Ich habe eine LH Eco Light Buchung FRA-MXP-FRA, gebucht Ende März. Aus beruflichen Gründen macht der Rückflug keinen Sinn mehr, weshalb ich ihn verfallen lassen würde. Die Steuern und Gebühren würde ich gerne zurückfordern, möchte aber vermeiden, dass LH den Preis nachberechnet, da der One-Way Flug bei ca. 80% des Return-Preises lag.
Habt ihr Erfahrungen mit so einer Situation bzw. wie würden ihr vorgehen? Vorher bei LH melden über das Formular zu den neuen ABB mit ggf. Nachweispflicht? Oder berechnet LH in so einem Fall sowieso nicht neu (auch wenn man Steuern zurück fordert) und man kann sich die Arbeit sparen?
Hm, in dem Falle wäre ja eine Neuberechnung vorteilhaft für Dich. Meinst Du es vielleicht andersrum? Dass der Roundtrip nur 80% von dem gekostet hat, was der oneway gekostet hätte?
In solchen Fällen habe ich in der Vergangenheit immer die Füße still gehalten und keinerlei Erstattung angefordert…
Um wie viel geht’s denn hier nach Deinen Berechnungen?
One-Way war ca. 85€, zurück zusätzlich 20€. Insgesamt also 105€, davon ca. 85€ Steuern und Gebühren.
Wenn nachberechnet wird, wäre die Erstattung also deutlich geringer. Mir geht es weniger um das Geld jetzt, sondern allgemein auch für zukünftige Fälle.
Für mich wäre das immer eine Einzelfallfrage.
In deinem Fall reden wir von 85€ (von 105€) liegen lassen oder nicht. Das sind 80% S&G.
Ich weiß leider nicht nach welchen Kriterien die eventuell nachberechnen, also wenn das dann natürlich auf einmal 90€ mehr kostet dann lohnt es nicht.
Die Frage wäre vielmehr wieviel Aufwand will man für Summe X betreiben, das muss jeder für sich selbst ausmachen.
Meiner Ansicht nach ist eine Nachberechnung aber ja bei begründeten Fällen des Nichtantritts ohnehin nicht zulässig. Insofern sehe ich da kein Risiko der nachberechnung.
Aber Achtung: wenn der Arbeitgeber den Flug und die S&G bezahlt hat, könnte es sein, dass du das an diesen rückführen müsstest, da solltest du mit dem abstimmen.
Ich verstehe trotzdem überhaupt nicht, was Ihr hier rechnet.
LH behält sich vor, wenn der itinerary nicht so abgeflogen wird, wie gebucht, den Preis neu zu berechnen. Hier wurde lediglich der outbound genutzt und das wäre ja billiger gewesen (oneway EUR 85, roundtrip EUR 105). Eine Nachbelastung braucht man also nicht zu befürchten. Davon abgesehen ist der fare so oder so non refundable und erstattbar wären höchstens die nicht angefallenen Steuern & Gebühren auf dem Rückweg. Bestenfalls die Hälfte der gesamten Steuern & Gebühren, wahrscheinlich aber weniger, weil diese aus dem Ausland wahrscheinlich etwas niedriger sind, als aus DEU.
Von dem möglicherweise nicht genutzten fare Anteil für den Rückflug wird sowieso nichts erstattet und die ersparten S&G sind gleich hoch, egal welcher fare nachberechnet wird oder nicht.
Wo lässt man denn hier EUR 85 liegen, wenn man die Erstattung nicht beantragt? Ich sehe hier ca. geschätzte EUR 40 und nicht mehr
Laut den gemachten Angaben, würde bei Nachberechnung ein günstigerer fare rauskommen. Schon alleine deswegen stellt sich die Frage der Nachberechnung doch gar nicht.
Oder ich bin einfach zu blöd, die Aufgabe zu verstehen…
Also ich habe auch schon in der Vergangenheit Rückflüge verfallen lassen (müssen) und dann auch S&G zurückgefordert für das entsprechende ungenutzte Leg.
Das war wenn ich mich Recht entsinne mit Lufthansa und mit Lot bisher.
