Flugzeitenänderung durch Airline - Rechtens?

Hatte einen Flug mit Swiss gebucht (D <-> USA).
Nun hatte die Fluggesellschaft angefangen mich „wild“ hin und her zu buchen, zwar schon die gleichen Tage, aber andere Zeiten und/oder andere Verbindungen.
Wäre dann letztlich um 8 pm in New York angekommen, was mir n’bischen zu spät war, z.B.

Frage:
Welche Rechte hat man, „darf“ die Fluggesellschaft das einfach machen?

(also Swiss hatte Flugzeitenänderungs-Anfragen über das OAT gestellt, die ich bestätigen sollte, um das noch zu präzisieren)

Generell darf die Swiss das natürlich.
Welche Rechte du dabei hast hängt davon ab wann sie dir das mitgeteilt hat.

Mehr als 14 Tage vor Abflug:
Du kannst wählen zwischen akzeptieren, verschieben oder stornieren.

Innerhalb 14 Tage vor Abflug:
Es steht dir eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zu, wobei es u.a. auch darauf ankommt um wieviel Stunden sich deine Ankunft am Zielort am gleichen Tag verschiebt.
Die Rechtsprechung geht davon aus, das du eine spätere Ankunft am gleichen Tag von nicht mehr als 2-3 Stunden akzeptieren musst.
Wenn du allerdings statt morgens erst abends ankommst, dann greift die Verordnung je nach Entfernung (D-USA = größtmögliche Entschädigung).

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Danke für die klare, ausführliche Antwort.
Hatte das schon gefühlsmässig so befürchtet … :wink:

Was heißt „befürchtet“? Eine Änderung seitens der Airline ist für Kunden oftmals der Jackpot, da du dann die dir liebste Verbindung auswählen darfst (die vielleicht wesentlich teurer zu buchen gewesen wäre). Aus dem Grund buche ich bei Buchungen weit in der Zukunft grundsätzlich die günstigste Verbindung, und bei einer Flugzeitenänderung (die ja zur Zeit quasi unausweichlich sind), darf ich dann die mir liebste Verbindung auswählen (i.d.R. auch +/- ein paar Tage).

Einziges Ärgernis: die Aktion könnte sich bis Abflug noch ein paar Mal wiederholen.

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Wirklich? :thinking:
Soweit ich mich erinnere, wurde (wird) dann eine neue Verbindung vorgeschlagen mit einem dann auch evtl. höheren Preis.
Habe ich das Recht mir eine neue Verbindung ohne Preisaufschlag „auszusuchen“?

Wie Du schon richtig erwähnst ist die Dir angebotene neue Verbindung nach einer Flugplananpassung oder Streichung nicht vielmehr als ein Vorschlag! Den hast Du nicht anzunehmen. I.d.R. sind das alles automatisierte Prozesse. Flug wird gestrichen oder Zeit wird geändert, Du wirst dementsprechend über die zeitliche Änderung informiert bzw. auf einen anderen Flug umgebucht. Die Email, die Du erhälst, sagt je nach Airline, direkt oder weniger direkt, dass Du Dir auch eine andere Verbindung suchen kannst. Anrufen, wenn Dir die Umbuchung nicht passt, nachfragen, ändern lassen. Kosten sollten dabei nicht entstehen, da es keine freiwillige Änderung ist, sondern eine durch die Airline. Wenn Dir die Antwort nicht passt, auflegen, nochmal anrufen.

Alle Airlines handhaben das auch etwas anders. Ist der Zeitunterschied gering (nicht mehr als 2 Stunden i.d.R.) ist die Kulanz auf Airline-Seiten durchaus geringer, Dich kostenlos auf eine komplett andere Zeit umzubuchen als sie Dir vorschlagen. Bist Du automatisch auf einen komplett anderen Tag gebucht als ursprünglich geplant, hast Du schon rein logisch vielmehr Spielraum, genau das umgebucht zu bekommen, was Du auch willst. Aber wie gesagt, das hängt auch oft von Airline-Policy ab (es gibt schwarze Schafe) und auch vom guten Willen des entsprechenden Kundenbetreuers.

Generell gilt - wann auch immer die Airline irgendwas an Deinen ursprünglichen Flugzeiten ändert, hast Du eigentlich auch das Recht Dir das nach Deinem Willen kostenlos anpassen zu lassen.

Entschädung kannst Du, wie schon oben von @LH462 gesagt, nur bei Änderungen innerhalb der 14 Tage vor Abflug erwarten und zumeist auch nur wenn es mehr als 2-3 Stunden sind - aber das bezieht sich halt auch nur auf EU-bezogene Flüge. In anderen Teilen der Welt kann so was schon ein kleiner Kreuzzug werden.

