Flugänderung durch OTA – wer hat Erfahrungen mit Schadensersatz gegen Lastminute.com?

Ich schildere kurz meinen Fall und würde gerne eure Einschätzung zu den Erfolgsaussichten hören.

Ich habe über lastminute dot com (Vertragspartner laut Buchungsbestätigung: BravoNext S.A., Schweiz) einen Inlandsflug in Mexiko (Mexiko-Stadt – Puerto Vallarta – Mexiko-Stadt) als Hin- und Rückflug gebucht. Buchungsdatum war der 02.06.2025, Reisezeitpunkt März 2026.

Am 01.03.2026 wurde mir 18 Tage vor Abflug mitgeteilt, dass der Hinflug auf den Folgetag verschoben wurde, wodurch die ursprünglich geplante Reise nicht mehr wie gebucht durchführbar war.

Ich habe lastminute dot com anschließend mehrfach kontaktiert (02., 06., 07., 14., 17., 18. und 19.03. sowie zusätzlich per E-Mail am 06.03.) und jeweils konkrete, zumutbare Alternativverbindungen vorgeschlagen. Eine Umsetzung oder sinnvolle Ersatzbeförderung erfolgte jedoch nicht.

Da keine akzeptabele Lösung bereitgestellt wurde, habe ich selbst Ersatzflüge gebucht. Dadurch sind mir Mehrkosten in Höhe von 255,94 € entstanden.

lastminute dot com lehnt eine Erstattung ab und verweist darauf, dass sie nur Vermittler seien und ich angebotene Alternativen nicht bestätigt bzw. keinen Rückerstattungsantrag gestellt hätte.

Ich habe die Forderung als Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht und überlege nun ggf. ein grenzüberschreitendes Verfahren einzuleiten (BravoNext S.A. in der Schweiz).

Wie bewertet ihr in so einem Fall die Erfolgsaussichten bzw. das weitere Vorgehen?

Vielen Dank im Voraus,

Marc

Wurde die ursprüngliche Buchung erstattet?
Das mit dem nicht gestellten Erstattungsantrag habe ich nicht verstanden.
Darüber hinaus sehe ich hier wenig Erfolgsaussichten auf irgendetwas, da die EU Fluggastrechte nicht anwendbar sind (Abflug in nicht-EU Land mit nicht-EU Airline).
Für eine grenzüberschreitende komplexe juristische Auseinandersetzung ist der Streitwert viel zu niedrig und kommt wahrscheinlich nix bei raus….

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Hast du denn im Vorfeld um eine Stornierung/Erstattung gebeten oder bestand die Buchung des von denen genannten Ersatzfluges am Folgetag weiterhin und du warst dort quasi „no show“?

Danke dir für deine Einschätzung.

Zur Klarstellung: Nein, ich habe die ursprüngliche Buchung nicht selbst storniert oder eine Erstattung für den gesamten Flug beantragt. Mir wurde lediglich im Zuge der Flugänderung von lastminute dot com die Option genannt, den betroffenen Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten. Das habe ich bewusst nicht gewählt, da ich grundsätzlich an der Reise festhalten wollte und eine Ersatzbeförderung verlangt habe. Die Ersatzbeförderung habe ich auch abgelehnt.

Mein Ansatz ist daher kein Rücktritt vom Vertrag, sondern Schadensersatz für die Mehrkosten der selbst gebuchten Ersatzflüge, nachdem keine zumutbare Alternative gestellt wurde.

Zu den Fluggastrechten: Ja, das ist mir bewusst – es geht hier auch nicht um EU-VO 261/2004, sondern um vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vermittler/Vertragspartner wegen Nichterfüllung bzw. fehlender Ersatzleistung nach erheblicher Flugplanänderung.

Mir ist klar, dass der Streitwert gering ist und ein Verfahren ggf. unverhältnismäßig wirken kann. Deshalb frage ich hier ja nach praktischer Einschätzung aus Erfahrung, ob solche Fälle gegen OTAs wie lastminute dot com bzw. BravoNext S.A. überhaupt realistisch durchsetzbar sind oder ob das typischerweise ins Leere läuft.

Danke noch mal!

Marc

Keine Ahnung ob dadurch jetzt eine „no-show“ Situation eingetreten ist, wie von @krabbs bereits hinterfragt.
Auf jeden Fall wären Deine „Mehrkosten“ für die Neubuchung ja deutlich niedriger ausgefallen, wenn man davon die Erstattung der ursprünglichen Buchung hätte abziehen können.
Jetzt ist fraglich, ob es dafür überhaupt noch eine Erstattung gibt.

Ansonsten halte ich mich dann da raus, weil ich mit dem von Dir beschriebenen Klageweg keinerlei Erfahrung habe.
Ich hätte die Erstattung genommen und dann neu gebucht. Shit happens…

Ich sehe da per se wenig Aussicht auf Erfolg, weil nicht-EU-Land und OTA. Aber schau Dir mal die mexikanischen Fluggastrechte an. Sind bestimmt nicht weltbewegend, aber es gibt sie. Vielleicht lässt sich mit Bezug darauf noch was erreichen.

Davon abgesehen wird lastminute hier alles von sich weisen, befürchte ich. Als Vermittler werden sie auf die Airline zeigen. Mich würde mal interessieren, ob Du Dich überhaupt mit denen in Verbindung gesetzt hast und nach Grund der Verschiebung bzw. Ausfall gefragt hast und Ersatz gefordert hast? Bei Aeroméxico zB hätte ich schon Unterstützung erwartet, bei anderen eher nicht. Zwischen MEX und PVR fliegt doch recht viel…

Per se hätte ich mich gar nicht erst mit lastminute auseinander gesetzt, sondern wäre direkt zur Airline gegangen. Eben weil lastminute hier nur Vermittlung betreibt und nichts mit Flugabläufen zu tun hat. Ich buche regelmäßig über OTAs und hatte selbst bei Unregelmäßigkeiten nie Probleme direkt mit der Airline dann eine entsprechende Lösung zu finden. Das vllt nur mal als Nachtrag für die Zukunft.

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