Kompensation bei Edelweiss Flugstornierung ohne äußere Einwirkung

Hallo zusammen,

nun zum zweiten Mal innerhalb von 5 Monaten wurde unser Direktflug von ZRH nach TPA mit Edelweiss grundlos storniert. Nehme an das die Auslastung gering ist und sie die Passagiere einfach über andere Partner mit Stopovers fliegen lassen.

Beide Male wurden wir automatisch umgebucht - auf Verbindungen, welchen 250€ pP bei ursprünglicher Buchung günstiger gewesen wären.

Da zahlen wir nun extra für den Direktflug und enden trotzdem auf der günstigeren Verbindung.

Zudem war der Abflug um 17:20 Uhr geplant - womit wir noch halbtags arbeiten könnten - so mussten wir nun um 8 Uhr aus dem Haus. Heißt mehr gezahlt und halber Arbeitstag verloren. Ganz toll Edelweiss!

Welche realistischen Möglichkeiten hätte ich auf Kompensation für:

  • das uns dies nun das zweite mal genau gleich passiert (damals haben wir uns (noch) nicht beschwert);
  • den zu viel gezahlten Direktflug;
  • verlorene Arbeitszeit;
  • längere Reisezeit;
  • stundenlange Gespräche mit Swiss, da es Probleme bei der Ticketumbuchung/-Ausstellung gab.

Soll ich über das Swiss Kontaktformular gehen oder einen anderen Weg?

Danke euch.

1 „Gefällt mir“

Man das klingt ja echt ärgerlich.

Kompensation für:

  • den zu viel gezahlten Direktflug - mMn gibts da nix, die müssen Dich umbuchen auf „gleiche Art und Güte“ wie man so schön sagt, also Kohle gibts da nicht ABER: Du kannst auf vergleichbare Reisebedingungen pochen d.h. Direktflug (wenn der aber nicht stattfindet dann geht es nicht)
  • verlorene Arbeitszeit - sehe ich auch wenig Chancen
  • stundenlange Gespräche - da kannst Du was machen und meist gibt es bis zu 10 T Prämienmeilen als Kompensation, wenn es Dir hilft (Geld bekommst Du aber nicht)
  • längere Reisezeit musst Du nicht akzeptieren

Was würde ich an Deiner Stelle tun?

  • beschweren und Kompensation einfordern (mal sehen was kommt)
  • da keine vergleichbaren Flugbedingungen und Zeitverschiebung um x Stunden würde ich den Flug stornieren und die komplette Kohle zurückfordern
  • Flug günstiger neu buchen
1 „Gefällt mir“

Muss eigentlich der neue angebotene Flug von der gleichen Allianz sein?

Nein. Wenn die Airlines ohnehin kooperieren ist es aber deutlich einfacher, eine Umbuchung seitens der Airline zu erzielen. Ansonsten müsste man wahrscheinlich selbst ein neues Ticket buchen und das Geld dann einklagen.

Also, wenn ich die Antworten von Sonni und Peer vergleiche, müsste es möglich sein, auf einen Direktflug (sofern es den gibt) bei einer anderen Allianz umzubuchen. Einfach mal nachschauen/nachfragen.

Wie @Peer sagt - theoretisch nicht, praktisch weigern die sich gerne und es bleibt dann nur der Klageweg im Nachhinein

Danke - der Flug wurde 24h vor Abflug storniert. Gleiche wie vor paar Monaten. Die Kohle zurückzuholen und neu buchen macht keinen Sinn da ich den Direktflug vor 3 Monaten gebucht hatte - die umsteigeverbindung welche ich heute genommen habe war damals 250€ günstiger.

@snowfan @peer Direktflug nach Tampa von ZRH gibt es nur 2 mal die Woche mit Edelweiss - daher bleibt mir nur die schlechtere Verbindung via ORD, EWR, IAD oder FRA übrig - alle welche jeweils günstiger zum ursprünglichen Buchungsdatum waren.

Finde die Praxis extrem dreist - locken die Kunden mit teuren Direktflügen und wenn das Flugzeug nicht voll wird, streichen sie den Flug kurzfristig (1 Tag vorher).