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Die Fluggastrechteverordnung besagt in Artikel 8, auf den in deinem Fall Bezug genommen wird:

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit / - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Punkt b) und c) sind hier die interessanten. Wie @axeljf geschrieben hat, ist bei marginalen Änderungen (im Minutenbereich) seitens der Airline nicht zwingend hohe Bereitschaft gegeben (aber ein Entgegenkommen ist auch hierbei durchaus nicht völlig unmöglich; hatte ich tatsächlich auch schon mal erfolgreich verhandelt), aber bei größeren Zeiten sollte das definitiv kein Problem geben. Sowohl bei AF/KLM/Delta (mache ich dort eigentlich regelmäßig) als auch LH (auch schon gemacht) gab es hier nie Probleme, keinerlei Diskussion - selbstverständlich immer ohne Neutarifierung. Ab einem „involutary change“ ist der Kunde üblicherweise König, ich kann mir kaum vorstellen, dass das bei der Swiss anders ist.

Ihr seid so gut! :slightly_smiling_face:

Also weniger als 2 Wochen habe ich Anspruch auf Entschädigung, mehr als 2 Wochen vorher einfach hartnäckig bleiben und der Fluggesellschaft auf die Füsse treten.
Wenn ich das richtig verstehe …

https://www.flugrecht.de/flugausfall/umbuchung/

Ich denke mittlerweile, dass eine Buchung direkt bei der Airline besser ist als über OAT, da sind zu viele Stufen dazwischen und ist zu unflexibel.
Und kann dann besser mit der Airline kommunizieren, siehe oben.

Aber das ist wohl was etwas für ein neues Thema …

Wie @krabbs schon schreibt ist der weitere positive Nebeneffekt, nicht nur einen Flug zu bekommen, der teurer gewesen wäre, sondern dass Du meist durch die Invol Umbuchung der Swiss auf eine höhere Buchungsklasse umgebucht wirst, da die günstigen oft nicht mehr verfügbar sind. Daher gibt es oft auch mehr Statusmeilen. Hab da in Coronazeiten durch die ständigen zwar nervigen Umbuchungen und Streichungen extrem profitiert, vor allem meine +1, die dadurch ihren HON requalifiziert hatte. (Für mich hats leider nicht gereicht :frowning: )

Auch nur so als Tipp falls du die Strecke regelmässif fliegen solltest… wäre es zu überlegen… den Flug auf deine zukünfigen Wunschtermin zu verschieben … so um die Weihnachtszeit Flüge sind dann halt immer schön teuer :smiley: und du buchst den Flug dann bei einer anderen Fluggesellschaft oder halt auch der gleichen noch mal.
Bei Verschiebung/Stornierung durch die Flugesellschaft wird von denen vorher unflexibelen Ticket… ein komplett flexibels mit jegeglicher Umbuchungsmöglichkeit :smiley: ohne irgendwelchen Aufpreis.
Es ist halt nur Mist wenn du dazwischen ne OTA sitzen hast, das macht die ganze Sache komplizierter, ich würde aber trotzdem erst versuchen direkt bei der Airline umzubuchen… bevor ich aufs OTA zugehen würde.

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Das ist ein sehr interessanter Ansatz, @Torsten. Der gefällt mir. Etwas spekulativ, aber durchaus machbar! :smiley:
In Sachen OTA muss ich sagen, dass ich durch die Pandemie natürlich auch wesentlich häufiger direkt bei den Airlines kaufe also noch in Vor-Corona-Zeiten, allerdings habe ich es nie erlebt, dass mir jemand von der Airline sagt, ich müsste mich an meine OTA wenden, wenn ich Flüge ändern will oder auf Veränderungen reagieren muss. Habe in derlei Dingen stets direkt die Airline angerufen und alles hat einwandfrei funktioniert.
Einziges Problem ist natürlich die Stornierung und eine Rückerstattung. Das geht ja nur via OTA und ja, da muss ich sagen, bin ich auch schon gegen die Wand gelaufen.

