Lufthansa -> Verschlechterung Kompensation EU 261/2004 und §§ 280, 249 BGB

Fast alle Überlegungen in dem Thread hier, helfen Airlines dabei, dass ihre rechtswidrige Nichtzahlungs-/Verzögerungsmasche sich lohnt und damit fortgesetzt wird.

Die SRUV mit irre langen Bearbeitungszeiten, geringen Bearbeitungskosten für Airlines und teils extrem kühnen (“Wer die Musik bestellt….”?) Einigungsvorschlägen, die Klage auf eigene Faust ohne Ahnung von der Materie und das drölffache Nachfragen helfen nur einem: Der Airline beim Geld sparen.

Der richtige Weg: Eine (1) Frist setzen, danach ab zum Anwalt. Dessen Kosten trägt am Ende die Airline im Erfolgsfall. Manche besonders gute Anwälte bieten sogar eine kostenlose Erstberatung an und sortieren so Fälle aus, die aufgrund von Risiken ungeeignet sind.

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das war für mich auch der ausschlaggebende grund swiss auf meinen reisen zu meiden - wenn es sich verhindern lässt. so wie ich da offensichtlich belogen wurde in einem glasklaren fall. der ging auch vor gericht und ich habe gewonnen.

im vergleich dazu habe ich mit turkish airlines und AF/KL nur gute erfahrungen mit kompensationszahlungen gemacht. dort wurde keine einzige forderung abgewiesen und direkt bearbeitet. bei AF/KL habe ich eine woche nach einreichung das geld auf dem konto oder den reisegutschein ausgestellt. wobei ich sagen muss dass ich bei TK Elite Plus bin und bei AF/KL Flying Blue Platinum. Das mag vielleicht auch einen Unterschied machen - bei dem LX Fall war ich Senator.

der vorteil bei TK ist, dass sie eine EU ähnliche verordnung für die Türkei haben und auch alle TK Flüge aus einem Drittland in die EU abgesichert sind.

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Hier meine Empfehlung für LX Flüge ab der Schweiz, wo LX die Kompensation ablehnt, oder nicht antwortet, immer über das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) Formular einreichen, und LX wird ihr Verhalten schnell überdenken.

Das korrekte Vorgehen in der Schweiz (CH Abflüge) wie folgt:

  1. Zuerst Anspruch direkt bei SWISS (LX) geltend machen
    Das BAZL verlangt, dass man sich zuerst schriftlich an die Airline wenden muss.
  • Anspruch auf Ausgleichszahlung schriftlich einreichen und Frist setzen.
  • Alle relevanten Unterlagen beilegen.
  • Antwort von SWISS abwarten.

Falls SWISS:

  • den Anspruch ablehnt,
  • oder innerhalb von 6 Wochen nicht antwortet,

kann man (und sollte man) den Fall an das BAZL weiterleiten.
Das geschieht ganz einfach per Online Formular.

  1. Anzeige beim BAZL einreichen
    Dazu immer das offizielle Online-Formular verwenden:

[BAZL – Anzeige Fluggastrechte (Onlineformular)]

Damit das BAZL die Ansprüche schnell prüfen kann, bitte auf vollständige Dokumentation achten um Rückfragen zu vermeiden. Beizulegen sind insbesondere:

  • Buchungsbestätigung / E-Ticket
  • Boarding Pass (falls vorhanden)
  • Kopie eines Ausweises
  • gesamte Korrespondenz mit SWISS
  • Ablehnungsschreiben von SWISS (oder Nachweis, dass 6 Wochen keine Antwort erfolgte)
  1. Was macht das BAZL?
    Das BAZL
  • prüft den Sachverhalt,
  • fordert eine Stellungnahme der Airline an,
  • entscheidet, ob gegen die Airline ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird,
  • kann bei Verstössen Sanktionen gegen die Airline verhängen. Davor hat Swiss immer Respekt.
  1. Wichtiger Punkt: Das BAZL kann dir das Geld nicht zusprechen
    Dies ist ein häufiger Irrtum.
    Das BAZL ist keine Inkassostelle und kann SWISS nicht verpflichten die Ausgleichszahlung auszubezahlen.

In der Praxis führt ein laufendes BAZL-Verfahren jedoch fast immer dazu, dass Airlines ihre Haltung überdenken und freiwillig zahlen. Falls nicht, bleibt nur der zivilrechtliche Weg (Schlichtung, Betreibung oder Klage).

Ist in der Praxis eigentlich nicht notwendig, die Airline wird sich erstaunlich schnell um einen akzeptablen Vergleich bemühen.

Da der Aufwand mit dem Online Formular sehr überschaubar ist, ist es eigentlich immer sinnvoll, das zu machen. (immer davon ausgehend, die Rechtslage ist eindeutig)

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Meine Erfahrung mit der SRUV ist positiv. LH hatte mich vor 2 Jahren für die Strecke FRA-STR auf einem ICE gebucht. Trotz LH-Flugnummer und LH-Boardingpass und Senator Status verweigerte LH die Erstattung wegen Nichtbeförderung. Ich habe mich letztlich an die SRUV gewandt. Dort hatte man mir erklärt, dass das EU Recht hier eine Regelungslücke hat. Obwohl LH mich auf den Zug gebucht hat, ist die Zugfahrt nicht von den EU-Regelungen umfasst. SRUV hat dann dennoch für mich “gekämpft” und letztlich haben wir einen 50% Vergleich geschlossen. Besser als nichts.

Wurdest du im Zug nicht befördert? Oder wie darf ich das verstehen?

Ja, genau. Der Zug war überfüllt. Kein Durchkommen zum reservierten Platz. Die Flure waren voll mit Menschen und Koffern. Die Bundespolizei hat den weiteren Zustieg untersagt. Leider ist in so einer Situation niemand von LH am Bahnsteig. Wir haben uns letztlich von unserer Tochter abholen lassen. LH wollte uns 10€ für einen Kaffee als Kulanz erstatten.

Ich ärgere much gar nicht mehr rum. Wenn die Airline sich blöd stellt bzw nicht reagiert, geht es zum Anwalt. Ich habe da einen Spezialisten. Der setzt eine Frist und spätestens dann fügt er seine Kostennote bei. Dann geht es meistens schnell. Klagen musste ich noch nie. Aber wenn es doch mal sein muss ziehe ich auch das durch.

Ich habe einen Anwalt in Köln, der darauf spezialisiert ist. Leider muss man bei der Lufthansa/Air Dolomiti/Austrian immer erst Klage einreichen. Wie auch immer, für Flüge in den Jahren 2022 - 2024 insgesamt 4 mal geklagt, alle Prozesse gewonnen. Es wäre mir aber lieber gewesen, pünktlich zu fliegen.