Wie gesagt - das zweite mal innerhalb von wenigen Monaten - genau gleiche Masche / Schema. Totale schweinerei!

24h vorher ist schon heftig. Klar, da kann man nix mehr selber buchen. Aber EU Kompensation kannst du Dir ja immerhin holen. Zumindest etwas gutes

Ein Flgz. von Edelweiss sitz noch bestimmt bis morgen wegen eines Defektes in Phuket fest, darum der Flugausfall.

EU Kompensation geht auch für Flüge ab Schweiz?

Die Schweiz hat die Übernahme der EU Fluggastrechteverordnung unterzeichnet, d.h. sie gilt auch in der Schweiz (sowie auch in Norwegen und Island, welche diese ebenfalls unterzeichnet hatten)

1 „Gefällt mir“

Heißt ich kann auf Ausgleichszahlung iHv 600€ hoffen?

Wenn die Bedingungen passen grundsätzlich ja.

1 „Gefällt mir“

Melde mich nochmals zu dem Thema…

Hat wer von euch mit Abflug Schweiz bereits Erfahrung zwecks EU Fluggastrecht / Kompensation gemacht?

Interessanter und ernüchternder Artikel diesbezüglich:

Keine Entschädigung für Edelweiss-Passagier Thomas Hassler: «Kulanz wäre schön gewesen – wegen chaotischer Zustände»

Ja, das kann ein Problem sein. Die EU Fluggastrechteverordnung gilt auch in der Schweiz ABER nicht die getroffenen Urteile des EUGH. Dennoch gibt es aber auch schon viele eigenen Urteile in der Schweiz, vor allem im Kanton Basel - zugunsten des Fluggastes. Und es werden mehr, d.h. Chance ist da.

1 „Gefällt mir“

Schauen wir mal… sonst schalte ich mal meine Rechtsschutzversicherung ein, vllt bringen die das voran.

1 „Gefällt mir“

Nun hat sich Edelweiss mal gemeldet - auf Entschädigung wie nach EU-Fluggastrecht wird garnicht eingegangen:

"Es tut uns leid, dass Sie von der Annullation des Fluges von Zürich nach Tampa am 03.03.2023 betroffen waren.

Bei dem Flugzeug, welches für die Durchführung der Flüge von Zürich nach Tampa und zurück geplant war, wurde auf der Vorrotation ein unvorhergesehener technischer Defekt festgestellt. Die nötige Reparatur nahm einige Zeit in Anspruch, wodurch auch Ihr Flug annulliert werden musste.

Wir verstehen, dass die Annullation nicht nur unseren Flugplan, sondern vor allem die Reisepläne unserer Fluggäste beeinflusst hat. Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen anlässlich dieses unerwarteten Vorkommnisses entstanden sind, entschuldigen wir uns herzlichst und in aller Form.

Gerne sind wir bereit, die Ihnen eventuell entstandenen Mehrkosten zu übernehmen.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Edelweiss als Fluggesellschaft nicht haftbar für indirekte Kosten (wie verpasste Urlaubstage, Hotel- oder Mietwagen-Arrangements sowie zusätzlich gebuchte Transferflüge ausserhalb der Originalbuchung) ist. All diese Kosten sind kein Teil des Transportvertrags mit Edelweiss, der in Ihrem Fall vom Flughafen Zürich bis zum Flughafen Tampa Bay gilt. "

Da muss nun wohl die Rechtschutzversicherung ran…

Nein, würde ich erst mal nicht machen. Erster Schritt ist immer der Ombudsmann oder wie hier die Schlichtungsstelle:

1 „Gefällt mir“

Bin in der Schweiz… was soll ich schlichten? Habe einen Anspruch den ich geltend mache

Sorry, hab es nur gut gemeint. Kann ja nicht wissen, dass Du Schweizer bist. In Deutschland kannst Du nämlich je nach Rechtsschutz trotzdem draufzahlen. Aber was juckt es dich als Schweizer?

2 „Gefällt mir“