In 07/24 habe ich einen Flug DUS-GVA // GVA -DUS für 02/25 gebucht.
Am 31.10.24 wurde ich informiert ,dass der Rückflug GVA-DUS von 20:30 auf 9 Uhr vorverlegt wurden unter Beibehaltung der Flugnummer. Eine Umbuchung auf GVA-ZRH-DUS um 19:00 hat Eurowings verwehrt. Auch die zweimalige Aufforderung eines Anwalts auf Umbuchung ignorierte Eurowings.
Ich bin mir bewusst, dass ich keine Entschädigung erhalte dennoch kann und möchte ich nicht mehr als 11h früher nach Hause fliegen.
Welche Chancen habe ich, wenn ich einen neuen Rückflug buche die Kosten von Eurowings erstattet zu bekommen? Gibt es ggf. vergleichbare Urteile?
Das Eurowings mehrmalige Aufforderungen zur Umbuchung einfach ignoriert finde ich dabei wirklich unverschämt.
Eine pauschale Entschädigung steht dir zwar, wie Du schon sagst, nicht zu da Du mehr als 14 Tage vor dem Abflugdatum benachrichtigst wurdest, eine Annullierung ist es aber dennoch (auch wenn die Flugnummer gleich blieb).
Wenn die neue Flugzeit für dich unzumutbar ist, hast Du daraus folgend auch Schadensersatzansprüche gegenüber Eurowings, für einen Ersatzflug.
Du wirst aber vermutlich beweisen müssen dass die neue Flugzeit für dich unzumutbar ist - z.B. wg. einem Geschäftstermin o.ä.
Ich denke mal Eurowings spekuliert hier einfach darauf das wg. geringen Streitwert nicht geklagt wird.
Quelle:
Probiere es doch mal über die Schlichtungsstelle und Stelle dort einen Schlichtungsantrag wg. Flugannullierung. Vielleicht antworten Sie ja dann. Zumindest kannst Du dann beweisen das Du Eurowings ausreichend Möglichkeit gegeben hast, eine Alternative anzubieten.
Die Frage kannst Du Dir ja nach derzeitigem Sachstand selber beantworten.
Selbst mit Anwalt bewegt sich EW im Moment nicht, wenn Du also jetzt selber in Vorlage gehst, gibt das auf jeden Fall etwas längeres mit Anwalt bzw. Klage, bis Du Dein Geld zurück hast.
Ansonsten: Wenn da jetzt schon ein Anwalt dran war, hast Du ja offenbar eine Rechtsschutzversicherung und die Rechtslage ist klar.
Wie sieht’s denn mit Storno und Geld zurück aus und dann komplett neu buchen? Wäre das keine Option, die vielleicht etwas nervenschonender ist?
Rechtsschutz ist vorhanden damit wäre es kostenneutral dennoch will ich mein Risiko abschätzen auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Option 1) Ich storniere alles und buche komplett neu hier wären mein Zusatzkosten ca. 520 Euro. Fraglich ist wie groß das Risiko ist diese nicht erstattet zu bekommen?
Option 2) Ich akzeptiere den Flug und beantrage die Kosten (ich hatte wegen dem Abendflug das Hotel ca. 200Euro eine Nacht länger gebucht um bis zum Ende Ski fahren zu können), durch EW zu erstatten. Theoretisch kann man versuchen auch die entgangene Urlaubsfreude oder den Urlaub geltend zu machen die Chancen sehe ich hier bei annähernd null…
Option 3) Ich nutze die Schlichtungsstelle allerdings ist der Flug schon in 3 Wochen und vor Jahren hatte ich mal einen Fall wo die Bearbeitung 1,5 Jahre gedauert hatte.
Wie würdet Ihr vorgehen und wie groß seht Ihr das Risiko bei Option 1?
Gibt es vielleicht Vergleichsurteile?
Mich wundert es ein wenig, dass du jetzt erst nach 3-4 Monaten tätig wirst. Oder hattest du sie damals schon angeschrieben? Sonst einfach mal anrufen und schauen, ob dir da so jemand zu hört…
Am 31.10. die Umbuchung erhalten, noch im Discovery Flieger sitzend (mal wieder verspätet) die Eurowings angeschrieben mit Fristsetzung keine Rückmeldung. Anruf erfolglos hier wollte man nur das Geld rückerstatten. Anwalt eingeschaltet zweifach Eurowings mit Fristsetzung aufgefordert umzubuchen. Keine Reaktion. Angerufen gleiche Rückmeldung: Wir erstatten den Flug…
P.S. Interessieren würde mich, ob es Urteile gibt, welche vergleichbar oder identisch zu diesem Fall sind, um meine Chancen abzuschätzen.
Okay, dann sind die ja richtig stur.
Wie oben schon geschrieben wurde, du hast es bereits selbst erleben müssen.
Ich denke schon, dass du da auf jeden Fall im Recht bist, da sie dich ja eigentlich kostenlos hätten umbuchen müssen, wenn dir die 11 Stunden nicht passen. Du hast Ihnen genügend Möglichkeiten gegeben, dies freiwillig zu tun, was sie nicht getan haben. Ob sie am Ende dir dann freiwillig den neugebuchten Flug bezahlen kann dir keiner beantworten. Am Ende dann vielleicht nur mit Anwalt, aber da dann mit recht guten Chancen würde ich sagen.
Bei z.B. AA buchen die einen ohne Probleme schon bei wenigen Minuten Abweichung um, wenn man es will.
Naja, das bisherige Verhalten der Airline legt hier schon eine Antwort nahe
Ich hatte schon mal an anderer Stelle geschrieben: Egal um welche Art der Unregelmäßigkeit es sich handelt, vorgestreckte Ersatzbeförderung, Hotelübernachtung oder fehlendes Gepäck, wenn man selber Geld in die Hand nimmt und erst einmal aus eigener Tasche bezahlt und diese Auslagen dann wieder zurück haben will, ist das stets die „Königsdisziplin“ die viel Ausdauer und manchmal auch einen Anwalt erfordert.
Ich laufe jetzt noch solchen Kosten hinterher, die im März 2024 entstanden sind (AA).
Meine Prio wäre immer, eigene Kosten zu vermeiden, weil mir das insgesamt zu viel Nerven kostet…