Hallo liebe Forenmitglieder,
wir befinden uns seit gestern Mittag am Flughafen, da unser Flug aufgrund von Unwettern auf Mallorca annulliert wurde. Vor Ort war nach Annullierung kein Ansprechpartner von unserer Fluggesellschaft.
Ich rief bei der Fluggesellschaft an und bat um eine schnellstmögliche Umbuchung, gerne auch aus einer anderen Stadt. Der Servicemitarbeiter erklärte mir, dass der nächstmögliche Flug erst am Folgetag um 18:25 Uhr möglich sei. Ich verwies auf weitere wesentlich frühere Flüge (z.B. gestern 4:40 Uhr), auch von anderen Fluggesellschaften. Hier erhielt ich lediglich die Antwort, dass diese auch bereits annulliert wurden und der nächstmögliche Zeitpunkt der Flug um 18:25 Uhr sei.
Wir ließen uns dann auf den Flug umbuchen und warteten noch bis 22 Uhr am Flughafen in der Hoffnung doch noch einen Ansprechpartner vor Ort zu finden - vergebens.
Schlussendlich sind wir nun im Hotel und werden gleich noch weitere Stunde am Flughafen verbringen.
Wir mussten inzwischen jedoch feststellen, dass wir sehr wohl wesentlich eher hätten fliegen können. Der z.B. oben genannte Flug um 4:40 Uhr der selbigen Fluggesellschaft ist sehr wohl abgeflogen und auch pünktlich auf Mallorca gelandet.
Eher werden wir nicht mehr nach Mallorca kommen, ich hätte jedoch gerne die uns zustehenden Entschädigung, da die Fluggesellschaft uns nicht einen frühestmöglichen Erstflug angeboten hat.
Die Frage ist jetzt, wie kann ich dies nachweisen? Die Telefonate kann ich lediglich mit Zeitpunkt und Gedächtnisprotokoll, von mir und meiner Partnerin, „beweisen“.
Dass vor Ort die ganze Nacht kein einziger Ansprechpartner war, wir weder Essen noch Trinken bekommen haben, kann ich ebenfalls nur durch Fotos nachweisen.
Wie würdet Ihr vorgehen, kann ich vorerst noch irgendwie etwas tun? Wie seht ihr die Chancen?
[edit.:] Wir haben pauschal gebucht. Der Reiseveranstalter war jedoch nicht erreichbar. Müssen wir für die entgangene Übernachtung im Hotel eine anteilige Erstattung des Reisepreises bekommen?
[edit.:] jetzt wurde unser Ersatzflug auf 22:00 Uhr verschoben, für den müsste es ja jetzt in jedem Fall Entschädigung geben. Sind das nun zwei Vorgänge oder besteht theoretisch Anspruch auf 2x Entschädigung?
Danke und einen guten Wochenstart-