ich hätte die Frage, ob jemand schon Erfahrung hat mit der Kombination von Durchsetzung der Fluggastrechte aufgrund von Verspätung beim Hinflug und einem Verfallen lassen des letzten Flugsegmentes auf dem Rückweg?
Die Bedingungen für eine Kompensation für den Hinflug sind ziemlich klar gegeben. Die Frage ist nur, ob durch das frühere Aussteigen auf dem Rückweg (war nicht von Anfang an so geplant!) Probleme bereitet und ich besser nichts einreichen sollte?
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.
Das Wegfallen lassen von Segmenten am Ende der Reise sollte kein Thema sein, mit Klagen dagegen ist die LH schon vormGericht gescheitert.
Daher, wenn die Umstände Kompensation gem. EU Regelung zulassen, dann kannst du die auch geltend machen.
Leider hast du nicht genauer beschrieben, welches Routing und welche Umstände du hattest, dass ich es für deinen individuellen Fall nicht mit Sicherheit sagen kann, aber allgemein spricht nichts gegen eine Geltendmachung
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Routing war CDG-ZRH-JNB. Der Flieger kam aufgrund eines Defekts deutlich verspätet von ZRH nach CDG und der Start in CDG war somit erst >2 Std. später als geplant möglich. Dadurch wurden alle Verbindungen in ZRH nicht erreicht (Honk Kong, JNB usw.). Ich war also nicht der einzige auf dem Flieger. Weiterflug erfolgte 24 Stunden später, Hotel und Shuttle wurden von Swiss gestellt.
Und zurück nehme ich an war auch JNB-ZRH-CDG, aber ihr seid in Zürich raus?
Das Problem was ich sehe ist, warum die Maschine zu spät in CDG war. Wenn der Grund tatsächlich ein Defekt war (weißt du das sicher) und damit von der Airline zu verantworten war gibts es Kompensation. Alles andere (Ersatzbeförderung, Hotel etc) gab es ja schon.
War es aber was anderes, bzw. beruft sich die Airline darauf wird es schwieriger.
Mit dem früheren Ausstieg hat das aber nichts zutun
Zurück ging es JNB-FRA-CDG mit der Lufthansa. Alles war auf einem Lufthansa Ticket.
Der Grund wurde mir in CDG in der Lounge so genannt, schriftlich habe ich da natürlich leider nichts. Notfalls könnte ich das ganze ja immer noch an einen Dienstleister abtreten, der es dann mit entsprechenden Nachdruck geltend macht. Es ginge insofern „nur“ noch um die pauschale Kompensation. Meine Sorge wäre eben nur der frühere Ausstieg in FRA, weshalb ich etwas zögerlich bin. Aber da scheint deine Meinung ja ziemlich klar, was sehr hilfreich ist. Vielen Dank
Sehe ich auch so. Die Verspätung auf dem Hinflug hat nichts mit dem nicht antreten des letzten Segments zu tun.
Im Zweifel auf Nachfrage aber besser nicht antworten oder den Ausstieg in FRA mit „gesundheitlichen“ Problemen begründen.
Ich dachte, die Entschädigung richtet sich danach, mit wie viel Verspätung man am Zielort angekommen ist ?!
Meiner Meinung nach dürfte es damit nichts geben, wenn man erst gar nicht zum Zielort weiter gereist ist, es sei denn man lässt sich auf eine komplizierte Argumentation ein, dass die Weiterreise zum Zielort aufgrund der Verspätung nicht mehr sinnvoll war…
Also wenn, dann nur mit Anwalt…
Die Verspätung war auf dem Hinflug, wobei alle Segmente bis zum Ziel korrekt abgeflogen wurden.
Das weglassen des letzten Segments erfolgte erst auf dem Rückflug.
Hey, ich habe mich gerade extra angemeldet, weil ich einen ähnlichen Fall hatte bzw habe. Hab bereits vor 2 Monaten alle Unterlagen eingereicht und Frist gesetzt, nochmal nett nachgefragt nach 3 Wochen und nach 5 Wochen die Frist gesetzt mit Androhung es sonst an die Schlichtungsstelle zu geben. Leider keinerlei Antwort von Lufthansa bekommen.
