Flugverspätung: Wie hoch wäre die Ausgleichszahlung?

Servus,

wieder zurück aus SLC (Yellowstone) – aber mit einer Verspätung von 3 ½ Stunden.

In so einem Fall würde ja eine Ausgleichszahlung beansprucht werden können. Ohne ins §-Regelwerk einzutauchen, ist unter dem Thema auf der Seite der Verbraucherzentrale (NRW) folgende Berechnung angegeben.


Sie haben einen Anspruch auf Zahlung von

  • 600 Euro bei Langstrecken (mehr als 3500 km).

Je nachdem, wieviel später als ursprünglich geplant Sie Ihr Endziel erreichen, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um die Hälfte kürzen. Dies ist möglich bei einer Verspätung am Endziel von

  • höchstens vier Stunden auf Langstrecken (mehr als 3500 km).

Übertragen heißt das bei mir:

SLC – AMS: 1:48 Verspätung wg. kurzfristigem Flugzeugtausch, keine „Höhere Gewalt“ ersichtlich.

Anschlussflug verpasst, KLM hat von sich aus umgebucht

AMS – MUC : 3:26 Verspätung => 600 EUR Anspruch

Kürzung um 50% wg. < 4:00 Verspätung => 300 EUR

Der Rechner der Verbraucherzentrale spuckt allerdings bei den obigen Flugdaten 600 EUR Erstattung aus.

Was ist korrekt, hab ich etwas übersehen?

Danke für eure Einschätzung!

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Was war denn die erste Airline? KLM oder Delta.
Wenn’s Delta ist, gibts nach EU-Regeln nichts, da deine Reise in einem Nicht-EU-Staat mit einer nichteuropäischen Gesellschaft begonnen wurde. Mmn.
Versuchen kann mans ja trotzdem, ist ja nur ein Formular ausfüllen. :wink:

Und zu den 600€: das ist dein Anspruch. Die Airline kann ihn kürzen, muss aber nicht. Deshalb spuckt das Ding von der Verbraucherzentrale wohl die 600€ aus.

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Danke für Deine Antwort!

Da es durchgehend ein KLM-Flug war und in der EU geendet hat, sollte das eigentlich kein Problem sein. Interessant von der Möglichkeit zu hören, dass die Airline freiwillig auf die Kürzung verzichten könnte. Steht zwar in den Regeln, aber kommt das ernsthaft vor?

Ok, ich werd dann mal mit 600 EUR anfangen.

Hat jemand von euch schon jemals bemerkt, dass sich nach derartigen Forderungen am Verhalten der Airline etwas ändert, z. B. Kulanz-Bereitschaft, usw. ?

Ich verstehe die 50% Kürzungsklausel so, dass wenn Du mit dem Flug AMS-MUC (Kurzstrecke bis 1500km) eine Verspätung von <2Stunden gehabt hättest, dass Du dann nur ein Anspruch auf €300 hast.
Mich darf man aber gerne verbessern, wenn ich 261/2004 Art.7 Abs.2 falsch verstanden habe.

Blockzitat Hat jemand von euch schon jemals bemerkt, dass sich nach derartigen Forderungen am Verhalten der Airline etwas ändert, z. B. Kulanz-Bereitschaft, usw. ?

Ich persönlich finde man muss ja nicht übertreiben, was leider von der heutigen Gesellschaft immer mehr ausgereizt wird.
Klar ist das teilweise ärgerlich, aber auch menschlich das nicht immer alles reibungslos abläuft.
Ich bin selber schon öfter das „Opfer“ gewesen aber bin nicht geil drauf jeden Cent zurückzufordern oder es auszureizen bis zum geht nicht mehr.

Und ich bin bis auf SAS zumindest bei AF/KLM/Delta immer Kundenorientiert behandelt wurden und das bei Delay‘s von bis zu 3 Tagen!
Mir geht es gar nicht immer um Geld zurückzahlen habe mich auch schon für Gutscheine entschieden wo es on top 20% etc gab, warum auch nicht flieg doch eh wieder :slight_smile:

Nur bei SAS musste ich weiter gehen um dann 2 Jahre später was zurückzubekommen, und seitdem haben sie mich halt nicht mehr als Kunde :slight_smile:

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Geht mir genauso. Ich bin im Wesentlichen ganz zufrieden mit dem AF/KLM-Leistungen und Kunden-Service, aber komplett liegenlassen will man so einen Betrag ja auch nicht. Soll ja auch eine Motivation sein, noch besser zu werden… :wink:

Man fängt ja schonmal nicht mit 600€ an, man sagt, da ging was schief, und dann prüft die Fluggesellschaft und meldet sich.
Normalerweise.