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Ich hatte das Problem mit SAS gehabt für ne 4 facgen Punkterun im Januar dieses Jahr, ich hatte es über Flugladen gebucht… ich wurde dann wohl umgebucht wie gewünscht aber auf einmal passte die Buchungsklasse nicht mehr … statt Premium Eco wars dann auf einmal Chickenklasse… Sprich der Flug hätte mich nicht mehr den Star Allianz Gold Status eingebracht.
Aber Sonst habe ich während in der Coronazeit sehr erfolgreich meine Flüge verschoben oder die Tickets offen gelassen… vor allen wenn es ne Errorrate war :smiley: Also somit wird es nächstes Jahr noch 2 mal nach Hong Kong gehen mit Finnair in der Business Class und einmal nach Peru mit Lufthansa.
Aber auch sonst hatte ich es schon öfters gemacht einfach das Ticket offen lassen und wenn man es halt kurzfristig braucht weil es die Stammstrecke ist reicht es meist ein paar Tage vorher umzubuchen… wenn das Ticket zum Beispiel 160 € gekostet hat ist es dann auch kein Problem ne Flug dann zu bekommen der aktuell 500 € kostet ohne Aufpreis.
Ich verstehe auch nicht das die Airlines es aktuell nicht anbieten das man ne Paket von Flügen halt kaufen dann die man dann flexibel nach Verfügbarkeit dann einsetzen kann.
Es hätte für beide eigentlich ne Vorteil für den Fluggast der einigermassen flexibel ist ne guten Preis und für die Airline kann die Sitzplätze so voll bekommen. Man könnte halt bei den Model dann auch die Fluggastkompission ausschliessen… das der Flug halt 48 Std. erst vorher bestätigt wird oder die darauf nächstmögliche Verfügbarkeit.
Die Airlines bekommen die Flugzeuge so besser ausgelastet…
Das sowas funktionieren kann hat man halt während Corona gesehen… und ehrlich gesagt ich mochte die flexibibität.

Vermutlich „Corona bedingt“ gab es auch bei mir einige Umbuchungen seitens LH und SWISS. Abgesehen von den überlangen Wartezeiten bei der LH-Hotline (teilweise bis zu 120 Minuten) habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

  1. Buchung AMS-ZRH-BKK für Januar 2022 Companion-Business/First: Flugzeitänderung von Mittag auf Morgens - Hotline-Umbuchung ohne Probleme von Abflug Amsterdam auf Düsseldorf (ich wohne ca. 20 Minuten vom Flughafen DUS!!!)

  2. Buchung BRU-ZRH-BKK / BKK-FRA-BRU für August 2022 ebenfalls Companion-Business: Dann bereits Ende 2021 Änderung auf Rückflug BKK-MUC-BRU. Hotline Umbuchung von Abflug Brüssel auf Düsseldorf mit entsprechender Bestätigung. Dann im Januar Umbuchung Hinflug. Flugzeitänderung der Swiss nach Bangkok von spät Abend auf Mittag, allerdings wurde der Flug DUS-ZRH von abends nicht auf vormittags angepasst. Jetzt begannen die Probleme… Hotline Info: der Kollege hätte ihnen die Flüge auf Abflug Düsseldorf gar nicht buchen dürfen… die Ticketausstellung erfolgte daher nicht (obwohl ich eine Buchungsbestätigung erhalten habe). Nach mehreren Anrufen konnte ich dann den Flug von August 2022 auf Januar 2023 umbuchen, allerdings nun wieder nur ab Brüssel und dann jeweils leider nur mit LH, weil angeblich die günstigen Buchungsklassen der Swiss und Austrian voll waren und nur noch bei der LH geflogen werden könne…!!!

Teils unterschiedliche Auskünfte durch die LH-Hotline… einmal: Abflughafen kann innerhalb von 200 Meilen geändert werden! bei nächsten Mal die Info: Abflughafen kann nur innerhalb des ursprünglichen Landes 200 Meilen (in meinem Fall Belgien) geändert werden…

Hat jemand dazu entsprechendes Wissen bzw. Erfahrungen???

Deine Umbuchung auf DUS, da hast Du echt Glück gehabt, vor allem, dass da nix mehr schief ging. Denn eigentlich hat der 2. Agent recht gehabt. Gerade bei Companion Awards kann der Abflughafen nicht geändert werden (außer im abfliegenden Land gibt es noch einen anderen Flughafen).
Bei 1. Mal also Glück gehabt.
Wenn die Hotline Agents dann irgendwelchen Murks fabrizieren, passiert es öfter, dass das nicht okay war und die Ticketingabteilung das Ticket nicht erstellt. Daher schaue ich ein paar Tage nochmal in die Buchung und schaue, ob das Ticket wirklich ausgestellt wurde. Dazu gibt es 2 Indizien, die bei mir zumindest bisher immer zuverlässig geklappt haben.

