Flug Volotea gecancelt wegen Fluglotsenstreik in Frankreich

Hallo, ich hatte vorige Woche Freitag einen Flug von Alicante nach Luxemburg .der wurde mir gecancelt wegen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich. Die Airline wird vertreten durch Swissport am Flughafen, dort sagte bei mir sie können nichts tun und drückten mir legendlich eine Telefonnummer in die Hand. Ich rief die Hotline an und beschwerte mich dass ich keine Informationen über die Streichung des Flugs bekommen habe und sie sollen mir bitte einen alternativflug buchen. Wie unfreundliche Dame an der Hotline sagte mir sie können nichts für mich tun außer meinen Flugpreis für den Rückflug zu erstatten. Ich musste einen Online-Formular auffüllen und warte jetzt auf die Rückerstattung. Habe ich keine Rechte auf einen Ersatzflug? Oder Hotelaufenthalt? Zwei Tage später Flug ich mit Condor nach Frankfurt und das alles auf eigene Kosten .ist das richtig? Hat jemand von euch Erfahrung und kann mir helfen was ich tun soll? Im voraus schon mal vielen Dank Ralf

Die EU Fluggastrechtverordnung ist da ganz eindeutig. Natürlich hast Du Anspruch auf Ersatzbeförderung und auf Unterstützungsleistungen (d.h. Hotel, etc.). Oder eben Geld zurück, das musst Du aber ausdrücklich wünschen, denn die Wahl hast Du als Passagier. Nur eben die Entschädigung gibt es bei außergewöhnlichen Umständen, die unabwendbar waren für die Airline eben nicht. Streik gehört übrigens nicht immer dazu, also auch hier könntest Du u.U. noch was abgreifen. Da es die Vergangenheit betrifft, wende Dich diesbezüglich an Deinen Rechtsbeistand, der weiß was zu tun ist.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe der Firma jetzt meine Forderungen eingereicht aber ich denke ich muss eine Firma die spezialisiert ist auf Fluggastrechte in Anspruch nehmen. Grüße Ralf

Kannst Du machen, ist meist auch der schnellste Weg, aber das kostet Dich erheblich Provision. Musst Du wissen. Viele Portale sind auch meist nur auf die Entschädigungen spezialisiert und nicht auf den ganzen Müll drumherum. Ich würde hier immer zum Anwalt zurückgreifen. Da hast Du keine Provision und im Erfolgsfall, der ja hier eindeutig greifen sollte, trägt die Gegenseite alle Kosten. Und Du wirst vollumfänglich beraten und bekommst alle Kohle, die Dir zusteht.

Was für ein Formular hast du denn genau ausgefüllt? Jetzt ein Erstattungs-Formular für den Flugpreis auszufüllen wäre womöglich ein Fehler, wenn dir dadurch die Erstattungsansprüche aus Hotel & Ersatzbuchung flöten gehen.

Deine Ansprüche sind m.E. recht klar:

  1. Umbuchung auf nächstmögliche Verbindung (normalerweise müsstest du eine entsprechende Frist einräumen. Aber da das so klar abgelehnt wurde, war es mMn richtig, die Alternative selbst zu buchen)
  2. Zahlung der Unterkunft, gemäß Artikel 5 + 9 der Fluggastrechte

Ich gehe mal davon aus, Ersatzflug mit Condor + Hotel deutlich teurer waren als dein ursprüngliches Billigflieger-Ticket.

Anwaltliche Hilfe wird bei der Strecke ALC - LUX wohl leider nicht ganz einfach, da kein Berührungspunkt mit DE.

Könntest du mir vielleicht eine Firma empfehlen die nicht nur meine Fluggastrechte sondern auch meine zusätzlichen entstandenen Kosten für den Flug mit Condor den ich selbst buchen musste einsetzt? Ich habe schon mal nachgeschaut es gibt aber zu viele Firmen auf dem Markt ich habe keinen Durchblick manche wollen mir für 125 € den Fall abkaufen und manche sagen nach Erfolg ca 175 €. was ich gelesen habe sind es mehr als 1500 km und so hätte ich einen Anspruch auf 400 € plus die 150 € für den Ersatzflug. Oder bin ich da falsch?

Hallo Ralf,
ich kenne leider keine Onlineportale, die neben der regulären Entschädigung nach EU Fluggastrechteverordnung weiteren Schadensersatz für Dich einklagen. Und bei den Portalen hast Du ja schon bemerkt sind 30% Provisionseinbehalt durchaus normal.
Ich würde tatsächlich einen Anwalt aufsuchen, evtl. Dr. Boese aus dem Forum hier. Eine Erstberatung und alle Dokumente vorlegen, die Du ausgefüllt hast etc. und dann mal schauen, was Du als Rat bekommst. Damit bist Du i.d.R. besser dran.

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