leider ist mir jüngst im Urlaub (bzw. in dessen Nachgang) eine höchst unerfreuliche Sache widerfahren zu der ich hiermit gerne eure Meinungen, Ratschläge, Anregungen, Tips und - falls jemandem Ähnliches passiert ist - Erfahrungen einholen möchte.
Um was geht es?
Ich war mit einem Mietwagen von Europcar in Südafrika unterwegs und bereits am vierten Tag ist es schon passiert: Beim Abbiegen ist mir jemand hinten d’raufgefahren - klassischer Auffahrunfall eben. Danach - wie ich finde - Alles richtig gemacht: Geistesgegenwärtig Nummernschild des anderen Autos fotografiert, mit der Unfallverursacherin auf die nächste Polizeiwache gefahren um einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen und dann zeitnah Europcar über den Vorfall informiert (samt Fotos von den Schäden am Heck des Wagens sowie Aktenzeichen des Unfallberichts).
Damit hatte ich gehofft wäre die Sache für mich erledigt, aber weit gefehlt.
Seit circa zwei Wochen nun bombardiert mich Europcar alle paar Tage mit Rechnungen und Zahlungsaufforderungen über die Höhe des Selbstbehalts plus zweierlei Gebühren - in Summe umgerechnet etwa 1000€.
Auf meine Nachfrage Wieso?, Warum?, Weshalb? - schließlich steht es ja zweifelsfrei fest, daß ich den Unfall nicht verursacht habe, wurde mit mitgeteilt, daß laut AGB ich vorerst den Schaden zu tragen hätte und erst danach - falls es Europcar gelänge die Summe vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung einzureiben - würde man mir den Betrag
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstatten.
Nun widerspricht es zum Einen im höchstem Maße meinem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden für einen Schaden, den ich gar nicht verursacht habe irgendetwas (und sei es auch nur eine Bearbeitungsgebühr) zu bezahlen und zum Anderen finde die Vorgehensweise von Europcar, dem Kunden von vornherein erst einmal die Schadenssumme für das Vergehen einer dritten Person in Rechnung zu stellen schlicht und einfach grotesk. Desweiteren hätte ich - vermutlich reichlich naiv - angenommen, daß jede Autovermietung eine Ausfallversicherung hat, die einspringt für den Fall daß einmal bei einem Schadensverursacher nicht zu holen ist.
Daß Europcar jedoch das Unfallopfer in der Pflicht sieht letzten Endes für den durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Schaden gerade zu stehen empfinde ich als geradezu obszön.
Nun könnte ich natürlich die Rechnung begleichen und darauf vertrauen, daß Europcar mir irgendwann den Betrag zurückerstatten würde, aber ich hege da größte Zweifel, daß - wenn die erst einmal das Geld von mir haben - noch große Anstrengungen unternehmen werden die Schadenssumme beim Verursacher einzutreiben. Schließlich ist Europcar ja ein
Autoverleih und kein Inkassobüro.
Fairerweise muß ich jedoch sagen, daß Europcar nicht - wie so mancher andere Autovermieter - kommentarlos meine hinterlegten Kreditkartendaten mißbraucht hat um die Rechnungssumme zu begleichen, sondern um meine Autorisierung dafür nachgesucht hat. Die habe ich natürlich verweigert, schließlich sind sowohl Unfallverursacher als auch Halter des anderen Wagens (und somit auch dessen Versicherer) bekannt und es sollte für Europcar folglich ein Leichtes sein ihre Ansprüche entsprechend anderweitig geltend
zu machen.
Soweit der aktuell Stand der Dinge - freue mich auf eure Meinungen
und/oder Ratschläge wie ich in der Angelegenheit weiter verfahren soll.
Man kann das ja googeln, um Informationen über diese Situation zu erhalten und erfährt dann, dass es letztlich an der lokalen Gesetzgebung vor Ort und dem Kleingedruckten im Mietvertrag liegt.
