Iberia ECO Gabelflüge MAD-GRU-BER 220€

Wäre bei so einer Buchung überhaupt deutsches Recht anwendbar? Mit Start in Spanien und “nur” Ziel in Deutschland bei Rückreise wage ich das schon fast zu bezweifeln. Wobei ich mir natürlich auch vorstellen kann, dass es in Spanien ähnliche Rechtslagen gibt, die besagen, dass vermeintliche Fehlbuchungen nach einer gewissen Zeit der Inaktivität des Verkäufers Gültigkeit erlangen. Wäre aber bei diesen Konstellationen stets pessimistischer.

Das ist natürlich die entscheidende Frage. Ich bin auch bei weiten kein Rechtsanwalt. Aber so wie ich mich errine, existiert als Option grundsätzlich der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Das wäre mir Endziel Deutschland dann der gewünschte Deutschlandbezug. Soviel zur Anwendung bei EU261 wie genau das im Vertragsrecht aussieht weiß ich nicht, aber vermutlich ähnlich.

ZRH-GRU-MUC gebucht - 175€

Passt hervorragend 14 Tage im Februar

Mich würde interessieren, wieviele Tickets hier verkauft wurden? Oman oder LH machen hier viel Wind mit Stornierungen, IB nimmt es locker, davon geht die Welt nicht unter für Iberia

OPO-GRU-HAM gebucht für 135€ für 3 Wochen, auch im Februar. Mittlerweile rechne ich nicht mehr mit einer Stornierung…

Im VFT hat auch jemand von Trip.com bestätigt bekommen, dass IB die Tickets honoriert.

Ja wären sie auch dumm

Oman Air hat jetzt einige Verfahren laufen, die sie verlieren werden. Soviel Dummheit muss bestraft werden (anstatt 320€ Umsatz müssen sie dann 600€ bezahlen, selber schuld)