KLM lehnt Zahlung nach EU regulation EC261/2004 ab

Hallo,

mein Onkel ist letzten Montah von Bangkok => Amsterdam => Hannover geflogen.
Leider gab es bei den Flug Unregelmässigkeiten, der Flug ist in Amsterdam zu spät angekommen und er hat somit seinen Anschlussflug in Amsterdam nach Hannover nicht erreicht. Da es keinen weiteren Flug gab hatte er dann in Amsterdam übernachtet (Was auch Seitens KLM bezahlt wurde) der Zielort wurde letztendlich 12 Std. sspäter erreicht.

KLM hat den Anspruch nach EU regulation EC261/2004 so abgelehnt.

Dear Mr XYZ,

Thank you for your recent email regarding your flight KL876 from Bangkok to Amsterdam on 29 March 2023. At the outset, I regret to learn that you were unable to travel as planned.

As per our records, the flight mentioned above was delayed due to IMMIGRATION / CUSTOMS / HEALTH LACK OF (IMMIGRATION, CUSTOM, HEALTH) STAFF. I acknowledge and realize the inconvenience you must have encountered by arriving at your destination with considerable hours of delay.

Under EU regulation EC261/2004, this is a situation where passengers are not entitled to compensation.

Despite this unfortunate experience, we hope to see you on board our flights again soon.

Wenn man sich aber nun die Zeiten anschaut wann das Flugzeug das Gate verlassen hat, kann das halt nicht stimmen.

Das Flugzeug hat mit 21 min Verspätung das Gate verlassen, somit kann die Verspätung von 77 min nicht alleine auf ein Problem mit der Immigartion zurückgeführt werden… in der Hinsicht war der Flug ja noch fast pünklich.

Das War der Anschlussflug

Ich würde in meinen jugendlichen Leichtsinn einfach behaupten KLM hat sich ertwas verkalkuliert bei der Flugzeit was der Flieger in der Luft ist wenn der Gegenwind halt stärker ist.

Da ich selbst den Fall noch nicht so gehabt habe, wie wäre euere Einschätzung dazu ?

Ich würde es drauf ankommen lassen. Die Beweislast bei Flugverspätungen liegt grundsätzlich bei der Fluggesellschaft. Wenn ein Passagier aufgrund einer Flugverspätung seinen Anschlussflug verpasst oder anderweitig Beeinträchtigungen erleidet, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Fluggesellschaft muss dann beweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war, die nicht vermeidbar waren, wie z.B. schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsbedenken. Wenn die Fluggesellschaft keine solchen Umstände nachweisen kann, kann der Passagier eine Entschädigung erhalten.

Das ist mir Bekannt @sonni369,

ich würde wirklich behaupten die haben sich mit der Flugzeit etwas verkalkuliert. geplant sind 11:45 Std. für den Flug.

Nach der geplanten Flugzeit ist halt kein Flieger wirklich pünklich gewesen. Die Flugroute ist eigentlich immer die gleiche gwesen die letzten Tage und grade bei Langstreckenflüge baut man ein entsprechende Puffer ein… so das man bei Gegenwind doch einigermassen im Flugplan bleibt.

Aber was halt auffällig ist das bereits einige Stunden vor Landung da mit gedrosselter Fluggeschwindigkeit geflogen wurde.

Das mit dem Langsamer fliegen hatte ich schon mal nach Japan. Da hatten die dann den Beweis erbracht, dass es von der Luftaufsicht die Anweisung gab langsamer zu fliegen (Grund weiß ich nicht mehr). Das war dann ein Grund, der nicht im Einflussbereich der Airline lag und ich ging leer aus.
Die Frage bei Dir (und da bin ich ehrlich gesagt überfragt) - wenn dem beim Hinflug auch so war oder ein ähnlicher Grund und eben kein Defekt am Flugzeug, ist die Airline dann haftbar zu machen, weil Sie den Turnaround in BKK zu knapp bemessen hat?
Wenn es im Endeffekt wirklich eine schlechte Flugzeitenplanung war, können die ja keinen Grund nachweisen und Du solltest die Kohle kriegen.
So oder so, ich würde es weiter probieren und versuchen - verlieren kannst Du ja nix.

Nach deinen Hinweis habe ich mir dann auch einmal die Flugzeiten nach BBK angeschaut KL875, geplant waren dort 11:20 Flugzeit die wurden dann halt bis zu einer Stunde unterboten…
Letztendlich würde das meine Vermutung halt untermauern, man hat hat den Hinweg nach BKK den Wind von hinten der Flieger ist entsprechend schnell und auf den Rückweg dann halt Gegenwind was sich dann bis zu 3 Stunden auf die Flugzeiten auswirken kann.

Und kann es sein das es auch mit den Flugplanwechsel zutun hat… von Winter aus Sommerflugplan wurde umgestellt Ende März und das war der 3 Flug erst mit der Flugnummer nach BKK.

@Torsten ich bin letzte Woche ebenfalls von BKK Richtung Westen (ZRH) geflogen.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Aussage des Kapitäns, dass aufGrund starker Gegenwinde die Flugzeit über 12 Srunden liegen würde, was zu der aktuellen Jahreszeit üblich sei.
Falls dir das hilft.
Allerdings weiss ich nicht, ob Wind nicht auch die Compensation ausschliesst?

