

Nach 7 Monaten und div. email Korrespondenz hat uns Swiss insgesamt 180 Euro erstattet. Ich halte den Betrag für unverschämt. Was kann ich noch machen? Hat jemand einen Rat? Vielen Dank.

Da wird wohl nur ein Einschreiben zuhanden Swiss Direktion etwas bringen, wenn überhaupt. Premium ist Swiss nur bei den Ticketpreisen und beim einkassieren.

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Hi Nicco, so wie es von dir geschrieben ist liegt hier die Swiss falsch.
Was ich finden konnte ist ein Dokument der namibischen FENATA, veröffentlicht am 18. März 2020, eurem Flugtag, dass Südafrika explizit die Heimkehr erlaubte (1b, Punkt 3), eventuell die Datei sichern falls Du nicht schon andere Dokumente hast:
https://namibiatourism.com.na/uploads/file_uploads/18.03.2020_Federation%20of%20Namibian%20Tourism%20Associations%20(FENATA)_Tourism%20Industry%20Update_COVID-19.pdf
„Even though flight routes to Johannesburg still remain open, OR Tambo no longer allows people in transit that are from high risk countries (eg. most of Europe) and are travelling to other countries. Passengers from high risk countries that are returning home are still allowed through transit.“ hebte wohl Euer Verbot auf südafrikanischer Seite auf :wink:
Dass am selben Tag eine gegensätzliche Regelung veröffentlicht sein sollte soll die Swiss doch mal belegen. Auf folgender Seite ist unter Südafrika nachzulesen dass diese am 15. März beschlossen hatte dass ab 18. März Einreiseverbote gelten:
https://countercube.fvw.de/traveltalk/news/destinationen/angst-vor-corona-update-in-diese-laender-kommen-deutsche-nur-noch-schwer-rein-oder-gar-nicht/393/203499/28078
Auf der eigens wegen der Pandemie aufgesetzten Infopage der südafrikanischen Gesundheitsbehörde ist in den Dokumenten um euer Reisedatum rum unter News&Updates weder eine Transiterlaubnis noch ein Verbot zu finden:

Vielleicht bekommst du unter folgendem Link per WhatsApp und dem Text „Hi“ Kontakt zu einer südafrikanischen Behörde die dir auch noch bestätigen kann dass damals der Transit erlaubt bzw. nicht verboten war: In WhatsApp teilen

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Ganz lieben Dank für die Mühe und die wertvollen Links. Hatte damals das Gefühl dass die sich an das halten was beim einchecken im Computer steht. Bei uns war beim einchecken ja alles okay. Bei dem kurzen Flug MUC nach Zürich muss sich evtl. was geändert haben. Aber ich nerve die wieder. 1000 DANK:

Es ist derzeit leider einfach alles sehr schwierig, was Einreisebestimmungen betrifft. Das kann sich über Nacht ändern und schon ist es passiert.

Hoffe, dass du zumindest deinen Ticketpreis wieder retour bekommst. Alles Gute und lass uns das Ergebnis wissen.

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Gerne :slight_smile: Viel Glück auf jeden Fall.
Die Swiss in ZRH war der Meinung dass ihr Touristen für Namibia seid? Was hatten sie denn zu der Permanent Resident Visa gesagt?

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Danke für den input. Bisher haben wir nur 180 Euro erstattet bekommen. Unsere deutschen Pässe mit Permanent Residence wurden in MUC geprüft und für okay befunden. Während dem 40 minütigen Flug MUC nach Zürich kam die Stewardess zu uns und sagte wir sollten uns in Zürich bei Landung melden. Dort wartete auch schon die Bundespolizei und nahm uns die Pässe weg und führte uns in den Transitbereich wo wir bis zum nächsten morgen ausharren mussten und nach MUC zurückgeflogen wurden. Als Grund wurde uns gesagt: Südafrika hat Grenze zugemacht.
Es stellt sich mir gerade die Frage ob der Flug LX 288 am 18.3.2020 um 22.40 Uhr nach Johannesburg Ankunft am 19.3.2020 um 10.20 Uhr überhaupt geflogen ist?? Kann ich das irgendwo rausfinden? Vielleicht sind die ja nicht geflogen da für normale Touristen Südafrika zu war. Und wir evtl. die einzigen waren die gültige Papiere hatten. Ich werde berichten wenn ich Antwort von SWISS bekomme.

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Habe rausgefunden der Flug hat tatsächlich stattgefunden.
https://www.flightera.net/de/flight/Swiss-Zurich-Johannesburg/LX288/Mar-2020#flight_list

Nach meinem Rechtverständnis basierend auf EC 261/2004 schuldet Swiss die €1000 für das Ersatzticket da ja schließlich die Erfüllung des Beförderungsvertrags ausstand (EC261/2004 Art 8(1)(b)) plus €600 pP wegen Verweigerung des Transports ohne höhere Gewalt o.ä. (EC261/2004 Art 4(3)).

Danke marepacificum für den Hinweis. Ich werde sobald sich was ergibt hier ein update posten.

Hallo Nicco, sorry das ich nochmal nachlege, hatte noch einen Aspekt vergessen.
Die Fluggesellschaft hat natürlich auch eine klar geregelte Fürsorge- und Unterhaltspflicht für die Wartezeit (EC261/2004 Art 9). Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Erstattungsanspruch für. Hotel, Transport vom und zum Flughafen und Mahlzeiten.

Viel Erfolg!

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du brauchst dich fürs Nachlegen nicht entschuldigen. Leg weiter nach!
herzliche grüsse aus namibia.

update: der ganze Fall war jetzt Monate bei ticketrefund. Vor 4 Tagen kam die email dass jetzt Klage eingereicht wird, da der Fall sehr erfolgversprechend sei. Jetzt 4 Tage später teilt man mir mit dass das Mandat zurückgegeben wurde.

Völlig frustriert und ratlos.

update: Flightright hat die Übernahme des Mandats auch abgelehnt.

Ich hab jetzt keine Idee mehr.

Hallo,
ggf müsstest du es mit einem niedergelassenen Schweizer Anwalt versuchen?

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Oder vielleicht ist noch etwas über das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) auszurichten.

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