Hallo liebe Foren-Leser.
Ich habe für mich und meine Mutter (80 Jahre) im März 2024 einen Flug in C nach BKK für Ende Februar 25 mit der Swiss gebucht. Allerdingst die günstigste Variante, in welcher nur Umbuchung für 250 Eus erlaubt ist. Nun hat meine Mutter innerhalb des Jahres stark abgebaut und ist laut Ärztlicher Meinung nicht mehr Reisefähig. Gerne würde nun mein Bruder für sie einspringen.
1.Telefonat mit Swiss: Namensänderungen können grundsätzlich NICHT durchgeführt werden. Nur eine Stornierung und Neubuchung wäre möglich.
Nun habe ich für das Ticket knapp 2,7k gezahlt und müsste diese Summe in den Rauch schreiben, da eine Stornierung ja nicht möglich ist in der günstigsten Variante. Und die Neubuchung kostet bereits 4,2k. Dies gibt unser Budget leider nicht her.
2.Telefonat mit Swiss:
Namensänderung unmöglich-das macht keine Airline (machen fast alle anderen Airlines-hatte ich im Feb.22 bei Condor für 50 Euro machen lassen)
Aber ich solle mal ein Ärzliches Attest an documents@swiss.com senden und mein Anliegen schildern. Dies tat ich am 3.1.25 und wartete vergeblich 14 Tage auf eine Antwort.
3.Telefonat bei Swiss:
Namensänderung? Sowas geht gar nicht. Da müssen Sie stornieren und neu buchen. Auf meinen freundlichen Hinweis, dass da eine email vorliegt und ich immer noch auf eine Antwort warte, fand der Callcenteragent allerdings nichts und ich solle nochmal schriftlich über das Kontaktformular nachfragen. Dies tat ich am Fr, den 17.1. Und schon am Samstag bekam ich eine Antwort:
" Vielen Dank für Ihre ernuete Schreiben. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ein Flugschein gemäss Beförderungsbestimmungen nicht übertragbar ist. Nur der Passagier selbst kann ihn für den Flug verwenden. Unsere Beförderungsbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link unter Punkt 3:
…
Die Bestimmungen des Tarifs werden während des Online Buchungsprozesses dargestellt und sind von Ihnen bestätigt worden, bevor Sie die Buchung abgeschlossen haben.
Grundsätzlich ist es so geregelt, dass die günstigeren Tarife restriktiver sind, wenn es um mögliche Änderungen und Annullation geht.
Ihnen können jedoch die Flughafentaxen (exkl. Internationaler Zuschlag) wieder gutgeschrieben werden oder Sie koennen umbuchen.
Wir bedauern, dass wir mit keiner positiven Rückmeldung auf Sie zurückkommen können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!"
Kann mir irgend ein Leser dieses Forums einen Tipp geben, was man noch tun könnte? Kulanz sieht anders aus. Und wozu bitteschön sollte ich erst das Attest hochladen, wenn das eh keinerlei Auswirkung hat?