Guten Morgen,
ich hoffe hier Rat für eine Entscheidung finden zu können.
Meine Familie (Frau, 2x Kinder und ich) sind letztes Jahr im Oktober von Münster/Osnabrück (FMO) nach Antalya in den Urlaub geflogen.
Auf dem Hinweg (aus Deutschland) ist die geplante Maschine aufgrund eines technischen Defekts ausgefallen, es musstes eine Ersatzmaschine eingeflogen werden. Der Abflug hat sich um mehr als 4h verzögert.
Meiner Recherche nach stehen uns somit 4x400€ Entschädigung zu.
Ich habe versucht die Fluggesellschaft selbst anzuschreiben. Leider ohne Rückmeldung. Auch eine Kontaktaufnahme von „wir kaufen deinen flug“ (über die ARAG) soll ergebnislos geblieben sein.
Jetzt steht nur noch der Klageweg offen.
Für die Anwaltskosten müsste ich wohl leider mit 250€ Selbstbeteiligung in die Tasche greifen.
Ich stelle mir aber die Frage, wie groß die Aussichten auf Erfolg sind?
Hat hier schonmal jemand Geld von der Fluggesellschaft eingeklagt oder hat jemand Erfahrungswerte?
Wo wird denn das Geld überhaupt eingeklagt? Vor einem türkischen Gericht? Verklagen die wohl ihre eigene Fluggesellschaft? Müsste ich dann für den möglichen Prozess in die Türkei?
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen und mich in meiner Entscheidung unterstützen. Es geht ja schließlich um viel Geld, aber ich sehe die Gefahr, dass ich auch 250€ zusätzlich bezahle und nachher nix bekommen könnte. Oder?
Eine ergänzende Frage habe ich noch: ich finde im Internet auf bislang keiner Seite so richtig Angaben zu der tatsächlichen Flugzeit. Es handelt sich um den
HINFLUG 15.10.2024 13:25 17:50 Muenster, FMO Antalya, AYT 6K2318
Es kommt auf die Ankunft (= Türöffnung) an, nicht auf den Abflug.
Von solchen Portalen würde ich dringlichst abraten. Du hast ja bereits eine Rechtsschutzversicherung. Warum solltest du dann freiwillig fast 42% von deinem Anspruch aus dem Fenster werfen? Das sind über 666 Euro in deinem Fall.
Wenn du selbst einen kompetenten Anwalt beauftragst und gewinnst zahlt am Ende die Airline alle Gebühren.
Die Ankunftszeit habe ich gerade nicht genau im Kopf. Deswegen suche ich ja ein Portal, bei dem das protokolliert ist… gibt es sowas nicht?
Wirkaufendeinenflug (als Partner der ARAG, von dort empfohlen) überimmt auch die Klage… Ich würde also auch dort den kompletten Betrag bekommen, abzüglich dier Selbstbeteiligung, die ja sowieso bei jedem Anwalt fällig wird…
Natürlich musst du nicht in die Türkei. Die Klage würde ein deutscher Anwalt vor dem Amtsgericht Steinfurt einreichen. Da muss auch niemand hin, im Jahr 2025 gibt es schriftliche Verfahren oder Video-Hauptverhandlungen, wenn gewünscht.
Nicht das Bugrad, das ganze Flugzeug an die Kette legen.
Gibt reichlich Präzedenzfälle. Die Privatmaschine des Kronprinzessen von Thailand ist mal gepfändet worden. Ruckzuck war das Geld da.
Ist lustig sowas
Warten alleine dürfte wahrscheinlich nicht reichen.
Hast Du jemanden mit der Durchsetzung Deiner Interessen beauftragt, z.B. ein Fluggastrechteportal oder gar einen eigenen Anwalt?
Ok. Dann hilft wirklich nur Warten. Ich hatte kürzlich selber einen ähnlichen Fall: Die Reise war im März 2024 und der Fall war dann erst letzte oder vorletzte Woche, Ende Juli 2025, endgültig (für mich erfolgreich) abgeschlossen. Und das aber auch nur, weil die Airline letztlich vor Gericht zumindest teilweise Schuldeingeständnisse eingeräumt hat. Sonst hätte es noch länger gedauert…
Ich hoffe, es geht bei Dir um um die Entschädigung und nicht noch zusätzlich um selbst vorgestrecktes Geld.