Servus,
wieder zurück aus SLC (Yellowstone) – aber mit einer Verspätung von 3 ½ Stunden.
In so einem Fall würde ja eine Ausgleichszahlung beansprucht werden können. Ohne ins §-Regelwerk einzutauchen, ist unter dem Thema auf der Seite der Verbraucherzentrale (NRW) folgende Berechnung angegeben.
Sie haben einen Anspruch auf Zahlung von
- 600 Euro bei Langstrecken (mehr als 3500 km).
Je nachdem, wieviel später als ursprünglich geplant Sie Ihr Endziel erreichen, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um die Hälfte kürzen. Dies ist möglich bei einer Verspätung am Endziel von
- höchstens vier Stunden auf Langstrecken (mehr als 3500 km).
Übertragen heißt das bei mir:
SLC – AMS: 1:48 Verspätung wg. kurzfristigem Flugzeugtausch, keine „Höhere Gewalt“ ersichtlich.
Anschlussflug verpasst, KLM hat von sich aus umgebucht
AMS – MUC : 3:26 Verspätung => 600 EUR Anspruch
Kürzung um 50% wg. < 4:00 Verspätung => 300 EUR
Der Rechner der Verbraucherzentrale spuckt allerdings bei den obigen Flugdaten 600 EUR Erstattung aus.
Was ist korrekt, hab ich etwas übersehen?
Danke für eure Einschätzung!