Flug verpasst - Zuständigkeit bei kombinierten Problemen am Flughafen

Hallo zusammen,
vielen Dank, dass Ihr Euch die Zeit nehmt, mir zu helfen.

Ich wollte vom Flughafen Stuttgart mit SAS nach Tallinn fliegen und musste dazu in Kopenhagen umsteigen. Am Tag des Abflugs war ich rechtzeitig zur Öffnung des Schalters da. Es war jedoch nur ein Schalter besetzt und die Person hatte Schwierigkeiten, die Leute alle rechtzeitig einzuchecken. Kurzzeitig wurde ein zweiter Schalter geöffnet, der kurz danach wieder geschlossen wurde. Hinzukam, dass die Gebäckbänder streikten, so dass zwischendrin nicht eingecheckt werden konnte bzw. die Frau am Schalter checkte die Personen nicht ein. An allen Sicherheitskontrollen dauerte es zu diesem Zeitpunkt eine Stunde und mehr. In Summe kam ich mit etwa 30 Personen zu spät zum Flieger und wurde nicht befördert.
Meine konkrete Frage lautet: Wer ist für meinen Schaden nun der Ansprechpartner? Die Airline verweist auf den Flughafen (wegen der Gepäckbänder) und die Bundespolizei (zuständig für Sicherheitskontrolle), der Flughafen und Bundespolizei auf die jeweils anderen. Im EU-Fluggastrechteformular lässt sich diese Situation auch nicht richtig beschreiben, so dass ich nicht weiß, was ich tun kann.
Weiß mir jemand Rat?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Calvin

Welcher Schaden ist denn bei dir aufgetreten? Wurdest du umgebucht und wie viel später bist du am Zielort angekommen? Würde erstmal davon ausgehen, dass die Airline dein Ansprechpartner bist, da die ja dafür sorgen müssen, dass sie dich rechtzeitig einchecken. Daher würde ich tippen, dass diese dir die Kosten erstatten müssten und die Airline sich diese dann eventuell beim Flughafen oder sonst wo zurück holen kann, wenn sie beweisen können, dass es deren Schuld war. Du hast ja einen Vertrag mit der Fluggesellschaft.

Hallo Benjamin
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich bat die Airline an der Hotline zweimal mich umzubuchen, was sie nicht tat. Sie meinte, ich solle einfach einen neuen Flug selber buchen. Sie wären für das Problem nicht zuständig. Daher buchte ich einen neuen Flug, der mich deutlich mehr kostete und auf den Kosten sitze ich aktuell.

ich bin mir gar nicht sicher, ob da überhaupt jemand die Verantwortung zu tragen hat.
Solange es andere Passagiere rechtzeitig geschafft haben, zum Flieger zu kommen, denke ich, wird man sagen, dass es möglich war.
Letztlich, dass du zur Öffnungszeit des Schalters am Schalter warst ist ja unerheblich, denn wenn du der erste in der Schlange gewesen wärst, also noch früher gekommen wärst, hättest du es vermutlich geschafft.
So wird man da argumentieren.
Die Bundespolizei ist überhaupt nicht verantwortlich, denn die ist ja nicht dafür zuständig, dass die Sicherheitskontrolle innerhalb einer festen Zeitspanne absolviert werden kann, sondern nur dafür, dass nur kontrollierte Leute in den Sicherheitsbereich gelangen.
Die Bundespolizei ist auch nicht für die Anstellzeiten zuständig bzw. verantwortlich.
Bleibt der Flughafen, der aber genauso argumentieren wird wie die Airline.
Was du versuchen könntest, die 30 Personen zu finden (vermutlich unmöglich) und mit einem guten Anwalt eine Sammelklage anstrengen.
Selbst wenn du hier im Recht wärst, was schon fraglich ist, glaube ich nicht, dass du einen Anwalt findest, der das für dich durchboxt und wenn ist der vermutlich teurer als dein jetziger Schaden