Generell bist Du als Mieter für die Dauer der Anmietung verantwortlich für das, was mit dem Auto passiert. Wenn also ein Unfallgegner unterversichert oder gar nicht versichert oder bei dem nix zu holen ist, würdest Du im Zweifel auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn Du keine Schuld hast.
Deine Geschichte ist ein Lehrstück, dass man keine Mietwagen mit Selbstbeteiligung buchen sollte. Ich kenne das so, dass diese bei einem Schaden generell einbehalten wird und dann später verrechnet wird, wenn alles geklärt ist. Tatsächlich verwunderlich, dass Europcar um die Genehmigung der Belastung Deiner Kreditkarte nachsucht, die ich übrigens auch nicht erteilen würde. Laut Vertrag ist ja wohl eine SB vereinbart und da wäre ich vorsichtig. Eine weitere Autorisierung würde ich nicht erteilen.
In Südafrika hatte ich immer günstige Angebote von Sunnycars oder anderen Mietwagenbrokern ohne SB bzw. mit einem Verfahren zur Erstattung der SB.
Wenn die Buchung über einen Vermittler nicht gewünscht wird, würde ich wahrscheinlich eine Zusatzversicherung zum Ausschluss einer SB abschließen. Hilft in Deinem Fall natürlich nicht mehr, ist aber als Tip für Mitleser im Forum gedacht.
Das wird wohl hier auch der Fall sein, also holt man sich das Geld beim wohlhabenden europäischen Mann.
Würde es unter keinen Umständen bezahlen, das siehst du nie wieder @Tinopai
Es sei denn man besitzt wie ich eine SB Jahresversicherung welche Carsharing und Mietwagen weltweit bis € 3000 SB abdeckt. Für € 140 im Jahr kommt man schon nach ca 1-2 Mieten bei Sixt 0 günstiger raus.
Also ich wahr immer der Auffassung, dass man den Selbstbehalt bei einem Schaden IMMER zahlen muss. Der deckt ja nicht nur den Schaden ab, sondern auch den Aufwand des Vermieters. Wie kommst du also drauf, dass du den nicht bezahlen musst?
Ja beim Carsharing, ging um € 100 hatten innen was ohne Absicht defekt gemacht, selber gemeldet. Rechnung eingereicht und es ohne Nachfrage bekommen.
Erwähnenswert ist nur das man nie eine höhere SB Beteiligung wie maximal €3000 hat. Außer bei Sixt hab ich das in D noch nie gesehen, und ich miete und nutze Carsharing öfter da ich privat kein Auto mehr habe da einfach Unwirtschaftlich.
Wenn es natürlich eine Rate gibt wo ich mit €0 SB ohne Mehrpreis buchen kann, nehme ich sie trotzdem an. Ansonsten schaue ich nur das ich unter € 3k SB bin und spare dadurch immens viel Geld.
Mir wurde in einer Autovermietung in Australien gesagt, ich solle mir doch nicht einbilden man würde den Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung) verfolgen. Selbst wenn dieser den Unfall verursacht habe, hätte man besseres zu tun als dem nachzujagen. Die Selbstbeteiligung würde immer eingezogen und damit wäre die Sache erledigt.
Vielen Dank daß ihr euch die Zeit genommen habt euch (ausführlich) mit meinem Problem zu befassen. Möglicherweise habe ich mich in meinem Post etwas mißverständlich ausgedrückt, denn selbstverständlich ist mir bewußt, daß man unter Umständen (Fahrerflucht o. Ä.) auch als Nichtunfallverursacher auf dem Schaden sitzen bleibt und es darüberhinaus auch Situationen geben mag (Unfallhergang/Schuldfrage unklar; Dokumentation durch den Mietwagennehmer unzureichend/zweideutig) in denen es für die Mietwagenfirma geboten scheint erstmal den Kunden (vorläufig) zur Kasse zu bitten. Da es in meinem Fall aber eindeutig geklärt ist wer für den Schaden verantwortlich zeichnet kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen warum man sich von vornherein an mich hält - dazu wäre ja immernoch später Gelegenheit sollte die Schadensregulierung durch den Unfallverursacher (aus welchen Gründen auch immer) nicht zu realisieren sein.
<Die Selbstbeteiligung würde immer eingezogen und damit wäre die Sache erledigt.>
Das glaube ich Dir sofort, aber wenn man sich per Chargeback seine Selbstbeteiligung zurückholt wird die Autovermietung schon mit einer besseren Geschichte kommen müssen um die Kohle behalten zu dürfen…
Sie wird mit Inkassobüro und einem von dir unterzeichneten Vetrag kommen wo wahrscheinlich drinnen steht, dass der Selbstbehalt bei Schaden Bedingungslos eingezogen wird.
Steht in den AGB oder deinem Vetrag irgendetwas davon, dass der Selbsthalt nur bei Selbstverschulden zu zahlen ist? Wenn nein, dann ist es erledigt. Vielleicht kannst du versuchen wegen Sittenwidrigem Vetrag zu klagen, viel Glück dabei in Südafrika…
Ich vermute auch, dass die Autovermieter sich die SB grundsätzlich einstreichen, wenn es einen Schaden gibt. Unabhängig davon, ob es jetzt einen Dritten gibt der haftbar gemacht wird.
Im Übrigen könntest du deinen Schaden, also die SB dir ja von eben jenem Dritten wiederholen- dass das in der Praxis natürlich problematisch ist, interessiert ja dann den Autovermieter nicht.
Ich würde das mal nicht bezahlen und eine eventuelle Abbuchung, sollte die noch erfolgen, umgehend per Charge Back zurück holen. Denke nicht, dass die sich die Mühe machen das einzuklagen.
Voraussetzung wär allerdings, dass du bei denen nichts mehr mieten willst und keine weiteren Reisen nach Südafrika planst.
Trotz so mancher schlichtweg illegalen Handlungen die ich bei Autovermietungen schon erlebt habe, bin ich doch noch der Meinung, daß sich die allermeisten an die jeweiligen Gesetze halten und es nur wenige schwarze Schafe gibt die ihre Kunden übervorteilen. Wobei ich Dir natürlich Recht gebe, daß es für Mietwagenfirmen attraktiv wäre bei Schäden, die sich nur geringfügig oberhalb der Selbstbeteiligung bewegen, auf eine Schadensmeldung bei der Versicherung (und damit eventuell verbundener Prämienerhöhung) sowie Eintreiben der Schadenssumme zu verzichten, die Selbstbeteiligung vom Mieter einzubehalten und den Rest des Schadens selbst zu tragen. Sollte aber der Unfallverursacher solvent sein und Aufwand/Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen, siehe ich keinen Grund warum die Autovermietung nicht versuchen sollte sich seine Unkosten von eben jenem Dritten erstatten zu lassen. Und zweimal kassieren, also eine Straftat begehen wird sich keine Autovermietung erlauben - das mag zwar bei ausländischen Kunden ab und zu durchgehen, aber auf Dauer würde das sicher nicht funktionieren.
Ich würde IMMER erst einmal schauen, ob es nicht doch eine Buchungsmöglichkeit ohne SB über einen Broker gibt, die dasselbe kostet, oder gar billiger ist.
Ich war ganz begeistert, als ich vor Jahren die FTL Kreditkarte bekam und dachte, super, jetzt kann ich billigere Mietwagentarife nehmen, da die Versicherung bereits in der Karte enthalten ist.
Ich habe in mehreren Jahren nur ein einziges Mal einen Mietwagen gehabt, wo das so tatsächlich der Fall war und das war auf SBH, wo alles sowieso ein bisschen anders ist, als woanders.
Ansonsten sind MW Buchungen über Broker fast immer vorteilhafter als direkte Buchungen beim Verleiher (mögliche Ausnahme könnten auch Anmietungen in USA mit Status sein, wobei von dem was ich gesehen habe, die Direktbuchung höchstens „more convenient“ ist und man bessere Fahrzeuge als Upgrade bekommt, aber nicht billiger).
