Ich habe im vergangen Frühjahr leider für mich und meinen Mann Gutscheine von IBERIA akzeptiert, welche bis zum 30.06.2021 befristet sind. Das war zu der Zeit, als es hieß, dass die EU die Gutscheinlösung gesetzlich verankern will, was dann ja doch nicht umgesetzt wurde. Hätten wir das gewusst, hätten wir natürlich auf eine Rückerstattung bestanden …
Da wir auf keinen Fall fliegen werden, so lange die Corona-Einschränkungen bestehen (Masken, Tests usw.) - und wir zur Corona-Impfgruppe 3 zählen, also sicherlich nicht vor dem Sommer mit einer Impfung rechnen können -, werden wir diesen Termin auf keinen Fall wahrnehmen können.
Nun steht bezüglich unserer Gutscheine bei IBERIA folgendes:
Ablaufdatum: 30/06/2021
Spätestes Flugdatum (Rückflug): 30/09/2021
Bedeutet dies, dass wir die eventuelle Reise auch noch nach dem
30.06.2021 buchen können (z.B für einen Flug zwischen Mitte und Ende
September)? Oder muss die Reise bis spätetstens 30.06. gebucht werden?
Bin ich überhaupt an die Befristung gebunden, oder greift hier die allgemeine Gutscheinfrist (3 Jahre)?
Damals war ja auch mal eine allgemeine Befristung bis zum 31.12.2021 im Gespräch …
Falls nicht - hätte ich Chancen, bei IBERIA eine Fristverlängerung zu bekommen?
Eine Rückzahlung ist wahrscheinlich ausgeschlossen, oder?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand aus dem Forum diese Fragen beantworten könnte und sage schon mal herzlichen Dank!