Ups! Thai hat tatsächlich geantwortet, die Frage: Was würdet ihr tun? Annehmen ohne langwierigen
Rechtsstreit? Portal einschalten wie SOS ? Da würde dann max. etwas über das Doppelte hängen bleiben. Antwort von TG 
Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir Ihnen bestätigen.
Im Namen von Thai Airways International möchten wir uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die Ihnen durch die Verspätung des Fluges TG971 am 12. Oktober 2025 entstanden sind.
Die Verzögerung war auf die verspätete Ankunft des aus Bangkok kommenden Flugzeugs zurückzuführen. Dieses musste aufgrund eines unerwarteten Motoröllecks vorsorglich nach Neu-Delhi umgeleitet werden. Die Umleitung erfolgte aus Sicherheitsgründen auf Anweisung des verantwortlichen Piloten, und es wurden sämtliche Maßnahmen getroffen, um das Wohl und die Sicherheit aller Passagiere unter den gegebenen Umständen zu gewährleisten.
Nach der Landung in Neu-Delhi musste das benötigte Ersatzteil von einer anderen Fluggesellschaft beschafft werden. Dies führte leider zu zusätzlichen Verzögerungen im Rahmen der behördlichen Genehmigungs- und Zollprozesse, auf die wir keinen Einfluss hatten.
Wir bedauern zutiefst, dass die Situation Ihren Reiseplänen Unannehmlichkeiten bereitet hat, und bitten Sie, unsere Entschuldigung dafür anzunehmen. Die Sicherheit unserer Passagiere hat für uns oberste Priorität, und wir arbeiten kontinuierlich daran, diese unter allen Umständen sicherzustellen.
In Ihrer Nachricht verweisen Sie auf Artikel 7 der europäischen Verordnung (EG Nr. 261/2004) und fordern eine Ausgleichszahlung. Gemäss dieser Verordnung sind Entschädigungen bei Verspätungen nicht ausdrücklich vorgesehen. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ab einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen kann. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Urteile des EuGH für die Schweiz, was Verspätungen betrifft, nicht bindend sind. Daher sehen wir uns nicht verpflichtet, eine Entschädigungszahlung gemäß der EU-Verordnung zu leisten, Daher besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung von EUR 600.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/passagiere/fluggastrechte/nichtbefoerderung–annullierung-und-grosse-verspaetungen/grosse-verspaetungen/verspaetungen.html
Grundregel EU 261/2004
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EU 261 regelt Entschädigungen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung.
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Für Flüge, die in der EU starten, gilt sie für alle Airlines, egal ob EU oder Nicht-EU.
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Bei Flügen ≥ 3 Stunden Verspätung am Ziel: Entschädigung 250–600 € möglich, je nach Flugdistanz.
Schweiz & BAZL
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Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, also ist EU 261 nicht automatisch anwendbar.
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Laut BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) sind Entscheide des EuGH in der Schweiz nicht bindend, z. B. EuGH-Urteil zum Anspruch auf 600 € bei 3+ Stunden Verspätung.
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Das bedeutet: in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, dass eine Nicht-EU-Airline bei Abflug ab Zürich automatisch 600 € Entschädigung zahlt.
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Die Airline kann freiwillig zahlen oder eigene AGB-Tarifbedingungen anwenden.
Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, Passagieren Betreuungsleistungen wie Essensgutscheine, Hotelübernachtungen etc. anzubieten.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen aus Kulanzgründen die zusätzlichen Kosten und bieten Ihnen eine Pauschalentschädigung von EUR 200 pro Person an. Damit wir Ihnen den Betrag auf Ihr Konto überweisen können, brauchen wir für den Zahlungsauftrag gerne noch die Adresse des Kontoinhabers. Wenn Sie uns diese bitte noch angeben würden.
Wir hoffen, dass wir Sie trotz dieses Vorfalls zukünftig wieder an Bord eines Fluges von Thai Airways International begrüssen dürfen.
Wir versichern Ihnen, dass wir unser Möglichstes tun werden, um Ihre Reisen mit uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Bis dahin senden wir Ihnen die besten Wünsche.
Thai Airways International Ltd.