Ich halte die potentielle Nachberechnung in solch einem Fall als Mär. Das wird als simpler no-show gehandhabt und Du hast ein Anrecht auf die Erstattung der nicht abgeführten S&G. Bei einer Nachberechnung sind sie doch in der Bringschuld, nachweisen zu müssen, dass Du vorsätzlich so gebucht und gehandelt hast. Und wie viele Leute verpassen täglich Flüge, wo sich sowas für Airlines anböte? Hört man da von Dutzenden Nachberechnungsvorgängen für die armen Leute? Nein.
Und selbst wenn hier Vorsatz herrschen würde, halte ich solche Drohungen oder etwaige Klauseln in Beförderungsverträgen für wenig stichhaltig. Wenn die bescheurte Preislogik so was hergibt, warum nicht? Wenn es zu sehr ausartet werden sie die Preise anpassen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Richter im Ernstfall einer Airline eine Nachberechnung durchwinkt. Ganz banal argumentiert, hieße das ja auch, dass uns dann doch jedes Kino, Theater und Konzertveranstalter an die Gurgel kann, wenn wir erworbene Tickets ungenutzt lassen und nicht erscheinen. Passiert das? Nein.
Diese Steuern sammelt die LH im Auftrag ein bzw. sind Abgaben an den Airport. Wird der Flug nicht angetreten kannst diesen Teil immer zurückfordern. Du bekommst dann Anteilmäßig die Steuern zurück. sprich der teil der nicht geflogen wurde.
Danke für eure Rückmeldungen, werde mir die Arbeit mit dem Formular sparen und danach Steuern & Gebühren zurückfordern. Falls es doch eine Neuberechnung gibt, schreibe ich dann hier.
Aktuell kostet mein Ticket (hin und zurück) selbst 20€, dazu 85€ Steuern und Gebühren.
Wenn ich für den Rückflug Steuern und Gebühren zurück fordere, erwarte ich ganz grob um die 40€.
Der Hinflug hätte aber alleine schon insgesamt 85€ gekostet, also ca. 45€ Ticket und 40€ Steuern und Gebühren. Bei einer Nachberechnung könnte LH dann möglicherweise die Rückzahlung verringern, in dem Fall also ca. 25€ zusätzliche Ticketkosten und nur noch 15€ Auszahlung. Alles mal ganz grob gerechnet.
Ich hatte den Fall bei mir noch nicht, mich hat einfach interessiert ob LH bei sowas regelmäßig nachberechnet. Scheint glücklicherweise aber nur eine Drohung zu sein.
Ich glaube du machst dir viel zu viele Gedanken Wie schon mehrfach geschrieben, die LH hat andere Sorgen, als 20EUR nachzuberechnen.
Um dich aber in Gewissheit zu wiegen. Was ist dein bestCase Upside? S&G des Rückflugs (du sagst 40€, ich sage eher etwas weniger)
Was ist dein WorstCase Downside? LH unterstellt, dass du nur den Hinflug antreten wolltest und stellt dir diesen mit 85EUR in Rechnung. Du hast bereits >85EUR bezahlt und weigerst dich irgendwelche weiteren Zahlungen zu machen. Du bekommst 25EUR.
Ich folge der Argumentation meiner ForenkollegInnen und sage: Eintrittswahrscheinlichkeit Fall 2 <1%, dein Erwarteter Outcome liegt also irgendwo bei 39EUR
Falls es noch jemanden interessiert: Erstattung ging unkompliziert online, keine Nachforderung beim Ticket wie von euch erwartet. Die tatsächliche Erstattung war aber aufgrund der hohen deutschen Steuern niedriger als die Hälfte.
Nur für die Akten: Hier hatte doch niemand eine Nachforderung „erwartet“, eher im Gegenteil. Aber Du hattest speziell danach gefragt und und es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert.
Ich hätte auch etwas mehr erwartet, an gesparten S+G, aber naja. Immerhin…
Gut, dass sie es so übersichtlich und verständlich darstellen. Kenne ich so nicht. Aber vielleicht war mein Fall schon zu lange her oder komplizierter, dass es so nicht darstellbar war. Jedenfalls gut zu sehen, dass es auch nachvollziehbar funktioniert.