wir sind kürzlich von Mauritius heimgekehrt und waren zuvor auf Reunion (EU). Aufgrund des Zyklons „Garance“ konnten wir die Insel Reunion nicht verlassen, da der Flughafen auf Mauritius geschlossen wurde. Unser Flug wurde durch die Airline (Air Mauritius) annulliert. Dadurch sind uns für zwei weitere Nächte Unterkunftskosten entstanden und wir mussten alles selbst organisieren. Telefonisch, gab mir Air Mauritius zu verstehen, dass sie für die Unterkunft nicht verantwortlich sind. Ist das wirklich so - hätten sie uns eine Unterkunft organisieren müssen? Kann ich die entstandenen Kosten geltend machen?
Der Flug wurde dann zwei Tage später durchgeführt.
Bei außergewöhnlichen Umständen (in dem Fall Wetter) besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Entschädigung). Alle anderen Ansprüche die bei einer Annullierung entstehen sind weiterhin aufrecht unabhängig davon.
d.h. Unterkunft und Verpflegung. Wenn es die Airline nicht zur verfügung gestellt hat dann hast du hoffentlich alle Belege aufbewahrt. Diese dann bei der Airline geltend machen.