Und das hat ja auch nichts mit ausreizen zu tun, finde ich. Es gab eine Verspätung, da gibts ein Gesetz, da steht ganz klar, darauf hat der Kunde Anspruch, also steht es mir zu. :man_shrugging:

Ausreizen wäre für mich, wenn ich dann Winkelzüge und um drei Ecken denke, um dann noch irgendwie was raus zu bekommen.

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Wann warst du denn letztlich in München und was war deine ursprgl. Verbindung? Es zählt ja die Ankunftszeit am Zielflughafen.

Wenn du dort > 4h verspätet angekommen bist (ggü. der ursprgl. Verbindung), hast du m.E. Anspruch auf 600€. Egal ob der Flug AMS-MUC dann nur 3h verspätet war oder nicht.

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Wie ist das eigentlich, wenn man mit Meilen gebucht hat und der Flug hat Verspätung bzw. wird um Tage verschoben?

Die Art der Bezahlung bzw. auch die Person des Zahlenden ist bei EU Ausgleichzahlung unerheblich. Die Rechte sind gleich.

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@Peer: Die Gesamt-Flugverspätung SLC-AMS-MUC war 3 1/2 h wg. des verpassten Anschlussflugs AMS-MUC. Somit sollten es 50% von 600 € werden können.
Glaub nicht, dass KLM freiwillig mehr als nötig (da <4 h) bezahlt.

Achso, das klang für mich oben anders. Als hätte AMS-MUC dann (nach dem Anschlussverlust) weitere > 3h Verspätung gehabt.

Dann 300€, ja.

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Update:

Das ist jetzt schon krass - und kaum zu glauben.
Gestern um 14:40 einen Claim (Entschädigung wg. Flugverspätung) bei AF/KLM eingereicht (danke nochmal @Northbear für den Hinweis zum Vorgehen).

Um 15:09 (also nach 30 min) kam die Antwort von Customer Care mit der Bewilligung: Erstattung von 300 € (600 € gekürzt um 50% wg. < 4h) oder Gutschein im Wert von 500 €.

Auch wenn’s die Airline-KI war, der Service ist schon bemerkenswert - und könnte evtl. als generelles Vorbild für gewisse andere „Premium“-Gesellschaften herhalten.

Einige mögen sich noch daran erinnern wie schlecht und einigermassen heruntergewirtschaftet KLM und besonders AF vor 10-15 Jahren waren. Seitdem haben die einen wirklich beeindruckenden Turnaround hingelegt - und nicht zuletzt beim Kundensupport (besonders in der Corona-Zeit) ist das mittlerweile eine eigene Liga (auch wenn sie mir letztes Jahr meinen Sky-Team Gold Status geklaut haben).

Ich habe aber die Hoffnung noch nicht restlos aufgegeben, dass mein „Flag-Carrier“, sobald die triste Spohr-Zeit überwunden ist, sich daran orientiert und damit merkt dass es auch profitabel sein kann wenn man nicht nur auf die Zermürbung von Fluggästen setzt, falls sie mal Unterstützung brauchen oder gar Ansprüche stellen…

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Freut mich für dich, genau wie meine Erfahrungen in den letzten Jahren :slight_smile: Ich hätte den Gutschein genommen sofern du natürlich weitere Reisepläne hast.

Ich glaube das wird nicht passieren, da einfach auf vielen Strecken die Konkurrenz fehlt und dazu viele nicht umsteigen wollen.

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Ich schließe mal eine kleine Frage hinten an, die jetzt nicht ganz zu Oben passt, aber das selbe Thema betrifft…was wäre denn wenn British Airways geflogen wäre? Gilt da noch das selbe Recht oder wegen dem Brexit nicht mehr?

