Pauschalreise nach Asien - Reiseveranstalter Transorient untergetaucht

Hallo Johannes.
Wir bräuchten mal bitte deine Einschätzung zu folgendem Szenario.
Besten Dank im Voraus für deine Beurteilung, Tipps o.ä.
Wir sind Betroffene der Corona– Auswirkungen.
Wir hatten für März 2020 über unser lokales Reisebüro als Vermittler eine Pauschalreise nach Asien gebucht. Infolge der offizell verhängten Reisewarnung musste damals diese Reise dann durch den Reiseveranstalter storniert werden. Eine Reisepreiserstattung durch den Asienspezialisten Transorient Touristik erfolgte bisher nicht. Dieser hat den laufenden Geschäftsbetrieb schon Mitte 2020 eingestellt, jedoch leider keine Insolvenz angemeldet (Pressemeldung). Vielmehr ist der Geschäftsführer/Inhaber seitdem nicht mehr ausfindig zu machen. Die diesbezüglich vor Gericht erlangten öffentlichen Titel etc. können deswegen keine Anwendung finden.
Der Reiseversicherer würde aufgrund des Sicherungsscheines zahlen, wenn eine Insolvenz eingeleitet werden würde. Wie gesagt, dies ist nicht geschehen. Die damals gebuchten Hotels hatten vom Reiseveranstalter noch keine Gelder erhalten.
Jedoch aber die Airlines.
Infolge der sehr speziellen Situation haben wir dort angefragt, ob trotz gebuchter Pauschalreise dennoch ausnahmsweise eine Rückzahlung der an den Endverbraucher stattfinden könne.
Eine Airline hat sich da super fair verhalten und eine Rückerstattung durchgeführt.
Anders jedoch bei Singapore-/Silk-Air. Dort beruft man sich bei unserer Kulanzanfrage lediglich auf das Pauschalreiserecht.
Heißt also im Umkehrschluss: Die Airlines haben Geld vom Reise-Veranstalter für unsere Flüge erhalten, aber KEINE Leistung an/für uns erbracht sowie dann abschließend auch KEINE rechtzeitige Rückerstattung in 2020 an den Veranstalter geleistet, so dass er diese vielleicht noch hätte an uns zurückzahlen können. Nun ist eine Rückzahlung an diesen nicht mehr möglich, da nicht mehr existent !
Ist es da rechtens von den Airlines, voll auf das Pauschalreiserecht zu pochen in diesem speziellen Fall, dass diese Zahlungen nur an den Veranstalter erfolgen könnten, da wir keine Vertragspartner wären ?
Gibt es da ähnlich gelagerte Fälle? Hast du einen Tipp, oder vielleicht jemand aus diesem Forum.
Besten Dank für die Unterstützung.
VG
Charly

Ich bin kein Experte. Daher meine Aussage überprüfen lassen.

Du kannst als Gläubiger ebenfalls einen Insolvenzantrag (Fremdantrag) über dieses Reisebüro stellen. Ein Rechtsanwalt sollte Dir hierbei helfen können.

Somit müsste dann der Reiseversicherer zahlen.

Sollte so eigentlich funktionieren.

2 „Gefällt mir“

Das ist ein schwieriger Fall. Vielleicht kann @DrMatthiasBoese hier weiterhelfen?

Da sehe ich keine Möglichkeiten eines Vorgehens gegen SQ auf Basis deutschen Rechts. Das sieht nicht gut aus.

1 „Gefällt mir“

Genau das! Insolvenzantrag stellen, Sicherungsschein einlösen!

Vielen Dank für die Infos, jedoch das Thema als „Gläubiger einen Insolvenzantrag (Fremdantrag) gegen den Veranstalter“ zu stellen, wäre nach unseren Informationen leider ein kaum zu kalkulierendes Vorhaben, und könnte Schlussendlich zu mehr Kosten für den Antragsteller führen, als das der Schaden beglichen werden würde.

Habe ähnlich schlechte Erfahrungen mit Reisebüros machen müssen: Eine Pauschalreise mit Flug und Mittelmeekreuzfahrt im Sept. 20 wurde von Norwegian Cruise Line gecancelt. Die Anzahlung in Höhe von gut 1000€ wurde an das Reisebüro KreuzfahrtSafarie (Vermittler?!) überwiesen, der Sicherungsschein kam jedoch vom Reisedienst Gerhart Kaiser (Veranstalter!). Schieben sich beide die Schuld zu und die Frage bleibt (noch) offen, wer das Geld hat. Fall liegt nun beim Rechtsanwalt und lt. deren jetzt beim Gericht in Berlin auf einem großen Haufen mit ähnlich gelagerten Fällen.Der Skandal ist nur, dass beide Reisebüros nach wie vor arbeiten. DESHALB: Finger weg von beiden!