Kreditkarten-Rückerstattung: Eure Chargeback-Erfahrungen

@Reneh das charge back Verfahren ist alle andere als transparent oder rechtlich sauber. Visa, Master, Amex die den chargeback einleiten, intéressiert wenig die Hintergründe (das sollen die Banken ja vorfiltern). Die schreiben dem Händler „Leistung nicht erbracht - wir buchen zurück - du hast 5 (jetzt 10) Tage Zeit nachzuweisen, dass die Leistung doch erbracht wurde, danach gilt das als akzpetiert“

Wenn der Händler dann was von Gutschein faselt interessiert das niemanden, denn die Leistung wurde nicht erbracht.

Wenn du natürlich versuchst den Flug zu stornieren indem du ein chargeback einleitest ist das was anderes. Die sind keine Storno-Dienstleister! Zuerst Nachweis der Stornierung durch Airline oder OTA, dann mit diesem „eindeutigen“ Nachweis der Nicherbringung der Leistung zur Bank!

So steht das in den Bedingungen drin, die die Händler unterschrieben haben. Wenn ein Händler schläft kann er nur den Rechtsweg gehen, gegen diese Bedingungen (Fristen, Chargeback an sich etc.) zu klagen.

Meines Wissen ist man relativ sicher, wenn die Gutschrift mals als „Zahlung unter Vorbehalt erscheint“

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