Hallo,
ich war letzt das erste mal mit ELAL unterwegs und leider wurde mein Gepäck in Frankfurt zurückgelassen. Daraufhin habe ich Schadensanspruch nach dem Montrealer Übereinkommen gestellt.
Allerdings betragen sich meine Notkäufe auf ungefähr 400EUR.
Meine Frage ist, ob es sich nur um eine schnelle Abwicklung seitens ELAL handelt oder ob ich den gesamten Anspruch von 400EUR nochmals einfordern kann ?