  1. Kann ich die Sitzplätze ändern? Wenn nicht, ist dies meist, weil das Ticket noch nicht ausgestellt ist.
  2. Was steht bei Tarif Details? Steht dort kein Tarif, sondern nur Handgepäck o.ä. dann weiß ich, dass Ticket ist noch nicht ausgestellt.

Dann rufe ich sofort an. An der SEN Hotline kommt man zwar oft fix durch, aber das sagt noch immer nix über die Qualität des Mitarbeiters aus.
Wenn es mal fix gehen soll, dann rufe ich die HON Hotline an (meine +1 ist ja noch HON) Da rufe ich nicht selbst an, meine +1 muss das machen, denn da haben die sich etwas komisch. Sei es drum. Hier haben wir bisher immer kompetente Mitarbeiter erlebt. Und die sorgen auch dafür, dass es schnell ausgestellt wird.

Ich lerne hier von den Beiträgen, dass es von Vorteil ist die Hotline anzurufen.
Wollte es lediglich online ändern, aber da stand, dass ausschliesslich die OTA zuständig ist.
Angerufen habe ich nicht, muss das beim nächsten Mal machen.
Eure Beiträge sind mir hilfreich.

Hallo Rene´,

vielen Dank für deine Einschätzung.

Anhand der 2 "Indizien“ habe ich mal die Buchung für 01.2023 geprüft und siehe da… Sitzplätze können nicht geändert werden und bei Tarif Detail steht nur Handgepäck.

Bei den einzelnen Flügen steht alledings jeweils „Bestätigt“

Habe ich eigendlich einen Rechtsanspruch nach der Zusendung der Buchungsbestätigung auf den entsprechenden Flug/Flüge?
Von LH ist bislang keine Info gekommen, dass die Tickets nicht ausgestellt werden konnten.
Der ursprüngliche Flug nach BKK wäre im August 2022 gewesen.
Wir jetzt auch noch für August 2022 einen First-Flug nach Johannesburg gebucht.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mich jetzt bei der Hotline melde und die mir mitteilen, dass die Buchung bzw. die Tickets nicht ausgestellt werden können/wollen???

Vielen Dank im Voraus für deine weiteren Einschätzungen

Das Bestätigt bedeutet grundsätzlich gar nix.
Das Problem sind im Grunde eigentlich 2. LH hat nicht genügend Mitarbeiter oder anders gesagt, zu viele Flugstreichungen, um das schnell hinzubekommen. Leider. Das ist für reine LH Flüge kein Problem, da die Plätze ja geblockt sind (daher bestätigt Status).
Das 2. Problem ist aber bei Codeshare Flügen. Denn die anderen Airlines lassen canceln von sich aus nicht ausgestellte Ticketplätze relativ schnell - wo Du dann wieder das Problem hast (bei SQ sind es nur 48h - großes Problem für LH, hatte da schon mal das Problem. Konnte zum Glück gelöst werden)

Also dran bleiben und auf schnelle Ausstellung pochen. Das ist Dein Recht. Wenn die Tickets nicht ausgestellt werden konnten, hast Du immer noch die gleichen Rechte, wie vorher Umbuchung auf Alternativverbindung. Der Vertrag mit LH ist trotzdem rechtswirksam zustande gekommen, auch wenn Du keine erneute Bestätigung bekommen hast, die Buchung existiert ja eindeutig.

Also bleib dran und nerv die. Nicht vergessen, die Mitarbeiter an der Hotline können keine Tickets ausstellen, die können also nix dafür, dass die Ticketingabteilung unterbesetzt ist. Und am Wochenende ist diese Abteilung auch grundsätzlich nicht besetzt. (so als Hintergrundinfo)

Viel Glück.

Ein nochmaliges Hallo,

nochmals vielen Dank für deine Infos.

Ich habe nach 104 Minuten Wartezeit eine nette Mitarbeiterin der LH-Hotline erreicht…
Das Ticket für Januar 2023 sei tatsächlich noch nicht ausgestellt worden, sie sehe aber keine Hinderungsgründe für eine Ausstellung und würde das noch einmal anstoßen.

Sie geht davon aus, da der Flug noch weit in der Zukunft liegt und die Mitarbeiter der Ticketausstellung wohl „überlastet“ sind, dass ich noch ein wenig warten muss. Ich soll frühestens im August noch einmal nachfragen!!!

Passt zeitlich ganz gut, weil wir nach unserem JNB-Flug den Sen-Status erreichen und dann hoffentlich die tel. Wartezeiten geringer werden.

Viele Grüße

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Immer wieder gern - dafür ist das Forum ja da :slight_smile: