Fluggastrecht - Ausgleichszahlungen

Bei uns ist der Flug von WAW nach Tokio NRT in WAW storniert worden kurz vor Ablug.Technikproblemen am Dreamliner (normal 22.30 Uhr Abflug) gegen 1 Uhr morgens. Umbuchung WAW - CDG - Tokio HND mit 22 Stunden Verspätung.
Ich möchte 2x 600 € geltend machen. Ich habe einen Rechtsschutz die übernimmt. Mein Ra sagte mir in D, für LOT gilt auch EU Recht, es muss aber in Polen eingereicht werden, weil dort der Gerichtsstandort ist. Sonst rühren die sich nicht.
Hat da jemand Erfahrung und kennt einen Ra in Polen. Oder besser ein Portal nehmen? LOT hat sich bis jetzt gar nicht gerührt auf die Reklamation. Wegen Gepäckbeschädigung kam sofort eine Antwort…

Ist deine Reise denn in Polen gestartet, oder hattest du auf dem selben Ticket noch einen Zubringerflug aus Deutschland?

Hast du dieses Formular schon ausgefüllt?

Hatte auch mal Ärger mit Lot. Auf meine Mails kamen entweder gar nichts oder nur abweisendes Blabla.

Ich habs damals einem Portal übergeben, dann ging es auf einmal super schnell. Auf eigene Faust klagen hatte ich keine Lust, aber dafür musste ich halt auch was abdrücken.

Für was willst Du 2x entschädigt werden?

Ich vermute mal 2 Personen („uns“) :wink:

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vermutlich zwei Pax

Also dass in Polen EU Recht gilt, dafür braucht es ja dann nun wirklich eher keinen Anwalt :slight_smile:

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Nein, dafür nicht, nur die Info im Zusammenhang mit dem Einfordern in Polen ist der Punkt.

Der Kandidat hat 100 Punkte :slight_smile: !

Ja, das habe ich, es kam nicht mal eine Bestätigung des Eingangs des Formulars.

Der Flug wurde in Budapest angestochen. D.h. des ging BUD - WAW und sollte nach
Tokio als eine Buchung. Theoretisch wäre ein Anwalt in HU auch möglich. Dann kommt die Übersetzerei etc. und der Aufwand wird unübersichtlich.

Das werde ich wahrscheinlich auch machen. Es ist nicht klar, ob der Rechtsschutz das im Ausland übernimmt. Wobei meines Wissens nach der Wohnsitz maßgeblich ist.

Der Rechtsschutz muss keine Deckung im „Ausland“ übernehmen.
(Kleine Seitenbemerkung, Polen ist nicht Ausland im traditionellen Sinn, aber auch nicht Inland sondern eben EU [keine Grenzen, freedom of movement, EU citizenship])

Für so etwas gibt es die EU small claims court Verordnung nach der man EU Firmen am Wohnsitz des Verbrauchers verklagen kann. Ist ein schriftliches Verfahren und man braucht keinen Anwalt (man kann aber einen Anwalt haben, kostet halt mehr).

Hätte der Anwalt eigentlich wissen können. Es ist kein Verfahren in Polen notwendig

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Scheint ein echter Staranwalt zu sein :joy:

Nein, muss es nicht. Nein, ist es nicht.

Unterhalb gewisser Streitwerte ist Gerichtsstand in der EU der Wohnsitz des Verbrauchers.

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Eine Frage: Warum Anwalt? Normalerweise gehst auf deren Homepage, füllst das Formular für Entschädigung aus und fertig, nach 2 Wochen hat man das geld oder die Stellen sich quer.

Ich habe gute Erfahrungen mit drr App von der Verbraucherzentrale NRW gemacht:

Flugärger

Da wird mit deinen Angaben gleich ein Text DEU/ENG erstellt und die Anschrift der Airline wird auch gleich eingesetzt.
Meiner Meinung nach zu Beginn ein Versuch, bevor man RA und Rechtsschutz bemüht. ( habe bis jetzt aber keine Erfahrungen mi LOT).

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Ich habe keine konkrete Erfahrung mit LOT in der Sache. Hatte nur einmal einen LOT-Fall (Steuern wegen no-show) bei flightright einreichen wollen und die haben direkt abgelehnt, da a) bei LOT wohl stets geklagt werden müsse und b) die keine Anwälte in Polen haben, die den Fall verfolgen könnten.

Wäre aber gut zu wissen, ob Du Erfolg hast.

Reiche es doch bei einer Schlichtungsstelle, z.B. der SOEP

Bevor man die Schlichtungsstelle bemühen kann, sieht deren Regelung vor, das man sich zwingend vorher an die Airline gewandt haben muss (also Einschreiben z.B. weil beweiskräftiger).
Erst wenn die ablehnen bzw. nach angemessener Frist nicht reagieren, nimmt die Schlichtungsstelle den Entschädigungsantrag erst an.