MMn Wetter ist ausgeschlossen, jedoch nur wenn es unvorhergesehen ist. Vorhersehbare Ereignisse wie der Jetstream liegen im Einflussbereich der Airline.
So könnte ja jeder herkommen und sagen ich befördere Dich von BKK nach Europa in 6 Stunden. Und danach wenn ich die nicht einhalten kann, sagt man dann JA ABER das Wetter, deswegen keine Kompensation …

Lustig das die hochgelobte KLM sich auch nicht besser anstellt als die böse LH :wink:

spass beiseite :slight_smile:
Hast du mal geprüft was so ein „Rechteverwerter“ macht? du kannst ja prüfen lassen ob die den Auftrag annehmen würden.

sonst kann es sich die Airline ja nicht aussuchen, erstes Argument war „Health“ issue und wenn die dann mit Wetter kommen, würde das aus meiner Sicht eher aufzeigen, das die sich was „ausdenken“… ich würde es ausfechten… kannst ja nichts verlieren :slight_smile:

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Nein habe ich noch nicht gemacht, aber ich habe KLM noch mal angeschrieben das die Begründung die sie geliefert haben einfach ne Lüge ist.
Weil das Flugzeug 21 min verspätet das Gate verlassen hat und das die Zeitverzögerung von 1:17 Std. nicht erklären würde bezüglich Probleme mit der Immegration / Zoll.
Hatte denen angeboten mich auch mit einen Gutschein letztendlich zufrieden zu geben, und gleichzeitig damit dann auch gedroht das an Airhelp abzugeben…

Warte erst noch ne paar Tage auf eine Reaktion von Seitens KLM ab. Zwischen Fall einreichen und ablehen hat es auch nur einen Tag gedauert in der Hinsicht waren sie echt schnell.

Gibt die Situation dass ankommende Flüge aktiv von den Behörden verspätet werden weil die Immigration überlastet ist (gibt es aktuell z.B häufig in Toronto). Vielleicht war das hier der Fall, bzw hört sich die Begründung von KLM so an.

Du gehst davon aus (wie ich auch beim initialen Lesen von deren Begründung), dass das genannte Problem am Startflughafen war. In Verbindung mit der Info von @Matthew und der reduzierten Geschwindigkeit am Ende könnte es aber eher so sein, dass das Problem des Behördenmitarbeitermangels in Amsterdam war.

Wäre mir aber letztlich egal, wenn sie nicht entgegenkommend zeigen. Mit so einem Dienstleister kannst du ja letztlich nix verlieren (außer einen prozentualen Anteil an der Entschädigung), wenn dein Onkel keine Lust auf Kostenrisiko mit Anwalt hat.

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@krabbs
Wie gesagt aus meiner Sicht ist nicht der Startflughafen schuld daran gewesen, auch ne Migration in Amsterdam halte ich für fast ausgeschlossen.
Wenn da Speed raus genommen werden muss wird das wohl mehr mit einen Problem der Bodenabfertigung zutun haben, was dann letztendlich wieder im Verantwortungsbereich von KLM liegt.

Ich warte mal ne paar Tage ab und auf die nächste Antwort, anders gehts halt nach Airhelp hin… hatten dan ihre Chance bekommen.

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was diskutiert ihr hier rum?

Dieses Standard Floskeln kenne wir doch, machen alle Airlines so, ausser es ist ganz eindeutig.

Aufforderung zur Zahlung und 7 Tage Frist, danach geht’s zum Dr. Boese (nichts Airhelp) und dann wird halt geklagt. Bisher 100% Erfolg!

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Die Bodenabfertigung hat doch nicht immer was mit der Airline zu tun? Kann ja auch eine Abfertigungsgesellschaft übernehmen, was ist dann kann dann die Airline nichts dafür, oder täusche ich mich?
Ich finde den Fall recht schwammig für eine Klage, ich selber hätte da nie dran gedacht.
Wäre schön zu lesen wie das ganze ausgeht…danke dir :slight_smile:

KLM hatte nun ei e Woche Zeit bekommen sich noch einmal dazu Stellung zu nehmen. Kam halt nichts gebe ich nun ab zu airhelp und gut ist.

Der Flug ist um 20:27 gelandet und um 21:03 war der Anschluss. Was mich wundert ist, dass der Anschlussflug nicht gewartet hat. Es ging da bestenfalls um 10 Minuten. Die wissen ja woher ihre Passagiere kommen und es handelt sich um die gleiche Airline.

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Bevor du dir anwaltliche Unterstützung holst, oder die Summe an einen Rechteverwerter abtrittst, würde ich, wenn du es nicht eilig hast, ein Schlichtungsverfahren bei der SÖP beantragen. Oft zahlen die Airlines dann schon, ohne dass du vor Gericht musst. Habe damit gute Erfahrung gemacht und das Verfahren ist kostenlos.

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Das spielt keine Rolle, ist mir in AMS auch schon passiert. Die reguläre Buchung DRS-AMS-STR hatte 45 min Umsteigezeit eingeplant. Mein Flug aus DRS hatte 15 min Delay und als ich ausstieg ging das Flugzeug nach STR am Gate nebenan! schon in den Pushback,

So hatte ich dann 4 Stunden Aufenthalt, nicht schön aber was will man machen.

Ich schaue bei der Buchung immer nach ausreichend Umsteigezeit, klar wenn man umgebucht wird kann es trotzdem noch passieren.
Aber so knappe Kisten nein Danke gerade bei Langstreckenflügen, dann lieber gemütlich noch in der Lounge chillen :slight_smile:

Ich will damit so wenig Arbeit wie möglich haben, ist zu einen ja nicht für mich… sondern Onkel.

Und über Schlichtungsstelle gehen ist auch wieder mehr Schreibkram muss nicht sein.

Ich hatte noch mal nach gehackt bei klm kei e antwort angeben und fertig…kostet denen letztendlich doch ei fach mehr Geld und vielleicht lernen sie es dann vielleicht mal ohne den umweg zu zahlen. Mich bezahlt auch keiner für den zusätzlichen zeitaufand nun.

Oh gott, ich hoffe ich hab mit 1:40 genug Umstiegzeit geplant in MUC (mit Lufthansa).