Also mir wurde letztes Jahr in ZRH gesagt, dass die dort kein Gepäckstück über Nacht einlagern.
Wenn immer man einen Flug erst am nächsten Tag hat, wird das Gepäck ausgehändigt.
Kann natürlich sein, dass das eine ZRH oder LX spezifische Regelung ist.
Aber das war ja auch nicht die Frage, sondern pb er sein Gepäck kriegen kann- um damit was auch immer zu machen (in seinem Fall verschwinden)
Denke da sind sich alle einig, dass das bei LH kein Problem sein sollte.
Diese Artikel beziehen sich allesamt auf die gleichen schon etliche Male durchgekauten Fälle (Teenager bei AA und erfolglose Klage von Lufthansa 2019). Dazu eine Nachricht zu einem Tiktok Video einer AA-Flugbegleiterin…
Also sehr viel weniger Substanz kann man da ja trotz vermeintlicher Aktualität kaum reinpacken. Typische Sommerloch-Füllartikel ![]()
Wenn es dich beruhigt, es gab 5 besetzte Counter für Vielflieger in SFO und es hat absolut niemand angestanden. Habe also niemanden die Zeit geraubt.
Meine Anmerkung oben war zum Schmunzeln gemeint. Bitte nicht ernst nehmen.
hört sich wohl nicht so „Illegal“ an wird aber skiplegging ausgesprochen, evtl liegt’s daran…
happy landings.
to lag bedeutet auf Deutsch zurückbleiben, im Sinne von z.B. jetlag
Ich habe das schon öfter so mit LH gemacht. Das war absolut problemlos. Auch bei 3 Stunden Umsteigezeit. Ich hatte ja Geschenke für Frankfurter Freunde in den Koffern …
Anders als mit BA. Die sind schlimm!
Ich nehme aber dann den ICE von FRA nach Berlin.
Schöne Reise!
Völlig klar. Aber bei dem beschriebenen Phänomen skipped man ein „leg“ (üblicherweise das letzte) und kein „lag“.
Wenn das der Ursprung des Worts wäre, dann müsste es ja „legskipping“ (und nicht „skiplegging“) heißen.
@Tawai hat schon recht: lag ist hier das Verb. Man „lagged“ (bleibt zurück) dadurch, dass man einen „skip“ macht (etwas auslässt).
Wird der Airport FRA über Nacht nicht eh geschlossen? Von dem gibt’s da keinen Grund seitens der Airline das ganze zu verweigern.
Problem wird es nicht geben, aber es kann sein, dass sich die Chinesen zunächst nicht verstehen (wollen). Freundlich bleiben und drum bitten, wegen der Nacht doch bitte das Gepäck short-checkin zu machen.
Gerne auch eine Hotel buchen, und Bestätigung auf Papier vorlegen falls die Stress machen würden (natürlich wieder storniert aber es dürfte kaum einer aus China in FRA anrufen, oib die Buchung noch aktiv ist?
Airline NICHT informieren - du verhälst dich durch die Nicht Inanspruchnahme einer Teilleistung (letztes Leg) nicht gemäss den Regeln die die Luftfahrtgesellschaft dafür definiert hat.
Das Urteil ging nicht um die Zulässigkeit der Nicht-inanspruchnahme, sondern darum, dass LH beim Kauf nicht transparent genug aufgezeigt hat, mit welchen - monetären - Sanktionen bei Regelsverstoß zu rechnen ist. Und zwar transparent und nachvollziehbar also keine Pauschalen „bei Nichterfüllung unsere Bedingungen erlaubt wir Ihnen einen Betrag von 5000€ nachzuberechnen“ - die müssten also für jedes Ticket vorrechnen, welchen Unterschied es preis machte, wenn man jede Kombination (also nur 1, 1+2, 1+2±3. leg nutze und zwar so, dass es nachvollziehbar ist.