Außerdem hatte ich schon mehrfach Verleiher, die mir nach der Miete einen Vorschaden anhängen wollten. Erstens ist mir das dann im Zweifel egal, weil ich ja ohne SB gebucht habe und diese vom Broker zurück bekomme und zweitens hat die Aussage, dass ich mich dann bei „Su**ycars” über sie beschweren würde, schon mehrmals Wunder gewirkt…
Ich teile Deine Meinung, dass Buchungen auch über Broker nach meinen Erfahrungen fast immer vorteilhafter sind als beim Verleiher direkt. Beim Verleiher direkt habe ich in den letzten Jahren nur bei Alamo USA gebucht, wenn ich dort über einen Vermittler (PEP) günstigere Tarife bekommen habe.
Hast Du damals mit der FTL Karte auch bei Brokern für Mietwagen mit SB geschaut? Ich hatte in der Vergangenheit bei Preisanfragen über einen Broker immer das Gefühl, dass die Preise (leicht) nach oben gehen, sobald ich den Haken „ohne SB bzw. ohne SB durch Erstattung“ angeklickt hatte.
Das Gefühl hatte ich nie. Allerdings haben wir auch PEP-Berechtigung beim Marktführer und wenn da der Preis stimmt, guck‘ ich erst gar nicht weiter.
Diese no-name Verleiher, die z.T. über check24 mit einstelligen Europreisen pro Tag rauskommen, buche ich sowieso nicht. Ich weiß, dass ich mich leicht aufrege und ich brauche gerade im Urlaub keinen Stresstest…
Wenn man bei einem Broker bucht (via Check24) sollte dieser nicht Hopps gehen, sonst wird es bitter.
Ebenso bekommt wohl öfter eher mal ein Downgrade, zumindest hatte ich das schon 3x via Broker das die gebuchte Kategorie nicht verfügbar sei.
Habe das Glück via Cooperate Benefits durch meinen Arbeitgeber gute Preise via Alamo/Enterprise weltweit zu bekommen. In Kombi mit meiner privaten SB Ausschluss Versicherung kann da oft sogar Check24 nicht mithalten.
In den USA buche ich ausschließlich direkt bei Hertz , wo man mit etwas Spielerei mit den CDP Codes günstige Raten bekommt, vor allem bei E-Autos.
Das mit der finanziellen Stabilität des Brokers stimmt natürlich. Auf die sollte man sich verlassen können, was ich bei den 3-4 größten am Markt auch als gegeben sehe.
Ich hatte noch niemals ein downgrade, sehr häufig aber upgrades, was daran liegen kann, dass ich wie geschätzt 80% der Kunden eine von den billigsten Kategorien buche (ich hätte nur gerne mind. 4 Türen) und die Verleiher vor Ort oftmals gar nicht so viele Kleinwagen haben, wie gebucht wurden.
In den USA bekommst Du mit einer „Economy“ Buchung eigentlich immer ein „intermediate“ car.
Downgrade kann ich mir nur bei ganz besonderen Kategorien vorstellen, würde ich auch nicht akzeptieren. Ich habe die gebuchte Kategorie ja schwarz auf weiß bestätigt und wenn sie die nicht mehr haben, müssen sie mir halt was besseres geben. Ich miete viel, aber sowas hab ich noch nicht erlebt…
Bei den Kategorien steht aber immer nur ein Beispiel Auto. Ich habe nur selten gesehn, dass da genau steht welche Modelle dazugehören. d.h. der Vermieter vor Ort kann einfach behaupten das Modell gehört in deine gebuchte Kategorie oder es haben sich die Modelle der jeweiligen Kategorie geändert.
Funktioniert natürlich nicht mit allen Kategorien z.B. Cabrio gebucht und keins Verfügbar ist dann offensichtlich.
Ich habe letztes Jahr, einen Mietwagen in den USA über Check24 gebucht. Lief über Cars&Campers, welcher zu FTI gehörte
Nachdem mich das 1.200€ gekostet hat, bevorzuge ich die Buchung direkt beim Anbieter und Zahlung vor Ort.