Ich denke ich werde es dann jetzt an die Schlichtungsstelle oder direkt an EUflight geben, auch wenn ich mich Frage ob die fehlende Antwort mit dem Verfall zu tun hat… Denn sonst scheint Lufthansa durchaus schneller zu antworten bei Claims.
Hallo, ich hatte vor 3 Monaten diesen Fall, allerdings bei BA. Mein Routing war auf dem Hinweg BUD-LHR-SFO. Der Flug LHR-SFO war wegen einem technischen Defekt am Flieger, das in LHR behoben wurde, in SFO 3 Stunden und 5 Minuten später.
Auf dem Rückweg habe ich das leg LHR-BUD verfallen lassen und bin nach FRA (andere Airline) weitergeflogen.
Die Entschädigung gemäß EU Fluggastrechte wurde anstandslos innerhalb weniger Tage ausbezahlt.
Hi Frank, danke für die Info! Ich habe nun auch alles bei Lufthansa eingereicht. Da es ein Swiss Flug war, wurde es an die Swiss weitergeleitet. Es scheint jedoch bearbeitet zu werden, mal sehen wann es Rückmeldung seitens Swiss gibt.
Das geht, und auch ohne dass sie dann einen Arztnachweis oder so verlangen? Hab nämlich grad ZRH-LPA und retour LPA-ZRH-VIE gebucht, da günstiger - und man mir am Telefon gesagt hat, ein Anfangssegment auszulassen gelte als no-show, aber beim letzten Segment könne man auch quasi bis eine Stunde vor dem Flug anrufen und mitteilen, dass man das nicht antritt, das sei dann kein Problem…? @kallewirsch, mein „personal Coach“, ich glaub so ähnlich siehst du das auch, gell? Aber „gesundheitlich“ wäre ja noch besser… ich habs nämlich mit einem anschliessenden direkten, jedoch noch zu bestätigendem Geschäftstermin in Wien mal so „theoretisch“ erfragt ;-)…
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man von hinten beginnend Segmente ausfallen lassen kann.
Begründen muss man das meiner Meinung nach nicht.
Allerdings muss man, wenn man Aufgabegepäck hat, ggf. damit rechnen, dass man Diskussionen hat.
Prinzipiell ja, aber schwierig kann es schon werden, dass Gepäck auch wirklich zu erhalten. Kann u.U. Stunden dauern. Und ich bezweifle, dass man das Gepäck in einem solchen Fall nach Haus geschickt bekommt. Im schlimmsten Fall will man Dich für den no-show auch dran kriegen. Es gibt Fares die haben explizit eine jo-show-fee im Ticket. Also man sollte schon einen guten Grund parat haben und nicht nur ‚ich flieg nicht weiter, weil is nicht, Gib mir mein Gepäck‘
Akute Krankheit ist durchaus angebracht. Oder schon direkt versuchen einen overnight reinzubuchen. Das sollte eine Ausgabe rechtfertigen.
Und dass Gepäck nie ohne Passagier fliegt, ist kein muss. Allein der Fakt, dass Gepäck mal verloren geht, woanders landet bzw. Dir ja auch bei Verlust hinterher geflogen wird, zeigt ja, dass es auch ohne Passagier fliegen kann. Also das Risiko, dass Dein Koffer ohne Dich weiterfliegt ist definitiv nicht Null.
Wie meinst du das?
Du kannst dein Gepäck immer verlangen!
Das wurde bei mir noch nie hinterfragt, geschweige denn verweigert.
Also wenn man beim Check In am Startort darum bittet, das Gepäck an einem Zwischenstop auszugeben.
Ich hatte sogar mehrfach den Fall, dass mein Gepäck auf ein später gebuchtes Anschlussticket zu einem andere Flughafen gerouted wurde.
Also Beispiel ursprünglich gebucht A-B-C und später geflogen A-B/B-D (auf separatem Ticket) war gar kein Problem innerhalb der LHG.
Diese overnight Geschichte ist zumindest mal in ZRH, MUC und FRA so. Wer dort über Nacht umsteigt muss sein Gepäck zwingend abholen und neu einchecken. Zumindest nach meiner Erfahrung und Kenntnis.