Weil das aber eine offenlegung von hirnrissigen Fremdmarktpreisen wäre, macht LH das lieber nicht und lässt es vermutlich so laufen mit den 10-20 (oder mehr?) Maximieren, die C-Fremdmärkte nutzen und in FRA oder MUC aussteigen
ich empfehle besser: nichts zu machen. Checkin drin lassen - es gibt bei vielen Flügen Gäste, die nicht erscheinen. Es ist besser den Standardfall zu lassen, als sich bei nichtgenutzten leg aus zu checken…
Hallo,
ich habe ein Partner Special von ARN via MUC nach DEL gebucht und fliege First class nach Delhi. Zurück in Business über MUC. Ankunft MUC 06:15 Uhr. Weiterflug 09.30 uhr nach ARN. Ich möchte aber das letzte Leg nicht nutzen und in MUC den Flug beenden. Kann es da zu Probleme kommen, weil es am selben Tag ist, die meisten haben hier einen overnight stop als Erklärung? Wird mir in DEL wohl das Gepäck nur bis MUC gelabelt ? Gibt es da Erfahrungen darüber? Für eine Info darüber wäre ich sehr dankbar.
Habe keine Erfahrung mit DEL aber kann für BKK und SIN in jedem Fall sprechen, dass sie das Gepäck so Labeln wie du es haben willst.
Einfach nett fragen und drauf bestehen.
Sollte klappen
Hier mal ein Update: Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Für Reisende, deren Reisepläne sich nach der Buchung ändern, ist das eine krasse Erleichterung.
Klingt das nicht teilweise besser, als es in der Realität ist?
Das letzte Segment konnte man ja schon immer verfallen lassen.
Es gibt sogar Leute, die das bereits am Abfertigungsschalter des Ausgangsflughafen mitteilen, um Ihr Gepäck anders gelabelt zu bekommen.
Warum in diesem Fall die „Saftpetze“ einen derartigen Einfluss hatte, weiß nur LH.
Erstes Segment weglassen wäre da natürlich schon spannender. Wie soll das aussehen? Dass wir jetzt alle unsere C-Sondertarife ab OSL, CAI oder DUB buchen können und dann trotzdem unbeschadet erst in FRA/MUC/ZRH etc. „zusteigen“? Das will ich sehen, dass das regelmäßig ohne Schwierigkeiten klappt.
Der Rest der Couponreihenfolge ist sowieso unantastbar, weil der Tarif ja nicht flexibel ist. Da müsste man vor einer alternativen Nutzung ja ohnehin erstmal eine Umbuchung vornehmen, die auch schon ohne Änderung der Reihenfolge sehr kostspielig werden kann (Stichwort Aufzahlung Tarifdifferenz).
Also wie gesagt: Eigentlich nur spannend (SEHR spannend) für Segment 1.
Interessant auch, dass die Lufthansa anscheinend nicht weiß, was „über-Kreuz-Tickets“ sind…
Bin zu 100% bei Dir, @CapitalMike . Klingt in jedem Fall fantastisch. In der Praxis klingt das allerdings für mich so: Bei meinem Versuch “Zuzusteigen” würde ich stets an den großen Hubs stranden, oder? Denn die Diskussion mit LH gewinnt niemand mal eben “vor Ort”. Es sei denn das Ticket für die Langstrecke ist noch nicht von LH “gecanceld”. Da kenne ich die Praxis nicht.
Hut ab, wer dann auf eigene Faust und Kosten erstmal den Weiterflug in C bucht (falls verfügbar) um im Nachgang dann die Entschädigung und entstandenen Kosten zurückfordert. Vom Rückfug in Amerika, Asien etc. ganz zu schweigen. Hier wird die Diskussion dann ja noch spannender.
Freue mich aber auf andere Einlassungen hier ![]()
Und da man das nicht alleine kann, ist es auch verständlich, dass uns diese „Neuerung“ von @DrMatthiasBoese nahe gebracht wird.
Bei genauerem Nachlesen erkennt man dann ja auch, dass das nicht so einfach geht:
Zitat:
Fluggäste sollten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die nunmehr geltenden AGB dokumentieren, dass und wie sich die Reiseumstände erst nach Buchung verändert haben, da dies vom Buchenden ggf. darzulegen und zu beweisen wäre.
Einfach mal so ohne gerichtsfeste Story in FRA statt in OSL einsteigen, ist also nicht….
Ist die Frage, wie lange LH solche Fälle mit 600 oder sogar 1200 Ausgleichsleistung subventionieren will, (wenn denn die Spielregeln eingehalten wurden).