Flugannullierung bei Unwetter - Ersatzflug nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Hallo liebe Forenmitglieder,
wir befinden uns seit gestern Mittag am Flughafen, da unser Flug aufgrund von Unwettern auf Mallorca annulliert wurde. Vor Ort war nach Annullierung kein Ansprechpartner von unserer Fluggesellschaft.
Ich rief bei der Fluggesellschaft an und bat um eine schnellstmögliche Umbuchung, gerne auch aus einer anderen Stadt. Der Servicemitarbeiter erklärte mir, dass der nächstmögliche Flug erst am Folgetag um 18:25 Uhr möglich sei. Ich verwies auf weitere wesentlich frühere Flüge (z.B. gestern 4:40 Uhr), auch von anderen Fluggesellschaften. Hier erhielt ich lediglich die Antwort, dass diese auch bereits annulliert wurden und der nächstmögliche Zeitpunkt der Flug um 18:25 Uhr sei.

Wir ließen uns dann auf den Flug umbuchen und warteten noch bis 22 Uhr am Flughafen in der Hoffnung doch noch einen Ansprechpartner vor Ort zu finden - vergebens.
Schlussendlich sind wir nun im Hotel und werden gleich noch weitere Stunde am Flughafen verbringen.

Wir mussten inzwischen jedoch feststellen, dass wir sehr wohl wesentlich eher hätten fliegen können. Der z.B. oben genannte Flug um 4:40 Uhr der selbigen Fluggesellschaft ist sehr wohl abgeflogen und auch pünktlich auf Mallorca gelandet.

Eher werden wir nicht mehr nach Mallorca kommen, ich hätte jedoch gerne die uns zustehenden Entschädigung, da die Fluggesellschaft uns nicht einen frühestmöglichen Erstflug angeboten hat.

Die Frage ist jetzt, wie kann ich dies nachweisen? Die Telefonate kann ich lediglich mit Zeitpunkt und Gedächtnisprotokoll, von mir und meiner Partnerin, „beweisen“.
Dass vor Ort die ganze Nacht kein einziger Ansprechpartner war, wir weder Essen noch Trinken bekommen haben, kann ich ebenfalls nur durch Fotos nachweisen.

Wie würdet Ihr vorgehen, kann ich vorerst noch irgendwie etwas tun? Wie seht ihr die Chancen?

[edit.:] Wir haben pauschal gebucht. Der Reiseveranstalter war jedoch nicht erreichbar. Müssen wir für die entgangene Übernachtung im Hotel eine anteilige Erstattung des Reisepreises bekommen?

[edit.:] jetzt wurde unser Ersatzflug auf 22:00 Uhr verschoben, für den müsste es ja jetzt in jedem Fall Entschädigung geben. Sind das nun zwei Vorgänge oder besteht theoretisch Anspruch auf 2x Entschädigung?

Danke und einen guten Wochenstart-

Eins Vorweg, ein Fall für eine Entschädigung nach EG261 ist das erst einmal nicht. Wie Du schon in Deiner Überschrift selber geschrieben hast, sind die ganzen Flugstornierungen und Umbuchungen auf Grund des Unwetters. Wenn Euch jedoch Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung auf Grund der stornierten Flüge entstanden sind, habt Ihr ein Recht auf Erstattung dieser Kosten.

Aber auch nicht für den Ersatzflug? Dieser ist ja ebenfalls um mehrer Stunden verspätet. Die verspätung hat nichts mit dem Unwetter zu tun…

Du meinst eine Entschädigung für den Ersatzflug vom Ersatzflug? Leider auch nicht.
Was Ihr hättet machen können ist darauf bestehen auf den 4:40Uhr Flug gebucht zu werden aber das hätte Euch auch nichts gebracht, außer früher am Zielort zu sein.
Ist zwar ärgerlich, dass der Agent vor Ort mit Eurer Umbuchung so umgegangen ist aber ein Recht auf Entschädigung nach EG261 habt Ihr leider trotzdem für diesen späteren Flug nicht. Der eigentlich Grund der Umbuchung bleibt ja das Unwetter und nicht die Dumheit des Agenten der Euch helfen wollte. Mit Absicht hat der Agent Euch bestimmt nicht umgebucht.

Nein ich meine den Ersatzflug. Wir wurden auf einen neuen Flug um 18:25 umgebucht. Dieser Flieger geht nun um 22:00 Uhr sprich 3:35 Stunden später. Diese Verspätung hat nichts mit dem Unwetter zu tun. Laut einer Flughafenangestellten gibt es bei Eurowings und TUI wohl EDV Probleme

Auch das nicht. EG261 bezieht sich in Eurem Fall auf die ursprünglichen Ankunftszeiten Eurer Buchung. Nicht auf die verspätete Ankunftszeit des Ersatzfluges. Dann ist es egal was mit Eurem Ersatzflieger passiert und warum dieser verspätet gelandet ist. Der Ersatzflug ist Bestandteil Eurer Buchung.
Anderst, wenn Passagiere diesen verspäteten Flug als regulären Linienflug gebucht haben. Die hätten Anspruch auf Entschädigung. Ihr aber leider nicht.

