Flugverspätung: Wie hoch wäre die Ausgleichszahlung?

Servus,

wieder zurück aus SLC (Yellowstone) – aber mit einer Verspätung von 3 ½ Stunden.

In so einem Fall würde ja eine Ausgleichszahlung beansprucht werden können. Ohne ins §-Regelwerk einzutauchen, ist unter dem Thema auf der Seite der Verbraucherzentrale (NRW) folgende Berechnung angegeben.


Sie haben einen Anspruch auf Zahlung von

  • 600 Euro bei Langstrecken (mehr als 3500 km).

Je nachdem, wieviel später als ursprünglich geplant Sie Ihr Endziel erreichen, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um die Hälfte kürzen. Dies ist möglich bei einer Verspätung am Endziel von

  • höchstens vier Stunden auf Langstrecken (mehr als 3500 km).

Übertragen heißt das bei mir:

SLC – AMS: 1:48 Verspätung wg. kurzfristigem Flugzeugtausch, keine „Höhere Gewalt“ ersichtlich.

Anschlussflug verpasst, KLM hat von sich aus umgebucht

AMS – MUC : 3:26 Verspätung => 600 EUR Anspruch

Kürzung um 50% wg. < 4:00 Verspätung => 300 EUR

Der Rechner der Verbraucherzentrale spuckt allerdings bei den obigen Flugdaten 600 EUR Erstattung aus.

Was ist korrekt, hab ich etwas übersehen?

Danke für eure Einschätzung!

Was war denn die erste Airline? KLM oder Delta.
Wenn’s Delta ist, gibts nach EU-Regeln nichts, da deine Reise in einem Nicht-EU-Staat mit einer nichteuropäischen Gesellschaft begonnen wurde. Mmn.
Versuchen kann mans ja trotzdem, ist ja nur ein Formular ausfüllen. :wink:

Und zu den 600€: das ist dein Anspruch. Die Airline kann ihn kürzen, muss aber nicht. Deshalb spuckt das Ding von der Verbraucherzentrale wohl die 600€ aus.

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Danke für Deine Antwort!

Da es durchgehend ein KLM-Flug war und in der EU geendet hat, sollte das eigentlich kein Problem sein. Interessant von der Möglichkeit zu hören, dass die Airline freiwillig auf die Kürzung verzichten könnte. Steht zwar in den Regeln, aber kommt das ernsthaft vor?

Ok, ich werd dann mal mit 600 EUR anfangen.

Hat jemand von euch schon jemals bemerkt, dass sich nach derartigen Forderungen am Verhalten der Airline etwas ändert, z. B. Kulanz-Bereitschaft, usw. ?

Ich verstehe die 50% Kürzungsklausel so, dass wenn Du mit dem Flug AMS-MUC (Kurzstrecke bis 1500km) eine Verspätung von <2Stunden gehabt hättest, dass Du dann nur ein Anspruch auf €300 hast.
Mich darf man aber gerne verbessern, wenn ich 261/2004 Art.7 Abs.2 falsch verstanden habe.

Blockzitat Hat jemand von euch schon jemals bemerkt, dass sich nach derartigen Forderungen am Verhalten der Airline etwas ändert, z. B. Kulanz-Bereitschaft, usw. ?

Ich persönlich finde man muss ja nicht übertreiben, was leider von der heutigen Gesellschaft immer mehr ausgereizt wird.
Klar ist das teilweise ärgerlich, aber auch menschlich das nicht immer alles reibungslos abläuft.
Ich bin selber schon öfter das „Opfer“ gewesen aber bin nicht geil drauf jeden Cent zurückzufordern oder es auszureizen bis zum geht nicht mehr.

Und ich bin bis auf SAS zumindest bei AF/KLM/Delta immer Kundenorientiert behandelt wurden und das bei Delay‘s von bis zu 3 Tagen!
Mir geht es gar nicht immer um Geld zurückzahlen habe mich auch schon für Gutscheine entschieden wo es on top 20% etc gab, warum auch nicht flieg doch eh wieder :slight_smile:

Nur bei SAS musste ich weiter gehen um dann 2 Jahre später was zurückzubekommen, und seitdem haben sie mich halt nicht mehr als Kunde :slight_smile:

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Geht mir genauso. Ich bin im Wesentlichen ganz zufrieden mit dem AF/KLM-Leistungen und Kunden-Service, aber komplett liegenlassen will man so einen Betrag ja auch nicht. Soll ja auch eine Motivation sein, noch besser zu werden… :wink:

Man fängt ja schonmal nicht mit 600€ an, man sagt, da ging was schief, und dann prüft die Fluggesellschaft und meldet sich.
Normalerweise.

Und das hat ja auch nichts mit ausreizen zu tun, finde ich. Es gab eine Verspätung, da gibts ein Gesetz, da steht ganz klar, darauf hat der Kunde Anspruch, also steht es mir zu. :man_shrugging:

Ausreizen wäre für mich, wenn ich dann Winkelzüge und um drei Ecken denke, um dann noch irgendwie was raus zu bekommen.

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Wann warst du denn letztlich in München und was war deine ursprgl. Verbindung? Es zählt ja die Ankunftszeit am Zielflughafen.

Wenn du dort > 4h verspätet angekommen bist (ggü. der ursprgl. Verbindung), hast du m.E. Anspruch auf 600€. Egal ob der Flug AMS-MUC dann nur 3h verspätet war oder nicht.

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Wie ist das eigentlich, wenn man mit Meilen gebucht hat und der Flug hat Verspätung bzw. wird um Tage verschoben?

Die Art der Bezahlung bzw. auch die Person des Zahlenden ist bei EU Ausgleichzahlung unerheblich. Die Rechte sind gleich.

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@Peer: Die Gesamt-Flugverspätung SLC-AMS-MUC war 3 1/2 h wg. des verpassten Anschlussflugs AMS-MUC. Somit sollten es 50% von 600 € werden können.
Glaub nicht, dass KLM freiwillig mehr als nötig (da <4 h) bezahlt.

Achso, das klang für mich oben anders. Als hätte AMS-MUC dann (nach dem Anschlussverlust) weitere > 3h Verspätung gehabt.

Dann 300€, ja.

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