Frage, Buchung via Swiss Lux - Zürich - Bkk der Flug von Zürich nach Bkk wurde von TG ausgeführt also Codeshair. In Zürich angekommen erfuhren wir, Flug annulliert, Übernachtung im scheinbar schlechtesten Hilton der Welt. Gelten hier die EU Fluggastrechte?
Thai muss euch kostenfrei auf die nächstmögliche Verbindung nach BKK umbuchen, egal welche Airline. In der Praxis wird Swiss für die Umbuchung euer Ansprechpartner sein, auch wenn das rechtlich nicht richtig ist.
Die 600€ Kompensationsforderung pro Passagier macht ihr bei Thai Airways als ausführende Fluggesellschaft geltend.
Danke, Hotel und Verpflegung wurde übernommen, Telefon muss ich abwarten, im BKK gab es einen Meal Voucher von lächerlichen 400 Bath. Mit 600 Euro kann ich den Tag Urlaub kompensieren und den Leihwagen.
Nach EU Recht stehen uns also je 600.- Euro zu + angefallene Kosten, auch lt. diverser Portale wie Flightright usw.
Da ich aber Rechtschutz habe und auch eine Deckungszusage, habe ich heute RA.Böse in DD angerufen und erfuhr von ihm, da der Abflug nicht in Deutschland war
könne er nichts machen, er könnte wohl einen Brief (Forderung) an Thai senden, jedoch käme wohl kein Geld und er mache das nicht, da es unseriös gegenüber mir wäre.
Also langsam stehe ich auf dem Schlauch, Luxemburg ist doch EU und die Schweizer Fluggastrechte sind wohl gleich, soweit man mir sagte zählt der Abflugort.
Hat von euch jemand eine Idee, was nun zu tun ist?
PS: Der Thai habe ich selbst ein Forderungsschreiben mit Fristsetzung geschickt, natürlich bisher keine Reaktion.
So wie ich das Ganze verstehe, hat die Schweiz die EU261 zwar in ihr nationales Recht übernommen, das ist eben aber auch juristisch auf nationaler Ebene und nicht auf EU-Ebene durchzubringen (weil sie eben nicht in der EU sind). Dementsprechend scheint es mir so, als läge das Problem hierbei darin, dass du bei Zahlungsverweigerung seitens Thai nicht in Deutschland, sondern vor einem Schweizer-Gericht zivilrechtlich klagen müsstest. Keine Gewähr, aber so verstehe ich das Ganze.
Ich kann mir vorstellen, dass das hier einer der Fälle ist, wo es tatsächlich Sinn machen könnte, den Fall an ein Flugrechteportal zu verkaufen und mit den 70 % oder so, die man dort für sich behält zufrieden zu sein.
Das ganze ist iwie verzwickt, gerade auf Flugrecht.de probiert, da komme ich soweit bis ich die Flugnummer des Ersatzfluges am Folgetag eingeben muss TG 971D , die gibt es anscheinend nicht, steht aber so auf meinem Boardingpass. Forderung habe ich per Email rausgeschickt mit Fristsetzung bis 15. d.M.
Auch Annullierung nimmt er nicht (nur Flug verpasst), klar , nach meinen Recherchen ist das Teil schon um 10:13 Uhr
gestartet, statt um 13 Uhr, scheinbar überbucht und 3 Stunden früher geflogen oder so.
@ Togamann, Ich denke, das mit dem schweizer Gericht sollte mit Rechtschutz funktionieren.
Aber denke, da muss doch irgendwer eine Antwort wissen, wie nun zu verfahren ist, der Rechtschutz weis nix, RA hat sich kurz gefasst, bleibt ja nichts hängen. Was haltet ihr von der Schlichtungsstelle?
Dann würde ich an deiner Stelle einmal abklären, ob die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für einen Schweizer-Anwalt übernimmt (kann mir vorstellen, dass die ein gutes Sümmchen teurer als bei uns sind) und, wenn dem so ist, eine Erstberatung bei einem Schweizer-Flugrecht-Anwalt zu nehmen. Ich schätze, der wird dir wenigstens verraten können, wie man am besten weiter verfährt.
Die BAZL in der Schweiz kann natürlich auch eine Anlaufstelle sein, die so weit erst mal nicht schaden kann. Soweit ich verstehe, können die Thai Airways zwar zur Zahlung auffordern, aber nichts erzwingen – da wird dann ein Gerichtsverfahren nötig. Vielleicht verschaffen die dir aber schon den nötigen Druck gegenüber Thai, damit du doch nicht vor Gericht musst.
Danke für deine Antwort, habe gestern die Sache an Flugrecht.de übertragen und später festgestellt, dass es eine Tochter von flightright ist. Die wollen die Sache nun prüfen, kein Plan wie lange das dauert. Die Portale, welche die Forderungen ankaufen, lehnen ab, da die Thai scheinbar noch immer in der Insolvenz stecken. Aus Bonitätsgründen eben.
Ein Anwalt in der Schweiz geht nach Stundenlohn. Hatte mal ein Verfahren am Hals, weil ich einen Karton auf dem Beifahrersitz hatte, der 78 cm hoch war. Erlaub sind nur 75 cm. Für zwei Stunden Zeitaufwand war ich damals glaub so bei 300 bis 400 CHF.
Das BAZL dürfte nicht zuständig sein, sondern die Luxemburger Behörde. Hatte das beim ersten Mal nicht richtig gelesen und diese Info vom BAZL erhalten mitsamt Weiterleitungsbenachrichtigung an die zuständige Stelle.
Hab gerade mit der Verbraucherschutzbehörde in LUX telefoniert, die sagen die Schweiz ist zuständig. Entweder, wenn ich bis 15.11. keine Antwort von der Thai habe, bleibt entweder cancelled.ch (30-40% Prov.) oder Anwalt, wenn der Rechtschutz zahlt.
Gerade bekommen :
Wir sind die zuständige luxemburgische Behörde für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte und bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Beschwerde.
Im Anschluss an unser Telefongespräch möchten wir Sie darüber informieren, dass für die Bearbeitung Ihres Anliegens die zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz verantwortlich sind.
Der Vorfall betrifft die Annullierung Ihres Fluges auf der Strecke Zürich – Bangkok, welcher von einem Flughafen in der Schweiz aus starten sollte. Daher fällt dieser Fall in den Zuständigkeitsbereich der Schweizer Behörden.
War eben mal auf der Seite von BAZL, hatte fast alles ausgefüllt, dann dachte ich besser erst die Frist
bis zum 15.11.25 abwarten, ob Thai etwas von sich gibt. Bei BAZL war die Rede von Strafverfahren und ich Zeuge und so ein Zeug. Da warte ich lieber mal ab.