Also könnten die uns theoretisch auch erst in drei Tagen fliegen lassen und wir würden trotzdem keine Entschädigung bekommen?

Richtig, dann müssen Sie Euch aber auch 3 weitere Tage kostenlos Unterkunft und Verpflegung geben.

Dem kommen sie ja auch nicht nach, wir haben für den gesamten Tag einen Gutschein in Höhe von 7,5 EUR bekommen. Zumal sie uns doch einen schnellstmögliche Ersatzbeförderung ermöglichen müssen…

EG261 sagt bei Anspruch auf Betreuungsleistungen, dass „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ Euch zustehen (EG261/2004 Art.9)
Ob die €7,5 für einen ganzen Tag angemessen sind, lässt sich streiten.
Mein Tipp: Die Rechnungen die Ihr habt alle aufheben und nach Eurer Reise der Fluggesellschaft zur Erstattung einreichen.

Das ist meines Erachtens nicht korrekt. Für den Ersatzflug gelten die Fluggastrechte erneut. Deshalb ist es auch schon vorgekommen, dass es mit nur einer Buchung 2x Entschädigung gab:

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Danke @Peer gut zu wissen und @Malle viel Glück beim Klagen

Ich habe so eben dieses hier gelesen:

Es hat mich an dieses thread erinnert. Eine andere Perspektive, warum es zu Verspätungen kam.

Aber auch wenn man darauffolgenden Tag der Flug verspätet gewesen ist… Könnte es weiterhin auf das Unwetter geschoben werden… Weil der Regelbetrieb muss erst einmal wieder hergestellt werden.
Du kann den Sachverhalt halt hach Airhelp flightrights doch einfach mal eingeben… Wenn sie das ablehnen sehen die Chancen entsprechend schlecht aus… Dann war’s ne Wetterproblem.
7.50 Euro als Verpflegungsleistungen für den ganzen Tag reichen nicht aus… Hotelübernachtung muss euch bezahlt werden sowie die Mahlzeiten die ihr für den Tag zusätzlich gehabt habt.

Wie Peer sagt, dass ist auf jeden Fall nicht richtig! Auch bei einem Ersatzflug bekommt man Entschädigung!
Wenn man sich nicht sicher ist, warum schreibt man dann so etwas in ein Forum und gibt Falschinformationen weiter und verunsichert andere?

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Wenn ich mir nicht sicher gewesen wäre hätte ich es auch entsprechend geschrieben oder wäre still gewesen. Ja, ich sehe ein das ich vermutlich eine Falschinformation gegeben habe. Dafür entschuldige ich mich auch aber 100% sicher kann sich keiner von uns sein. Wie das Gericht letztendlich entscheidet kann auch keiner in diesem Fall 100% vorhersagen.

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Ich denke am Ende war es doch nur gut gemeint von @corn und daher ist er ja nicht alleine hier im Forum, so dass wir uns alle gegenseitig ergänzen können, falls mal was nicht stimmt. Wenn man von etwas 100% überzeugt ist, weiß mein oft ja nicht, dass man doch komplett falsch liegt. Jetzt weiß er es und gut :wink: :slight_smile:

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Ich hänge mich mal an diese Thema, da ich einen ähnlichen Fall habe.

Am Samstag wollten wir HAJ-MUC mit LH fliegen. Der Flug wurde 2h vor Start gestrichen. Der Flieger war zu dem Zeitpunkt noch in München. Der Flug MUC-HAJ wurde auch gestrichen - deshalb logischwerise unsere Flugstreichung weil kein Flieger. Zu dem Zeitpunkt war nicht klar weshalb gestrichen wurde, ich dachte es sei was mit dem Flieger oder einfach eine logistische Umstrukturierung, der er schon vom Vorvorflug verspätet in MUC ankam.

Wie dem auch sei, wir sind letztlich erfolgreich umgebucht worden und noch gut im Endziel Warschau angekommen. Allerdings auch erst auf direkte Nachfrage konnten wir eine schnellere KLM-Verbindung erhalten. Die angebotene und automatische Umbuchung ging via FRA mit Übernachtung.

Nun wurde mir heute von LH gesagt, dass eine Kompensation nach EU261 nicht möglich ist, da die Streichung aufgrund schlechten Wetters stattfand.

Und da denke ich nun hmmm … joah…das ist wohl durchaus richtig für den ankommenden Flug MUC-HAJ. Aber unser Flug HAJ-MUC wurde ja wohl vorrangig gestrichen, weil kein Flugzeug zum Abflugzeitpunkt da gewesen wäre und man den Flieger nicht noch weitere Verspätungen ansammeln lassen wollte, was wohl durchaus passiert wäre. Aber für unseren Flug war das Wetter ja nicht schlecht, sondern einfach kein Flieger da.
Bin ich hier zu spitzfindig oder ist die LH da im Recht?

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Rotationsprobleme zählen explizit nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Insofern würde ich mich auf deine Seite stellen…

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Korrekt! Es wird davon ausgegangen, dass die Airline Zugriff auf ein Ersatzflugzeug hat.