Ich finde, man sollte sehr wohl eher übertreiben, als untertreiben. Beispiel: wir hatten letzte Woche einen Flug mit Austrian ab Kairo, der verspätet war. beim Check-In teilte uns der Angestellte mit, dass wir unseren Anschlussflug verpassen würden und daher an der nächsten Station (Wien) 6 Stunden Aufenthalt hätte. Wäre blöd, aber nicht zu ändern, wir müssten dem zustimmen. Wenn wir es darauf ankommen lassen würden, wäre vielleicht aus der Flieger ausgebucht. Ohne richtig Bescheid zu wissen sagte ich, wir würden nicht zustimmen - weil ich mir klar machte, dass die Einwilligung eigentlich eine zugestimmte Umbuchung wäre. Dann sagte ich noch, dass ich mit einer Entschädigung rechnen würde, wenn wir dieser Umbuchung nicht zustimmten. Darauf entschuldigte sich der Angestellte und kehrte nach fünf Minuten strahlend zurück: er habe etwas für uns tun können und würde uns auf einen anderen Flug (auch star alliance) umbuchen, der etwas später, als der ursprüngliche Flug starten würde. Offen gestanden: hätten wir nicht einen äußerst wichtigen Termin am nächsten Tag gehabt, hätte ich gepokert und die Entschädigung kassiert. Aber so haben wir akzeptiert. Lange Rede, kurzer Sinn: die Fluggesellschaften kämpfen mit allen Mittel. und wir tunlichst auch.
Jo

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UK261 ist die britische Version von EU/EC261, die nahezu identisch ist.

UK261 gilt, wenn Sie Folgendes fliegen:

  • Listenelement UK>EU/EC (jeder Flug)

  • Listenelement EU/EC>UK (auf BA oder einer anderen britischen Fluggesellschaft)

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Ich freue mich, dass Sie ein positives Ergebnis erzielt haben. Mit der Berechtigung hatten Sie von Anfang an Recht.

Ich hatte kürzlich eine ganz ähnliche Situation mit Air France:

  • 1 Stunde Verspätung auf dem ersten Abschnitt der Strecke FRA-CDG-BCN, für die AF verantwortlich war (Personalprobleme statt außergewöhnliche Umstände)

  • Ich habe meinen Anschlussflug in Paris verpasst und wurde auf einen späteren Flug AF CDG-BCN umgebucht

  • Ankunft in BCN mit etwa 2 Stunden und 40 Minuten Verspätung

AF lehnte den Anspruch mit der Begründung ab, dass ich keinen Anspruch auf EC261 habe, da ich in weniger als drei Stunden angekommen sei.

Das ist falsch, denn solange die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, die in meinem Fall zu einem verpassten Anschlussflug führt (innereuropäischer Flug mit EU-Fluggesellschaft auf einer Strecke von weniger als 1500 km), ist ein Passagier EC261 geschuldet. Da ich MEHR ALS 2 Stunden zu spät angekommen bin, habe ich Anspruch auf 250 €. Wenn meine Ankunftszeit weniger als 2 Stunden verspätet wäre, hätte ich immer noch Anspruch auf EC261, aber nur 50 % des Betrags unter 1500 km.

Viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst, wenn es um verpasste Anschlussflüge geht, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist.

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Erstmal Glückwunsch, dass es geklappt hat. :smiley:

Und was das Zitat anbelangt, kann ich dich beruhigen. So schlecht ist der Kranich doch gar nicht. Zumindest habe ich bei Problemen kaum Probleme bei der Lösungsfindung mit den Mitarbeitern an den Schaltern (ob Lounge, oder sonstwo).
Hebt sich sehr wohltuend von Swiss ab - letzte Woche das erste mal Langstrecke geflogen. Ergebnis ist nie wieder Swiss… ich verstehe die Lobhudeleien für die nicht. Da war Austrian nicht nur um 100 sondern 1000% besser.

Wo es wirklich besser werden muss, ist die Hotline und Customer Relations.

Das würde ich aus meinen Erfahrungen heraus nicht teilen. Für mich ist LX (übrigens auch OS) immer und in jeder Hinsicht einen Tick besser als LH.
Daran sieht man aber auch, wie schnell eine einzelne schlechte Erfahrung ins Gewicht fallen kann- daher wäre das auch so ein Punkt: Qualitätssicherung: es darf eben keine Wundertüte sein, was den Fluggast erwartet, sondern man sollte wissen was man bekommt. Ganz unabhängig mal davon, ob das was man kommt gut oder schlecht ist.

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