ich hatte einen Flug gebucht in der folgenden Konstellation:
[1] 30/11/26 ZRH - IST
Sightseeing in IST
[2] 03/12/26 IST - CMB
[3] 17/12/26 CMB - IST
[4] 18/12/26 IST - ZRH
Alles ist auf einem Ticket gebucht und alle Flüge sind so wie ich sie gebucht hatte auch aktuell noch buchbar (im Flugplan?). Jetzt kam SMS, dass [3] verlegt wurde auf 20/12/26. In der App konnte ich hinaus noch sehen das [2] ebenfalls annuliert ist.
Jetzt interessiere ich mich natürlich für eine Angemessene Ersatzbeförderung (eben nicht 3 Tage verspätet in der Weihnachtszeit). Es fliegt noch LX/WK nach CMB, ansonsten nur AI (das aber bitte nicht auf Langstrecke). Wie bekomme ich TK verkauft, dass über 3 Tage Verspätung nicht akzeptabel sind. Hinzu greift ja EU261 bzw. das Analogon in CH. Rückzu vielleicht SHY Verordnung?
Zusätzlich habe ich seid einigen Jahren Elite Status, falls das was bringt.
Ich würde mich sehr freuen eure Meinung zu hören. Vielleicht findet sich ja wer der schonmal im Kontakt mit SHY war.
Aber viel wichtiger: Hast Du denn mal bei TK angerufen, um herauszufinden, was da überhaupt los ist?
Ich habe eben mal probeweise gesucht und sehe auch, dass es TK Flüge am 03 DEC hin und am 17 DEC zurück gibt (lt. Google flights). Am 17. gibt es angeblich. sogar 2 TK Flüge.
Das wäre für mich der erste Schritt, erstmal zu gucken, was das überhaupt soll und ob das möglicherweise alles ein Fehler/Irrtum ist mit der Streichung und/oder Verlegung.
Ansonsten wünsche ich Dir mit Deinem Ansinnen TK dazu zu bewegen, Dich auf Fremdmetall zu buchen, viel Glück. Ich sehe da schwarz (jedenfalls ohne Anwalt), aber vielleicht gibt’s ja hier jemanden mit positiven Erfahrungen…
Ich habe damals sehr wenig bezahlt (490€ rt) und dazu noch per Touristanbul ein kostenloses 5* Hotel für die Zeit in IST bekommen. Will uns TK in angesicht der Spritpreise hier zu einer freiwilligen Stornierung motivieren?}
Dazu kam eine halbe Stunde später jetzt auch die Email für die Annulierung für den Hinflug mit einem Ersatz am 5.12.
Ich schätze wenn die da aktiv irgendwas am System machen, bekomme ich erst dannach eine vernünftige Antwort am Telefon.
Wenn das am Ende für uns positiv ausgeht (Umbuchung auf TG oder SQ) wäre es ja verrückt. Bis dahin ist ja viel Zeit zum Streiten.
Erstmal muss ich mir aber über meine Rechte klar werden, daher fragte ich hier nach Erfahrungen.
Hab von den türkischen Fluggastrechten keine Ahnung. Aber TK ist eine Storno-Maschine und der Support interessiert sich nach meinen Erfahrungen selbst für eindeutige EU 261 Fälle auf dem Hinflug nicht die Bohne. Netterweise fragt der Support dann selbst in völlig gediegenen Gesprächsverläufen, ob man eine Beschwerde einreichen und mit einem Supervisor verbunden werden möchte… der dann die selbe Abfuhr erteilt. Daher wäre meine Strategie in deiner Situation erst mal den Status raushängen zu lassen, denn das ist tendenziell das was noch am ehesten überzeugt.
Die Rechtslage wäre eigentlich klar, es muss Ersatzbeförderung im gleichen Zeitfenster bereitgestellt werden (ein paar Stunden Abweichung wird toleriert, 3 Tage sicher nicht).
Das ist aber die RechtsLAGE.
Jetzt die Frage der Durchsetzung, und da wird es mit TK extrem schwierig, die können ja deine Anfragen einfach ignorieren und es passiert für die ja nichts.
Ausser du nimmst ein Anwalt, dann müssen sie aufpassen.
Falls du einen Anwalt kennst, der unverbindliche Erstabschätzung macht (ab deinem Abflugland, ganz wichtig das der das Anwaltspatent von dem Land hat, wo du abfliegst), dann würde ich die Optionen abklären lassen.
Ggf Anspruch via Anwalt mit Frist setzten hat die höchsten Erfolgsaussichten.
Weisst du den was du willst, hast du ein Ersatzrouting parat? Das ist das erste, das der Anwalt dich fragen wird.
Also was mir spontan einfällt:
Kein seriöser deutscher Anwalt nimmt diesen Fall mit Abflug in der Schweiz und einer türkischen Airline.
Das Ziel kann nur sein, einvernehmlich mit der Hotline was auszuhandeln.
TK hat übrigens auch eine Nummer in FRA, mit Personal dass Dich das fürchten lehrt, aber vielleicht kann man die ja irgendwie für sich gewinnen, indem man ein türkisches Lied singt oder sowas….
Nein, es muss ein Schweizer Anwalt sein (da Abflug ab CH). Die Beschwerdestellen sind unterschiedlich zu DE und teilweise auch die Doku. Deutscher Anwalt geht nicht.
Das Problem ist wirklich, mal abgesehen von den lustigen Ideen für Frankfurt, dass das TK Personal streng nach Anweisung bzw. Handbuch arbeitet. Die Leute, mit denen man telefonieren kann, haben sowieso nicht die Befugnis irgend etwas sinnvolles zu entscheiden und die im Hintergrund lehnen alles ab was Geld kosten könnte. Nicht einfach…
Am Ende war alles denkbar einfach und ich hätte mir keine Gedanken um Anwalt und co machen müssen. Kurz bei der FRA Hotline angerufen. Mittlerweile waren die originalen Flüge auch nicht mehr buchbar. Warum man mich bei gleichtägigen Alternativen auf 3 Tage später umgebucht hatte, wusste da aber auch keiner. Am Ende konnte ich in Erfahrung bringen, dass man in einem INVOL Fall auch den Abflughafen in einem Gewissen Radius ändern kann. Im Fall von ZRH ging in DE Stuttgart und München. So konnte ich auf München abends umbuchen und spare mir so die teure Nachtzugfahrt in die Schweiz.
Die Umbuchung wurde auf ein neues Ticket ausgestellt. Sollte also wieder ein INVOL bis November passieren, kann ich nochmal innerhalb eines neuen Radius ab München (dann Berlin) umbuchen, so die Frau am Telefon.
Dazu wurde das Ticket auf Buchungsklasse O gebracht. Anstelle von den vorherigen 25% Entferungsmeilen sammeln wir jetzt 100%.